Unterhaltszahlung als Selbstständiger

Hallo, habe ein Problem mein derzeitiger Mann ist Selbstständig und muss für seine beiden Söhne 15 und 18 Jahr Unterhalt zahlen. Nun ist es so das der 18 Jährige bereits eine weiterführende Schule besucht hat und sich nun da er nicht arbeiten will damit seine Mutter weiter Unterhalt bekommt erneut für eine Schule angemeldet. Leider bekommen wir trotz mehrfachem Nachfragen keinerlei Unterlagen zu sehen (Da kann man ja viel erzählt bekommen). Mein Mann ist wie gesagt Selbstständig und hat im letzen Jahr gerade mak 28.689 € im Jahr vor Steuer verdient aber die beiden Jahre zuvor hat er besser verdient 2008 = 46606 € / 2009 = 40452 € / 2010 = 28689 € kann mir jemand sagen wieviel wir dann jetzt an Unterhalt zahlen müssen? Und weiss vielleicht jemand ob Sie das so einfach eine Schule nach der anderen machen können nur um den Unterhalt zu kassieren? Breuchte hier dringend eine Antwort! Herzlichen Dank im vorraus!!!

Hallo,

absolute Voraussetzung ist, ob ein Titel oder eine Jugendamtsurkunde besteht. Wenn dem so ist, dann bleibt ihrem Mann lediglich eine Auskunftsklage. a) ist die Kindesmutter ab dem 18. Lebensjahr ebenfalls barunterhaltspflichtig; b) muss der „erwachsene“ Sprößling schon unter Beweis stellen, dass er seine Ausbildung zielstrebig und eifrig voran treibt. Ich kann nur empfehlen ein Schreiben an Mutter und Kind aufzusetzen (Per Einschreiben Einwurf), dass die gewünschten Auskünfte wie Jahresverdienst der Mutter und Schulbescheinigung des Sohnes bis zum … … vorzulegen sind. Ansonsten würden Sie einen Rechtsanwalt konsultieren müssen, der von der Gegenseite zu zahlen wäre, da sie diesen Umtand ja nicht verschulden.

Die gängige Rechtssprechung räumt den jungen Erwachsenen recht viel Freiräume ein; und auch zeitweise Verfehlungen oder eine abgebrochene Ausbildung, wenn diese nicht den Neigungen und Fähigkeiten des Heranwachsenden entspricht. Mit einer Abänderungsklag aufgrund der Selbständigkeit in Verbindung mit dem geringeren Einkommen wird es sehr schwierig werden, weil fast alle Selbständigen, dann wenn es um Unterhalt geht, auf einmals sehr viel weniger verdienen. Der Vater von unterhaltspflichtigen Kindern hat alles dazu zu unternehmen, dass der Mindestunterhalt für diese Kinder sichergestellt ist, dazu gehört auch der Zweitjob oder eine Nebentätigkeit am Wochenende.

LG

Hallo noch mal es ist nicht so das er nicht zahlen möchte das tut er ohne Unterbrechung seit 2003! Aber wir hatten ein verdammt hartes Jahr mein Mann ist Bauunternehmer und der letzte Winter war hart und hinzu kam noch ein Kunde der die Finger gehoben hat und nicht bezahlt hat! Und die Mutter hat heute ganz klar gesagt das Sie das Geld braucht und er deswegen weiter zur Schule geht! Können Sie mir eventuell sagen wie hoch der Unterhalt jetzt ist wo er 18 ist und der kleine ist 15 Jahre alt! Wäre Ihnen sehr dankbar! P. S. Der Unterhalt ist damals per Anwalt festgelegt wurden und vom Gericht nur noch bestätigt worden! Herzlichen Dank im vorraus!

Dann zählt diese Gerichtsbestätigung. Wenn er diesen Unterhalt nicht zahlt, kann der Sohn vollstrecken. Vielleicht sieht es in diesem Jahr ja auch schon wieder anders aus … Sie werden bei einer Abänderungsklage wenig Aussicht auf Erfolg haben, zumal nur „1 schlechtes Jahr“ dabei war. Solange - auch ein „previligiertes Kind“ (= über 18 aber zur Schule oder in Ausbildung) zu unterhalten ist, werden vom Gericht sehr strenge Maßstäbe angesetzt.

Wenn weiterhin ein solch geringer Verdienst da ist, kann man sich beim Amtsgericht des Wohnortes einen „Beratungshilfeberechtigungsschein“ ausstellen lassen. Damit kann man einen Fachanwalt für Familienrecht seiner Wahl aufsuchen und sich beraten lassen. Diese Beratung kostet dann max. 10 €!

Vielleicht sollten Sie diesen Weg gehen.

LG

Hallo HeidiJahn
zum einen ist ab 18 die Mutter ebenfalls unterhaltspflichtig und natürlich müsst ihr dem Jungen nicht eine Schule nach der anderen finanzieren.
Der weitere Schulbesuch muß natürlich auch etwas bringen (Abi, schulische Ausbildung o.ä.) und selbstverständlich muß er entsprechende Nachweise bringen.
Besteht ein Titel so dass dein Mann zahlen muß?
Wenn ja Abänderungsklage einreichen.
Wenn nein oder der Titel ist nur bis 18 begrenzt sofort Zahlung einstellen. Dann muß der junge Mann klagen und BEIDE Elternteile müssen ihre Einkünfte offenlegen.
Außerdem wird ab 18 das volle Kindergeld auf den Bedarf angerechnet.
Ganz grob: beide Einkommen zusammengezählt, Unterhalt aus der DDT abgelesen, Kindergeld abziehen und Restbetrag quoteln nach Einkünften der Elternteile.
Ich würde euch raten auf jeden Fall einen Fachanwalt für Familienrecht damit zu betrauen, gerade weil dein Mann selbständig ist und hier meist der Durchschnitt der letzten 3 Jahre angesetzt wird.
goggelt mal nach Volljährigenunterhalt, ihr werdet dazu einiges finden.

Grüße Bröselchen

Hallo,
also ich würde erst mal gar nicht reagieren. Wer schreibt Sie denn an? Ein Anwalt, oder das Kind, die Mutter?
Ab 18 muss das Kind immer beide Elternteile verklagen, es kann nicht nur eine Seite verklagen, beide sind barunterhaltspflichtig.
Auch hat man nicht das Recht eine Schule nach der anderen zu besuchen, man muss das schon nachweisen.
Auch muss das Kind selber klagen, die Mutter darf nichts mehr machen, dass Geld geht wenn überhaupt auf das Konto des Kindes, aber ich würde nicht zahlen. Ich schicke Ihnen mal einen Link mit, der hat uns sehr die Augen geöffnet was man nie machen sollte.
Das Jugendamt denkt auch nur an sich selber, auf keinem Fall „zum Wohle des Kindes“!

Gruss
Agnes
http://www.trennungsfaq.de/unterhalt.html#volljaehrig

Bis her hat uns niemand angeschrieben! Die Mutter hat gestern lediglich meinen Mann des Hauses verwiesen und ihm gesagt das Sie die Kohle braucht und der Junge deshalb weiter zur Schule geht. Mein Mann war da weil er einige Adressen für Bewerbungen bei Ihnen letzte Woche abgegeben hatte und er mit seinem Sohn gesprochen hat das er nicht bereit ist noch eine Schule zu finanzieren und ihm ans Herz gelegt sich bis nächstes Jahr eine Ausbildungsstelle zu suchen worauf die Mutter ihm sagte er sei schon auf der neuen Schule angemeldet und habe ja schliesslich auch EINE einzige Bewerbung geschrieben! Lach da kann man ja mit den Fingern dran fühlen! Herzlichen Dank aber schon mal für die schnelle Hilfe werde mal zum Fachanwalt gehen und mal hören was er sagt! Zumal man uns wegen der ersten Schule bereits belogen hat da er am Ende wie wir jetzt erst erfahren haben ganz was anderes schulisch gemacht hat wie man uns damals vorgelegt hat und seit dem trotz Anfrage nie Zeugnisse zu Gesicht bekommen haben!

Hallo das ist mündlich im Haus der Mutter besprochen worden! Sie geht aber nur Stunden weise arbeiten und wird das auch nicht ändern! Sie verdient schätzungsweise 800 €! Aber trotz ihrer angeblichen finanziellen Not kann Sie sich ein Pferd leisten was auch noch in einem teuren Reitstall steht, kauft sich einen neuen Wagen und einen Wohnanhänge. Das bezahlte Haus hat Sie ja auch noch 2003 von meinem Mann für eine Abfindung von 10.000 € erhalten was zirka 250.000 € an Wert hatte aber mein Mann wollte einfach nur seine Ruhe und brauchte so nicht für sie auch noch zu zahlen! Das haben Sie damals so Notariell festlegen lassen! Der Unterhalt wurde vom Anwalt errechnet und so nur vom Gericht abgesegnet! Herzlichen Dank für Ihre schnelle Hilfe!

Hallo, recht schönen Dank für die schnelle Hilfe! Wissen Sie zufällig wie das ist wenn die Mutter nur 800 € verdient und auch keinen Fulltime Job machen will und wird! Kann man Sie verpflichten mehr zu arbeiten?! Der andere Sohn ist 15 Jahre alt falls das eine Rolle spielt!

Hallo Heidi,
also Unterhaltsanspruch hat der 18 jährige an seinen Vater, da er bereits volljährig ist und nicht seine Mutter. Was die Schulen angeht, so muss nachweislich eine Schulbildung auf der anderen basieren. Der 18 jährige kann nicht einfach immer wieder eine Schule besuchen, die ihn für die Berufsausübung nicht weiterbringt. Genauso wäre es mit einem Studium. Ein Studium muss zügig durchgezogen werden und es darf der Studiengang nicht einfach gewechselt werden, sonst erlischt der Unterhaltsanspruch des Volljährigen.
Die Unterhaltsberechnung richtet sich nach dem Nettoverdienst des Vaters. Allerdings weiss ich nicht wieviele Jahre bei Selbständigen für die Berechnung herangezogen werden.
Alles Gute

Hall, lieben dank für die schnelle Antwort ich weiss das die letzten drei Jahre berücksichtigt werden weiss aber nicht wie man das netto berechnet!

hallo,
sobald das kind 18 ist,sind BEIDE eltern unterhaltspflichtig,auch die mutter…diese kann natürlich unterkunft und verpflegung geltend machen…mit der schule ist das so eine sache,ob die nötig ist oder nicht…der und auch die mutter müssen bis zur ersten ausbildung zahlen,abzüglich kindergeld

lisa

leider muss ich dir mitteilen das man unterhaltsverpflichtet ist solange er schulen besucht und er nicht in der lage ist sein eigenes leben zu finanzieren. eltern haben immer beidseitig die pflicht für den lebensunterhalt des kindes zu sorgen. es gibt jedoch eine altersgrenze bis wann unterhalt gezahlt werden muss, früher war es bis spätestens 27(für studierende) und wie das aber heute ist kann ich dir leider nicht sagen.die unterhaltshöhe kann man sich beim jugendamt errechnen lassen ausser es existiert ein unterhaltstitel, dann ist der unterhalt festgeschrieben und somit vorgegeben. lg mandy

Hallo,

vermutlich besteht für den Volljährigen keine gesteigerte Erwerbspflicht mehr, also kann man die Mutter auch nicht dazu verpflichten vollschichtig zu arbeiten. Der Selbstbehalt der Eltern liegt aber soweit ich weiß wenn die Schulausbildung (Also die 1.) abgeschlossen ist bei 1050.- €.
Für den 15jährigen muß sie ja sowieso nicht zahlen.
Dessen Unterhalt geht aber vor, er gilt noch als privilegiert. d.h. Unterhaltsrelevantes Einkommen - Unterhalt 15jährriger und was übrig bleibt bis 1050.- für den Volljährigen (so habe ich es zumind. bisher immer verstanden).

Grüße
Bröselchen

Hallo Heidi,
am besten erkundigst du dich beim Jugendamt bei der zuständigen Stelle. Die haben mir den Unterhaltsanspruch meines volljährigen Sohnes auch ausgerechnet. Kann ein paar Wochen dauern, ist aber kostenlos.
Liebe Grüße

Hall, lieben dank für die schnelle Antwort ich weiss das die
letzten drei Jahre berücksichtigt werden weiss aber nicht wie
man das netto berechnet!

Da der Sohn 18 ist und kein Einkommen hat ist der beste Weg ein Anwalt.Er kostet ihm nichts.Wenn er keine Ausbildung anfängt kann der Unterhalt gekürtzt werden.

Hallo HeidiJahn,

verzwickte Geschichte. Wenn das Kind über 18 ist und z. b. Studiert, dann erweitert sich die Unterhaltspflicht max. bis zum 25. Lebensjahr. ABER unter gewissen Umständen kann der Unterhaltspflichtige entlastet werden wenn es Zumutbar ist, daß das Kind arbeiten geht oder eine Ausbildung macht.
Das ist jedoch nur mit Anwalt möglich. Das Kind hat eine Mitteilungspflicht d.h. es muß sofort mitteilen wenn sich irgendwas ändert. Das müßte aber auch durch den Anwalt geltend gemacht werden.
Der Unterhalt errechnet sich aus vielen Faktoren. Am besten sollte man den jedes Jahr oder zumindest alle 2 Jahre ausrechnen lassen (leider auch über Anwalt).
Sollte das Kind etwas verschwiegen haben, dann muß es sogar zuviel geleisteten Unterhalt an den Unterhaltspflichtigen zurückbezahlen (inkl. Zins!!!).

Es kommt also darauf an was für eine Schule besucht wird. Dementsprechend kann verlangt werden, daß das Kind nebenbei Arbeitet oder eine Ausbildung macht.

Alles Gute

Lore

wenn man der sache nicht traut, sollte es von der anderen seite schon einen nachweis über den schulbesuch geben, ist ja nicht mehr als gerecht.
sorry, aber in welcher höhe unterhaltszahlungen geleistet werden müssen, ist an dieser stelle wohl auch eher schlecht zu beantworten.
ich denke, da kommt man wohl kaum umhin einen anwalt zu rate zu ziehen.
alles gute

Hallo,

da dein Sohn 18 ist, müssen beide Elternteile ihrem Sohn Unterhalt bezahlen. (Prozentual vom einkommen)

Nur der Sohn kann den Unterhalt gegen euch verlangen…
Gruß
zutom

Hallo
Also das die Kinder mit absicht zur schule gehen nur um Unterhalt zu bekommen , kann man nicht beweisen.
Solange das Kind zur Schule geht oder eine Ausbildung macht, müssen Eltern Unterhalt zahlen.
Wieviel genau, kann ich ihnen nicht ausrechnen mit den wenigen Informationen. Jedoch können sie das beim Jugendamt nachfragen die ihnen dies ausrechnet.
Wie gesagt solange Kinder zur schule gehen, Ausbildung machen , studieren etc, solange muss man den vollen Unterhalt zahlen.
MFG
Feivel