Hallo,
wer kennt sich damit aus? Es geht um folgenden fiktiven Fall: „Max Mustermann“ lebt mit seiner Lebenspartnerin „Ulrike Beispiel“ (unverheiratet, also nicht-eheliche Lebensgemeinschaft) im gemeinsamen Haushalt. Ulrike hat im Jahre 2011 Ihr Gewerbe ordnungsmgemäß abgemeldet und einfür allemal den Betrieb geschlossen. Es gab jedoch noch eine große Schuld ans Finanzamt und der Stadtkämmerei. Der hohe geforderte Betrag konnte von Ulrike jedoch nicht bezahlt werden. ´Ultrike hat ein Nettoeinkommen von 1.080,- EUR monatlich und selbst für eine Ratenzahlung bleibt fast nichts übrig. Ihr Freund Max hat sie dabei wie folgt unterstützt. Er stellte beim örtlichen FA und Stadtkämmerei jeweils getrennt einen Stundungsantrag mit der Bitte einer Ratenzahlung. Beide Behörden akzeptierten den Antrag auf Ratentilgung und unterbreiteten einen Zahlungsplan. Dieser Zahlungsplan sah vor, dass monatlich 750,- EUR an das FA und 330,- EUR an die Stadtkämmerei bezahlt werden müssten.
Max zahlte also beginnend am 15.März 2011 jeden Monat insgesamt 1080,- EUR an diese Ämter. Nun möchte Max seine Einkommensteuererklärung für 2011 durchführen und versteht folgenden Sachverhalt nicht:
Sobald er in sein Steuerprogramm eingibt, dass seine Freundin im Jahr 2012 ca. 20.000 EUR brutto verdient hat, meckert das Programm dass diese geleisteten Unterhaltszahlungen nicht berücksichtigt werden könnten, da seine Freundinn im Jahre 2012 gearbeitet und verdient hat.
Max versteht das aber nicht, denn ihr Nettogehalt monatlich langt von vorne bis hinten nicht aus. „Ulrike Beispiel“ muss ja von diesem Geld sich auch ernähren und über die Runden kommen können. Hat Max einen Denkfehler oder gibts dennoch Möglichkeiten, dass er den höchstmöglichen Betrag erfolgreich ansetzen könnte?
Welche Möglichkeiten wären in diesem fiktiven Beispiel für Max Mustermann gegeben?