Unterhaltszahlung an die Mutter

Hallo lieber wer-weiss-was Leser,

ich werde im September Vater aus meiner letzten Beziehung. Lieder hielt die Beziehung nicht lange. Wir wohnten weder zusammen noch waren wir 10 Jahre ein Paar.
Nun dachte ich mir, wechselst du doch einfach mal den Job, verdienst mehr Geld und kannst weiterhin gut leben.

Weit gefehlt, Kindergeld steht für mich ausser Frage, da ich hinter meinem Kind stehe, es lieben werde und da spielt Geld auch keine Rolle.

Doch auch noch Unterhalt für die Mutter zahlen, ich war nicht mal mit Ihr lange zusammen, noch verheiratet ?

In meinem jetztigen Job würde ich für beide um die 250-270 Euro zahlen. Sobald ich aber mehr Geld verdiene kann das eben mal auf 500 Euro rutschen.

Ehrlich gesagt sehe ich es nicht ein, so vom Staat verarscht zu werden, wenn man mehr arbeiten will und dann noch dafür bestraft wird ?

Da ich mir in den nächsten Jahren gerne ein neues Auto zulegen möchte kam mir die Überlegung (Weil das Unterhaltsgeld für die Mutter bekommt sie eh, ob von mir oder vom Amt) jetzt eins auf Raten zu zahlen.
Die Frage ist, werden die Raten in die Unterhaltskosten für Meine EX mit einbezogen? Oder muss ich dennoch dann diesen schönen neuen Betrag von 500 Euro zahlen… ?

Vielen Dank

Hallo Walhalla1986 (heißt Du wirklich so?!),

wie kommst Du darauf, daß Du Unterhalt für die Mutter zahlen sollst?

Du schreibst schon richtig, daß Ihr weder verheiratet wart, was ein Grund
wäre, nach einer Trennung zu einer Unterhaltszahlung verpflichtet zu
werden, noch habt Ihr zusammengelebt, was vielleicht (wirklich nur
vielleicht!) zu einer Art Gewohnheitsrecht oder Besitzstandswahrung
hätte führen können.

Unterhalt für’s Kind - gar keine Frage.
Unterhalt für die Mutter - nein.
Da wäre Ehemann (fällt ja aus) oder Eltern zuständig.

Ich empfehle, es drauf ankommen zu lassen. Soll sie Unterhalt fordern,
Du sagst „nein“ und dann soll sie vor Gericht gehen.

Wenn Du vorher (!) ganz sicher gehen willst, gehe zu einem Fachanwalt
für Familienrecht (ganz wichtig „Fachanwalt“) und lasse Dich beraten.
Die max. 190 EUR für eine Erstberatung sind gut angelegt, wenn es
darum geht, einen Rechtsstreit zu vermeiden (falls ich mich irren sollte,
was ich nicht glaube) bzw. nichts im Vergleich zu Tausenden EUR zu
Unrecht geforderten und bezahlten Unterhaltszahlungen.
Einen Fachanwalt in Deiner Umgebung findest Du unter
www.anwalt.de
Vorher anrufen, einen Termin machen, mit dem Anwalt selbst telefonieren,
um festzustellen, ob die Chemie stimmt. Seriöse Anwälte lassen sich
drauf ein. Sind ja auch nur private Geschäftsleute … - Nicht von der
RA-Gehilfin abwimmeln lassen.

Viel Erfolg, meld Dich mal, was bei rausgekommen ist.

Liebe Grüße
Andreas

Hallo Andreas,

nein, ich bin der Tobi :smile:

also hier mal was zu Ihr.

Sie hat ihre Ausbildung abgebrochen, Ihre Eltern hatten sich getrennt und nun musste sie in eine Wohnung ziehen wo sie komplett vom Amt Zuschüsse bekommt.
Ich hatte jetzt vor 2 Tagen beim Amt angerufen wo mir gesagt worden ist, dass es ein neues Gesetz gibt, wo ich auch Unterhalt für die Mutter zahlen muss, bis zu 3 Jahre nach der Geburt des Kindes…

Ehrlich gesagt, sehe ich das aber nicht ein…

Hallo Andreas,

nein, ich bin der Tobi :smile:

also hier mal was zu Ihr.

Sie hat ihre Ausbildung abgebrochen, Ihre Eltern hatten sich getrennt und nun musste sie in eine Wohnung ziehen wo sie komplett vom Amt Zuschüsse bekommt.
Ich hatte jetzt vor 2 Tagen beim Amt angerufen wo mir gesagt worden ist, dass es ein neues Gesetz gibt, wo ich auch Unterhalt für die Mutter zahlen muss, bis zu 3 Jahre nach der Geburt des Kindes…

Ehrlich gesagt, sehe ich das aber nicht ein…

hier ein Auszug

„Eine Mutter, die nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet ist, kann vom Vater des Kindes Unterhat verlangen, soweit sie wegen der Schwangerschaft bzw. Geburt kein aureichendes eigenes Einkommen hat“

und das hat sie nicht !!

für beide 500 Euro? Da kommen Sie nicht mit aus. Die ersten drei Jahre müssen Sie auch für die Mutter aufkommen. Wenn das Kind drei Jahre ist, dann muss die Mutter wieder arbeiten gehen, es sei denn das es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist. Der Staat wird nicht zahlen, die treten immer an Sie ran.
Die Kassen sind leer, da werden die den Teufel tun. Bekommen wir alle zu spüren und die Gesetze liegen immer so, dass der Staat nicht zahlen muss.

L.G.

Mein Mindestsatz den ich habe liegt bei 1100 Euro aber wenn ich ein neues Auto benötige aufgrund des Jobs, dann kann ich doch nicht noch die 500 Euro aufbringen !!
es würde unter mein Mindestsatz kommen, der mir zusteht… Meine Kernfrage ist einfach nur, wird die Ratenzahlung einer solchen Anschaffung berücksichtigt ??
Und wie schon beschrieben muss ich mir ein neues Auto kaufen aufgrund des Jobs! Und dieser mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht zugänglich ist mal eben so.

nein, die berechnen die nicht.
Schulden und auch Miete müssen von dem Selbsterhalt bezahlt werden.
Mehr dürfen Sie nicht haben. Ich habe die Gesetze bestimmt nicht gemacht, wir sind selber von solchem Irrsinn betroffen. Da fallen einen die Augen raus, man kann das alles wirklich nicht glauben.
Das Schlimmste ist, dass man sich überhaupt nicht wehren kann, man ist denen machtlos ausgeliefert.
Wir müssen sogar unsere Kontoauszüge der Ex vorlegen, b.z.w. dem Amt und die leiten das weiter. Ganz toll sowas:frowning:!

Ja, aber wenn ich aufs auto angewiesen bin und sonst den job nicht antreten kann, sollte dem amt auch nicht scheiss egal sein, weil sonst kann ich garnichts mehr zahlen und bin arbeitslos… unglaublich ist das alles echt. !! WILLKOMMEN IN DEUTSCHLAND !!

Hallo,

Frage: Auf welcher Grundlage sollst du Unterhalt an deine Ex zahlen?
Der Kindesunterhalt richtet sich meist nach der Düsseldorfer Tabelle.
Die wiederum richtet sich nach dem Einkommen.
Wenn du also mehr verdienst, musst du auch mehr Unterhalt zumindest für das Kind zahlen.
Denk daran, dass du auch noch den Eigenbedarf hast.
Sind mind. 1000€.
Das du dir ein neues Auto kaufen willst ist nicht relevant, da der Unterhalt vor allen anderen Dingen vorgeht.
Was du mit dem Rest machst ist egal.
LG

das ist denen sch… egal, dass Amt ist es los. Das andere wird Ihnen eine andere Erklärung geben, warum Sie da auch kein Geld bekommen. Der letzte Rat ist dann, wenn Sie nicht können, dann müssen Sie halt die Privat Insolvenz machen. Das ist Deutschland, dann ist man ganz unten.
Sie werden auch mit Sicherheit (wenn der Beitrag öffentlich geschrieben wurde) einige Beschipfungen bekommen. Auch das kennen wir. Wir wurden angeschrieben wie zum Beispiel;" Was haben wir damit zu tun, war doch Ihr Vergnügen. Warum sollte da der Steuerzahler bezahlen". Es war nicht nur ein Schreiben, wir hatten das Konto nach nur einem Tag dicht gemacht. Deutschland ist egoistisch, jeder denkt nur an sich. Es gibt keine Freunde, es gibt keine Hilfe. Ein Fehler und man ist wie ausgestossen. Ist ja auch einfacher als zu helfen:frowning:! Ich schicke Ihnen mal einen Link mit, damit Sie nicht den Fehler machen und die Urkunde beim Jugendamt unterschreiben. Da wird das Jugendamt mal ein wenig beschrieben. Das „Wohl des Kindes“ hat man da bestimmt nicht im Sinn. Auch wenn Sie sagen, natürlich muss ich und werde für mein Kind bezahlen. Nur wenn man das Kind nicht einmal kennt, weil die Mutter dieses so aufgehetzt hat und man monatlich 400 Euro nur für ein unbekanntes Kind hinlegen muss und selber keine neue Familie gründen kann, da man nicht weiss was man am nächstem Tag zu Mittag machen soll…
Ich muss ehrlich sagen, die Leute die sagen, es ist dein Fleisch und Blut, du musst sorgen… einfach nur dumm. Da ist jemand den ich nicht kenne, der keinen Kontakt mit mir will, aber das Geld muss immer mehr werden, das ist nicht zu dreckig, da kann man schon verzweifeln und sagen, ich zahle nicht.
Auch wenn Sie jetzt sagen, nein, niemals… haben wir auch mal, aber wir würden das Kind nicht mal kennen, wenn es uns auf der Strasse entgegen kommt. Man zahlt für eine fremde Person, der man nie was getan hat. Ist schon alles nicht einfach. Lesen Sie die Seite durch, damit Sie wenigstens einiges aus dem Weg gehen können.

http://www.trennungsfaq.de/unterhalt.html#volljaehrig

Hallo Tobi,

das ist nicht gerecht!

Ich hab mal den kompletten Satz (Dein Zitat), bei Google reingeworfen und
bin auf folgende Seite gestoßen:
http://www.mein-recht.de/kindesmutter.htm

Ergebnis: Du wirst wohl nicht umhin kommen, oh mannomann.
Du wirst zahlen müssen, ist jetzt bloß noch die Frage, wie viel.

Meine falsche Aussage tut mir leid, ich habs nicht besser gewußt.

Bleibt also mein anderer Rat: Such Dir einen Anwalt (wie gesagt: Erst-
beratung nicht mehr als 190 EUR und laß Dir Deine Rechte und Pflichten
erklären.
Dazu gehört auch, zu erfragen, wer noch für den Unterhalt einstehen muß
außer dem Kindesvater. Kann ja nicht sein, daß dieser für den kompletten
Mindest-Unterhaltsbedarf aufkommen soll …

Aber das besprich wirklich am besten mit einem Anwalt.
Diese Plattform hier kann eine Rechtsberatung nicht ersetzen.

Liebe Grüße
Andreas

du musst 1 jahr für die frau zahlen oder bis das kind 3 jahre alt wird,aber nur wenn deine ex-frau oder freundin(spielt keine rolle)bedürftig ist,da sie jetzt wegen dem kind nicht arbeiten kann.das mache ich auch durch seid 2 monaten und muss es noch 2 jahre.du darfst 1050 euro selbst behalten+altersvorsorge ca 100euro+benzin für arbeit ca 50 euro= ca 1200+unterhalt für dein kind.die rate für das auto wird dir nicht angerechnet,ich habs auch versucht.einfach dem amt und deiner ex nix sagen wenn du mehr verdienst,die darf nur alle 2 jahre dein einkommen prüfen.

Hallo lieber wer-weiss-was Leser,

ich werde im September Vater aus meiner letzten Beziehung.
Lieder hielt die Beziehung nicht lange. Wir wohnten weder
zusammen noch waren wir 10 Jahre ein Paar.
Nun dachte ich mir, wechselst du doch einfach mal den Job,
verdienst mehr Geld und kannst weiterhin gut leben.

Weit gefehlt, Kindergeld steht für mich ausser Frage, da ich
hinter meinem Kind stehe, es lieben werde und da spielt Geld
auch keine Rolle.

Doch auch noch Unterhalt für die Mutter zahlen, ich war nicht
mal mit Ihr lange zusammen, noch verheiratet ?

In meinem jetztigen Job würde ich für beide um die 250-270
Euro zahlen. Sobald ich aber mehr Geld verdiene kann das eben
mal auf 500 Euro rutschen.

Ehrlich gesagt sehe ich es nicht ein, so vom Staat verarscht
zu werden, wenn man mehr arbeiten will und dann noch dafür
bestraft wird ?

Da ich mir in den nächsten Jahren gerne ein neues Auto zulegen
möchte kam mir die Überlegung (Weil das Unterhaltsgeld für die
Mutter bekommt sie eh, ob von mir oder vom Amt) jetzt eins auf
Raten zu zahlen.
Die Frage ist, werden die Raten in die Unterhaltskosten für
Meine EX mit einbezogen? Oder muss ich dennoch dann diesen
schönen neuen Betrag von 500 Euro zahlen… ?

Vielen Dank

Hey slawcio,

das klingt ja nicht sooooooo schlecht.
Ich verdiene noch nicht mehr und habe mein „altes“ gehalt jetzt komplett abgeben müssen. Mein Mindessatz liegt bei 1200 euro (hab heute noch mal angerufen) ich verdien im moment 1500. Also müsste ich 300 euro für beide zahlen. Bist du dir aber sicher, dass das Amt alle 2 Jahre von mir die „Zahlen“ haben wird ??

Es ist Ansichtssache ob „der Staat dich verarscht“. Was ist da Strafe? Dass du die Mutter deines Kindes unterstützt, weil sie nicht arbeiten gehen KANN?

  1. Der Staat staffelt die Abgaben nach den Einkünften.
  2. Zum Kinderkriegen braucht man 2.
  3. Die Mutter kann eine gewisse Zeit nach der Geburt nicht arbeiten und auch sie hat einen Anspruch auf einen minimal positiven Lebensstadard.
  4. Willst du, dass die Kind von KiTas und Tagesmüttern erzogen wird oder von der Frau, die du mal geliebt hast?
  5. Von der Mutter erhält das Kind Liebe und Zuwendung.
  6. Ausserdem ist es nicht der Staat oder das Amt, welche die Mutter deines Kindes zahlt, sondern Leute wie ich und dein Nachbar, nämlich aus unseren Steuergeldern. zig% meiner Arbeitszeit gehen für Bedürftige und leider auch solche drauf, die sich einen Lenz machen (ich meine nicht dich).
    Wenn du nicht mehr zahlst(willst/kannst), zahle also ich dafür, dass ihr nicht verhütet habt, dass ihr nicht an eurer Beziehung arbeitet und euch zusammen rauft.Steh zu deiner Verantwortung und halte deinem Kind und der Mutter den Rücken frei für eine gesunde Zukunft.

Liebe Grüße,

Andi

Hallo ,

den Unterhalt für die Kindsmutter mußt du auf jeden Fall bezahlen, auch wenn ihr nicht verheiratet gewesen seid; ALLERDINGS „nur“ für drei Jahre. Das wurde vor etwa 10 Jahren neu geregelt, um den (jungen) Müttern unter die Arme zu greifen. Der Kindesunterhalt geht bis 18 mindestens, kann bis 27 gehen. Der Mütterunterhalt nur bis zum dritten Geburtstag des Kindes.

Deine Autokreditraten haben keine Auswirkung auf die Unterhaltsberechnung, sind NICHT „absetzbar“, da sie kein direkter Aufwand sind, was das erwirtschaften deines Einkommens betrifft.
Tut mir leid, daß ich dir nicht besser helfen konnte.

Gruß Tscho70

Hallo lieber wer-weiss-was Leser,

ich werde im September Vater aus meiner letzten Beziehung.
Lieder hielt die Beziehung nicht lange. Wir wohnten weder
zusammen noch waren wir 10 Jahre ein Paar.
Nun dachte ich mir, wechselst du doch einfach mal den Job,
verdienst mehr Geld und kannst weiterhin gut leben.

Weit gefehlt, Kindergeld steht für mich ausser Frage, da ich
hinter meinem Kind stehe, es lieben werde und da spielt Geld
auch keine Rolle.

Doch auch noch Unterhalt für die Mutter zahlen, ich war nicht
mal mit Ihr lange zusammen, noch verheiratet ?

In meinem jetztigen Job würde ich für beide um die 250-270
Euro zahlen. Sobald ich aber mehr Geld verdiene kann das eben
mal auf 500 Euro rutschen.

Ehrlich gesagt sehe ich es nicht ein, so vom Staat verarscht
zu werden, wenn man mehr arbeiten will und dann noch dafür
bestraft wird ?

Da ich mir in den nächsten Jahren gerne ein neues Auto zulegen
möchte kam mir die Überlegung (Weil das Unterhaltsgeld für die
Mutter bekommt sie eh, ob von mir oder vom Amt) jetzt eins auf
Raten zu zahlen.
Die Frage ist, werden die Raten in die Unterhaltskosten für
Meine EX mit einbezogen? Oder muss ich dennoch dann diesen
schönen neuen Betrag von 500 Euro zahlen… ?

Vielen Dank

Deine ex oder das amt muss das beantragen,erst dann musst du deine verdienste vorlegen,sie dürfen aber nur alle 2 jahre danach fragen(100%ig)ich muss 420 euro im moment zahlen :frowning: das sind arschlöcher

Re^3: Unterhaltszahlung an die Mutter

Deine ex oder das amt muss das beantragen,erst dann musst du deine verdienste vorlegen,sie dürfen aber nur alle 2 jahre danach fragen(100%ig)ich muss 420 euro im moment zahlen :frowning: das sind arschlöcher

Hallo,

soweit ich weiß werden Raten für Fahrzuege oder sonstige Anschaffungen nicht auf den Unterhalt angerechnet. Den musst Du denoch in voller Höhe zahlen.

Gruß.

Hallo

das ganze nennt sich Betreuungsunterhalt und ist erstmal 3 Jahre fällig. Danach noch teilweise, ist sehr stark davon abhängig, ob das Kind betreut werden kann und ob die KM arbeitsfähig ist.

Die Raten für dein Auto sind dein Problem.

Gruss

Unterhalt steht der Mutter nur für 3 Jahre zu danach kann das Kind in den Kindergarten gehen und sie arbeiten