Unterhaltszahlung an Lebenspartner absetzen

Hallo,

wer kennt sich damit aus? Es geht um folgenden fiktiven Fall: „Max Mustermann“ lebt mit seiner Lebenspartnerin „Ulrike Beispiel“ (unverheiratet, also nicht-eheliche Lebensgemeinschaft) im gemeinsamen Haushalt. Ulrike hat im Jahre 2011 Ihr Gewerbe ordnungsmgemäß abgemeldet und einfür allemal den Betrieb geschlossen. Es gab jedoch noch eine große Schuld ans Finanzamt und der Stadtkämmerei. Der hohe geforderte Betrag konnte von Ulrike jedoch nicht bezahlt werden. ´Ultrike hat ein Nettoeinkommen von 1.080,- EUR monatlich und selbst für eine Ratenzahlung bleibt fast nichts übrig. Ihr Freund Max hat sie dabei wie folgt unterstützt. Er stellte beim örtlichen FA und Stadtkämmerei jeweils getrennt einen Stundungsantrag mit der Bitte einer Ratenzahlung. Beide Behörden akzeptierten den Antrag auf Ratentilgung und unterbreiteten einen Zahlungsplan. Dieser Zahlungsplan sah vor, dass monatlich 750,- EUR an das FA und 330,- EUR an die Stadtkämmerei bezahlt werden müssten.

Max zahlte also beginnend am 15.März 2011 jeden Monat insgesamt 1080,- EUR an diese Ämter. Nun möchte Max seine Einkommensteuererklärung für 2011 durchführen und versteht folgenden Sachverhalt nicht:

Sobald er in sein Steuerprogramm eingibt, dass seine Freundin im Jahr 2012 ca. 20.000 EUR brutto verdient hat, meckert das Programm dass diese geleisteten Unterhaltszahlungen nicht berücksichtigt werden könnten, da seine Freundinn im Jahre 2012 gearbeitet und verdient hat.

Max versteht das aber nicht, denn ihr Nettogehalt monatlich langt von vorne bis hinten nicht aus. „Ulrike Beispiel“ muss ja von diesem Geld sich auch ernähren und über die Runden kommen können. Hat Max einen Denkfehler oder gibts dennoch Möglichkeiten, dass er den höchstmöglichen Betrag erfolgreich ansetzen könnte?

Welche Möglichkeiten wären in diesem fiktiven Beispiel für Max Mustermann gegeben?

Sobald er in sein Steuerprogramm eingibt, dass seine Freundin
im Jahr 2012 ca. 20.000 EUR brutto verdient hat, meckert das
Programm dass diese geleisteten Unterhaltszahlungen nicht
berücksichtigt werden könnten, da seine Freundinn im Jahre
2012 gearbeitet und verdient hat.

Mit diesem Einkommen ist sie eben nicht bedürftig.

Max versteht das aber nicht, denn ihr Nettogehalt monatlich langt von vorne bis hinten nicht aus.

Gut und schön, aber bei diesem Einkommen muß sich der Staat (=Steuerzahler) nicht an der Unterstützung beteiligen.

„Ulrike Beispiel“ muss
ja von diesem Geld sich auch ernähren und über die Runden
kommen können.

Das müssen viele andere auch. Und für ihre Schulden aus der Selbständigkeit muß sie nun wirklich selber aufkommen, gerne mit der Hilfe von Max, aber ohne den Steuerzahler.

hat Max einen Denkfehler

Das würde ich so sehen.

Hallo,

Unterhaltszahlungen an einen Lebenspartner ist mir neu; m.W. kann z.b. geleisteter Unterhalt an die Ex nur dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn die Ex im Gegenzug den Unterhalt steuerlich als Einnahmen angibt.

„Max Mustermann“ lebt mit seiner Lebenspartnerin „Ulrike
Beispiel“ (unverheiratet, also nicht-eheliche
Lebensgemeinschaft) im gemeinsamen Haushalt. Ulrike hat im
Jahre 2011 Ihr Gewerbe ordnungsmgemäß abgemeldet und einfür
allemal den Betrieb geschlossen. Es gab jedoch noch eine große
Schuld ans Finanzamt und der Stadtkämmerei. Der hohe
geforderte Betrag konnte von Ulrike jedoch nicht bezahlt
werden. ´Ultrike hat ein Nettoeinkommen von 1.080,- EUR
monatlich und selbst für eine Ratenzahlung bleibt fast nichts
übrig.

***Bei dem Netto-Einkommen sind 35 € pfändbar!

Dieser Zahlungsplan sah :vor, dass monatlich 750,- EUR an das FA und 330,- EUR an die :Stadtkämmerei bezahlt werden müssten.

Max zahlte also beginnend am 15.März 2011 jeden Monat
insgesamt 1080,- EUR an diese Ämter. Nun möchte Max seine
Einkommensteuererklärung für 2011 durchführen und versteht
folgenden Sachverhalt nicht:

Sobald er in sein Steuerprogramm eingibt, dass seine Freundin
im Jahr 2012 ca. 20.000 EUR brutto verdient hat,

***Wie kommt man auf die Idee, dass man Verbindlichkeiten, welche für eine andere Person bezahlt werden, von der Steuer absetzen kann; da würde ja jeder nur noch Kredite aufnehmen, der Lebenspartner würde an Stelle des Kreditschuldners die Raten bezahlen und dies dann noch von der Steuer absetzen können.

meckert das

Programm dass diese geleisteten Unterhaltszahlungen

***Das sind auch keine Unterhaltszahlungen im Sinne des Unterhaltsrechtes sondern Tilgungszahlungen, die man für die Freundin übernimmt. Selbst wenn die Freundin kein Einkommen gehabt hätte, hätte das FA dies sicherlich nicht anerkannt.

nicht

berücksichtigt werden könnten, da seine Freundinn im Jahre
2012 gearbeitet und verdient hat.

Max versteht das aber nicht, denn ihr Nettogehalt monatlich
langt von vorne bis hinten nicht aus.

***Sinn und Zweck der Pfändungstabelle ist ja gerade, dass der Schuldner aufgrund der Pfändungsfreigrenzen mit dem Einkommen ein Auskommen haben soll.

„Ulrike Beispiel“ muss :ja von diesem Geld sich auch ernähren und über die Runden :kommen können.

Hat Max einen Denkfehler oder gibts dennoch Möglichkeiten, dass er den höchstmöglichen Betrag erfolgreich ansetzen könnte?

***Natürlich Denkfehler:

  1. Wie kommt man dazu, Gläubigern Raten zu versprechen, wenn der Schuldner diese nicht erbringen kann; Hinweis: Wenn Ulrike nicht mehr bezahlt, können beide Gläubiger trotz Ratenvereinbarungen nur das pfänden, was die Pfändungstabelle im Einkommen her gibt.

Welche Möglichkeiten wären in diesem fiktiven Beispiel für Max
Mustermann gegeben?

***Es zahlt weiter und kann den Staat daran nicht beteiligen, denn es ist seine reine private Angelegenheit.

si

Hallo.

Handelt es sich nicht um den geschiedenen Ehegatten, so sind Unterhaltszahlungen nur dann steuerlich berücksichtigungsfähig, wenn die unterstützte Person kein oder nur ein geringes Einkommen hat (Max´ Programm hat insofern recht).
Außerderm muss eine Unterhaltsverpflichtung bestehen. Aus dem Sachverhalt war die jetzt erstmal so nicht zu erkennen.

Da der Fall allerdings schon an den eigenen Einkünften der Ulrike scheitert, wird man sich über die Unterhaltsverpflichtung nicht streiten müssen.

Wenn Max mal einen Schritt zurück tritt und sich die Sache mit etwas Entfernung ansieht, wird sich vielleicht auch ihm die Frage auftun, aus welchem Grund der Gesetzgeber hier ein Möglichkeit hätte schaffen sollen, die Allgemeinheit für diese Konstellation durch eine - wie auch immer geartete - Steuererleichterung für Max bezahlen zu lassen.

Gruß,
Heiko

Hallo,

Unterhaltszahlungen an einen Lebenspartner ist mir neu;

man lernt halt nie aus…

gruß inder

1 Like

Hallo,

da hier weder eine Unterhaltsverpflichtung besteht noch zu geringes Einkommen auf Seiten der Freundin (welchen Lebenswandel pflegt man, dass 1080 EUR netto vorne und hinten nicht reichen ?), sehe ich hier keine Abzugsmöglichkeit.

Wenn man freiwillig die Schulden eines Dritten übernimmt, ist das für das Finanzamt nichts anderes als ein Hobby (sorry).

Gruss

Barmer