Unterhaltszahlung an Mutter (Sozialhilfe)

Hallo, habe heute einen Brief vom Sozialamt erhalten, worin steht, dass ich an meine Mutter Unterhalt zahlen soll. Zunächst soll aber alles geprüft werde, sprich mein Einkommen, Miete, u.s.w.
Ich bin fast aus allen Wolken gefallen. Meinen Mutter hat sich vor kurzem von Ihrem Freund getrennt und hat Sozialhilfe beantragt.Ich habe aber eine total miese Kindheit gehabt, mir wurde nie was geboten, nach meiner Ausbildung habe ich erstmal 10.000 DM Schulden, die ich wegen meines Vaters hatte, abzahlen müssen, und nun das. Meine Freundin und ich wollen endlich mal in den Urlaub, und uns was schönes kaufen. Aber wie soll ich das machen, wenn ich jetzt noch für meine Mutter zahlen soll???
Mein Vater hat unzählbare Schulden und kann nicht zahlen. Ich bin quasi der einzig normale in der Famile und will ein normales Leben führen, und jetzt werde ich daran gehindert. Ich geh doch nicht auf Wechselschicht arbeiten, Samstags, Sonntags, an feiertagen und nachts, um mir nichts leisten zu können, sonder meiner Mutter die Sozialhilfe zu bezahlen…
Meine Freundin ist fast soweit sich von mir zu trennen, weil sie es nicht mehr aushält.
Ich könnte vor Wut und Verzweiflung platzen…
Wer weiss rat, bzw. kann mir helfen???
Vielen Dank…
Marcel

Hi Marcel,

nun bleib erstmal ganz ruhig. Die Unterhaltsprüfung erfolgt vom Sozialamt obligatorisch für alle möglichen Unterhaltspflichtigen (Eltern/Kinder und Kinder/Eltern).
Da der Selbstbehalt für die Verwandten sehr hoch ist und alles mögliche (Ratenverpflichtungen usw.) berücksichtigt werden, kommt es nur recht selten zur Heranziehung der Kinder bzw. der Eltern.
Also am besten die Unterlagen ausfüllen, zurücksenden und abwarten. Wirst sehen, allzu viel passiert nicht (wenn Du nicht gerade Großverdiener bist?).

Alles Gute,
Enrico

Bin garde mal 2 Jahre aus der Ausbildung raus, verdiene im Schnitt 1550 Euro netto. Ich hoffe, dass das Alles gut geht. Kennst du eventuell die Sätze, bzw. Bemessungsgrenzen, ab wann man zahlen muss oder so??
Gruss Marcel

Hast Du KInder???

Also ich denke bei dem Gehalt, und wenn die Schulden davon noch abgezogen werden, wirst Du wohl nicht zahlen müssen, aber wie gesagt erstmal Ruhe bewahren und ausfüllen.

Gruss
Micha

Bin garde mal 2 Jahre aus der Ausbildung raus, verdiene im
Schnitt 1550 Euro netto. Ich hoffe, dass das Alles gut geht.
Kennst du eventuell die Sätze, bzw. Bemessungsgrenzen, ab wann
man zahlen muss oder so??
Gruss Marcel

Hast Du KInder???

Also ich denke bei dem Gehalt, und wenn die Schulden davon
noch abgezogen werden, wirst Du wohl nicht zahlen müssen,

und selbst wenn, dann gibt es noch die Möglichkeit wegen schlechter Kindheit die Zahlung zu verweigern. Das zieht dann zwar einiges nach sich, aber bei einer Bekannten von mir hat das geklappt.
Susanne

Nach BGB wäre Ihre Heranziehung unbillig.
Erst das sog. bereinigte Nettoeinkommen, Abzugsmöglichkeiten erfolgt, zählt.
Sie werden NICHTS bezahlen müssen nach der von Ihnen geschilderten Sachlage.
Wenn JA, sehr unwahrscheinlich, im Internet Suchmaschine Elternunterhalt nach BGH, Suchmaschine Elternunterhalt aber erst ab 23.10.2002 ( neue BGH-Urteile, wnach Kinder großzügiger zu schonen sind !!! ), Michael Backo ( im Internet ) schauen. Ggf. einen Fachanwalt für Familienrecht befragen.
ABER: Es wird wohl so für Sie gut ausgehen.
Alles Gute
Horst aus FD

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