Unterhaltszahlung an uneheliches Kind + Freibetrag

Hallo,

ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen. Ich würde gerne wissen ob mein derzeitiger Unterhalt den ich zahle zu viel oder zu wenig ist.

Stichworte:

  • unehelicher Sohn mittlerweile 3 Jahre (von mir anerkannt)

  • mein Nettoeinkommen als festangestellter Bürokaufmann 1170€ (Brutto: 1750€)

  • monatliche Zahlung an die Kindsmutter: 205€

  • Kindsmutter ist mittlerweile verheiratet: Verdienst ca 2100€ netto

  • Ehemann: Verdienst ca. 3000€ netto (aber Kinder nicht adoptiert,also eigentlich egal,oder?!)

  • Kindsmutter hat den vollen Kinderfreibetrag

  • Berufsbedingt pendele ich im Monat ca 2500km

Nun meine Frage ob ich mit meinen monatlichen 205€ zu viel oder zu wenig zahle? Würde mir dieser Kinderfreibetrag etwas bringen? Habe gelesen das er nur für Besserverdienende interessant ist? Finde leider nichts genaues dazu im Netz.
Ich muß berufsbedingt am Tag 125km fahren, ist dies absetzbar (bereinigtes Nettoeinkommen)? Öffentliche Verkehrsmittel sind leider nicht möglich da ich in einem sehr kleinen Dorf arbeite und auch wohne.

Ich will mich nicht vor den Zahlungen drücken, aber möchte auch nicht zu viel zahlen, da ich diese 205€ extrem merke. Das es dem Kind bei einem Hauseinkommen von über 5000€ netto nicht gerade schlecht geht, sollte klar sein und geplant war die Trennung von der Kindsmutter auch nicht. Ich wurde für den jetzigen Ehemann verlassen, hatte aber glücklicherweise auch nur eine Beziehung von 3 Monaten aus der eben der Sohn resultiert (trotz Verhütung).

Würde mich wirklich riesig über eine Antwort freuen und hoffe das ich ein wenig auf Verständniss stoße, da ich mich ja nicht drücken will sondern nur das angebrachte zahlen möchte und mir dieser Kinderfreibetrag noch sehr schleierhaft ist.

Vielen Dank im vorraus

Markus Fischer

Hallo Markus,
Du zahlst auf jeden Fall zuviel Unterhalt, da mindestens das hälftige Kindergeld abgezogen werden muß. siehe auch http://www.123recht.net/article.asp?a=8296&p=6

Gruß Tina

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo

Du zahlst auf jeden Fall zuviel Unterhalt, da mindestens das
hälftige Kindergeld abgezogen werden muß.

Erstens wurde aber genau deswegen der Unterhalt noch schnell stark raufgesetzt, so dass es keinen oder kaum einen Unterschied ausmacht.
http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/duesseldorf…

Nur dass die Mutter dann weniger Kindergeld kriegt.

[MOD]. Zweitens gilt hier FAQ 1129, deshalb geschLossen.
Ich finde die Anfrage zu umfassend und zu persönlich, als dass man eine (qualifizierte) Antwort darauf nicht als Rechtsberatung betrachten müsste.

Abgesehen davon passt die Frage meiner Meinung nach eher ins Steuer- oder Rechtsbrett. Sie müsste aber entsprechend FAQ 1129 modifiziert werden.

Viele Grüße
Simsy