Muss nach der Scheidung, bzw. auf dem Weg dorthin, an die Frau Unterhalt gezahlt werden?
Sie selbst ist berufstätig, allerdings nicht in Vollzeit, sondern 3/4; also 30 Wochenstunden. Das jüngste Kind ist 12 Jahre und ein weiteres ist 17 Jahre und bereits in der Berufsausbildung.
Meine Frage betrifft nicht den Kindesunterhalt!
Hallo Strombach,
Erstmal ist zu beachten, das Sie berufstätig ist, wenn du bei einem Anwalt gewesen bist, dieser wird dafür sorgen, das beide Gehälter gegeneinander aufgerechnet werden. Dann entscheident sich, wer wem was bezahlen muss. Nebenbei gesagt: Auch darüber wird der Kindesunterhalt errechnet.
Bei der Scheidung wird dann das entgültige Urteil ausgesprochen, was du zu zahlen hättest, wenn es den so wäre.
Aber erstmal würde ich kein Unterhalt an die Frau zahlen. Wenn Sie will soll sie zu Anwalt gehen, nicht du! Das muss du dir merken für alles in der Scheidung.
Es ist auch besser, jetzt die Lohnsteuerkarte auf Steuerklasse 1 zu schreiben, da du in Scheidung lebst. Sonst hast du heftige Nachzahlungen bei der Einkommenssteuer. Und, du bezahlst weniger Unterhalt.
Viel Glück!
Hallo,
ich wurde zwar nicht gefragt, aber da die bisher gegebene Antwort nicht ganz korrekt ist, geb ich auch meinen Senf dazu:
Muss nach der Scheidung, bzw. auf dem Weg dorthin, an die Frau
Unterhalt gezahlt werden?
Hier kommt es auf die Differenz zwischen Euren Einkommen an.
Sie selbst ist berufstätig, allerdings nicht in Vollzeit,
sondern 3/4; also 30 Wochenstunden.
Das darf sie für die Trennungszeit bleiben. Während der Trennungszeit wird im Normalfall der „Arbeitsstand“ aus der Ehe weiter geführt.
Für nach der Rechtskraft der Scheidung musst Du beantragen, dass sie Vollzeit arbeitet und ihr ein Vollzeit Einkommen anrechnen lassen.
Das jüngste Kind ist 12
Jahre und ein weiteres ist 17 Jahre und bereits in der
Berufsausbildung.
Evtl. Kindesunterhalt von Dir an die Kinder (bzw. Mutter), wird bei der Berechnung des Trennungsunterhaltes vorab von Deinem Einkommen abgezogen.
Wer danach weniger hat muss den anderen Ehepartner so ausgleichen, dass beide jetzt das gleiche Einkommen haben.
Achtung: ab dem Zeitpunkt wo das ältere Kind volljährig wird, rutscht das volljährige Kind hinter die Ehefrau. Also die Mutter bekommt erst den Unterhalt und danach das volljährige Kind in Berufsausbildung.
Gruß
Hallo Ingrid!
Danke für Antwort…liebe Grüße Sylvi
Hallo,
ja es muss bis zur Scheidung Trennungsunterhalt gezahlt werden.
Gruß Ludwig