Unterhaltszahlung an vlljährige Tochter

Hallo zusammen,

meine Tochter wird im November 19 Jahre alt und besucht derzeit das Gymnasium (sie macht ihr Abi im kommenden Sommer).
Seit Anfang September geht sie einem 400 Euro Job nach, den sie im Sommer nächsten Jahres wieder aufgeben wird, wenn sie eine Ausbildung macht. Zu mir: Ich habe kein Einkommen, da ich aufgrund meiner Erkrankung (Multiple Sklerose) nicht mehr arbeiten kann und die Rente eingereicht habe.

Nun zu meiner Frage:
Ihr Vater (seit jeher nicht besonders zahlungswillig, teilweise kommt der Unterhalt auch verspätet) hat ihr nun einen Brief geschickt, in dem er schreibt, dass er die Unterhaltszahlungen (er zahlt 158 Euro im Monat) komplett eingestellt hat, da sie ja nun über eigenes Einkommen verfügen würde. Dies hätte ihm das Jugendamt auch so telefonisch bestätigt, dass er dazu nicht mehr verpflichtet sei. Ist es wirklich so, dass er nun nicht mehr zahlen braucht? Ich dachte, er muss auch während der Ausbildung zahlen oder ist meine Information falsch? Sollte ich einen Anwalt hinzuziehen?

Mehrfach gelesen habe ich, dass volljährige Kinder, die die Schule fertig haben und nicht „arbeitswillig“ sind bzw. keine Ausbildung machen wollen, den Unterhalt gestrichen bekommen bzw. dann das Einkommen voll angerechnet wird.

Vielen Dank für Eure Hilfe und Antworten!
Shania

Hallo Shania,

da liegst du vollkommen richtig. Lass Dich auf jeden Fall von einem Anwalt beraten.

Alles Gute Break

Also :

  1. deine Tochter ist 19 Jahre alt, macht Abi und verdient zeitweise 400,- Euro
  2. Du hast MS und bist nicht in der Lage zu arbeiten. Hast aber bestimmt ne Rente.
  3. Dein Mann hat eingestellt.
  4. Tochter lebt bei dir

Da würde ich jetzt einfach mal behaupten, die 400,- Euro werden nicht angerechnet, weil sie nur zeitweise sind und der Schwerpunkt auf Abi liegt.
Bis zum Abschluß der Erstausbildung seid ihr beide, dein Mann und du ,…unterhaltspflichtig. Ich schätze mal, daß ihr 450,- Euro zustehen. Deinen Teil erledigst du in eurer gemeinsamen Haushalsführung zu deinen Lasten, die andere Hälfte ordne ich jetzt einfach mal deinem Mann zu. Also in etwa 225,- Euro, denke ich, wird ein Richter deinem Mann abverlangen. Bis sie Ihre Ausbildung fertig hat. Und das kann unter Umständen ja noch 4 Jahre dauern.
Aber wenn dein Mann eingestellt hat, wird deine Tochter oder du in Ihrem Auftrag, wohl eine Unterhaltsklage führen müssen. Und das geht nur mit einem Anwalt.
Anwaltspflicht,…alles was mit Unterhalt zu tun hat.

Ich gehe jetzt mal davon aus, dass du kein besonders großes Einkommen hast, und kein Vermögen (Haus und Bargeld),…dann kann dein Anwalt Prozesskostenhilfe beantragen, die du dann auch bestimmt bekommen wirst.

Wenn du Vermögen hast, mußt du den halt selbst bezahlen. Da das Ganze vermutlich in einem Vergleich enden wird, braucht dein Mann auch keinen Teil deiner Kosten zu tragen.

Außer, wenn er sich quer stellt und nix zahlen möchte, dann gibts ein Urteil. Und wenn du dann genau das was du gefordert hast, auch zugesprochen bekommst,…dann muss er auch deine Kosten voll tragen.

Da ist noch viel mehr dazu zu schreiben :

Erstens stellt sich die Frage, ist dein Mann überhaupt in der Lage zu zahlen ? Wenn er kein Haus, EW oder Geld hat und weniger wie 1150,- Euro verdient, braucht er nix zu zahlen.

Wnn du weniger als 1150,- Euro hast und auch nichts von all dem hast, dann brauchst du auch nichts zu zahlen.

Wenn du aber nichts zu zahlen brauchst und er 1600,- Euro netto verdient,…kann es sogar sein, dass er alles zahlen muss.

Also, du siehst. Nicht so einfach, eine verbindliche Antwort zu geben.

Noch etwas zu den Kosten. Bei einem Streitwert von 4200 Euro (12 Monate x Unterhalt pro Monat) kostet so ein Verfahren rund 2000 Euro. Das kann ich dir verbindlich sagen…:smile:

Und wenn du dann im Verfahren deiner Tochter noch einen Fahrzeugbrief gibst,…von dem Auto das sie eh schon Jahre fährt und einen Wert hat von 2000 Euro,…lach…dann kostet dich das noch einmal 150 Euro extra, weil sich dadurch der Streitwert um 2000 Euro erhöht hat…Das kann ich dir auch verbindlich sagen.

Hallo,
ich würde einen Anwalt einschalten,da es doch sehr komplex ist.

  • Zur Berechnung vom Unterhalt, nimmt mann die Düsseldorfer Tabelle,in ihr steht genau was einem Kind zusteht,zudem ist es in Alterstufen eingeteilt.
    Kannst du im Internet lesen.Danach richten sie auch die Gerichte.Sie ist sehr gut dargestellt.
  • Auch einem volljährigen Kind steht Unterhalt zu.(Bei Schule oder Ausbildung)
    Allerdings wird das Geld aus dem Job oder Ausbildung gegengerechnet,aber man kann es nicht einfach abziehen.
  • Das Kindergeld ist bei volljährigen Kindern zu 100 % vom Unterhalt abzuziehen.( bei Minderjährigen ja zu 50%)
    -Das das Unterhalt gestrichen wird,sind Härtefälle,das heisst z.B das Kind zeigt keinerleih Bemühungen sich eine Ausbildung zu suchen,dieses muss aber auch bewiesen werden.

Also ich würde zum anwalt gehen, der die Einkünfte vom Ex anfordern kann, der berechnet auch wieviel dem Kind dann zusteht,abzüglich eig. Einkünfte.
Viel Erfolg

Ihre Tochter ist noch in der Schule, das heisst Sie hat Unterhaltsanspruch gegenüber ihrem Vater. Der Minijob wird auf das Jahr umgerechnet und entbindet den Vater nicht komplett von der Unterhaltspflicht. Beispielsweise haben Azubis die eine schlechtbezahlte Ausbildung machen (z. B. Friseurlehrlinge mit einem mtl. Einkommen von ca. 350 euro) weiterhin Unterhaltsanspruch.
Bitte mal beim Jugendamt nachfragen, dieses wird ggf. auf den Vater zukommen.
Alles Gute

Hallo Shania solange das Kind in der Schule oder in Ausbildung ist steht ihr der elterliche Unterhalt bis zum 25ten Lebensjahr zu. Genaue Informationen geben einem das Arbeitsamt. Empfehlenswert ist auch entweder der Gewerkschaft oder der vdk beizutreten da kosten die Anwälte nichts

Hallo zusammen,

meine Tochter wird im November 19 Jahre alt und besucht
derzeit das Gymnasium (sie macht ihr Abi im kommenden Sommer).
Seit Anfang September geht sie einem 400 Euro Job nach, den
sie im Sommer nächsten Jahres wieder aufgeben wird, wenn sie
eine Ausbildung macht. Zu mir: Ich habe kein Einkommen, da ich
aufgrund meiner Erkrankung (Multiple Sklerose) nicht mehr
arbeiten kann und die Rente eingereicht habe.

Nun zu meiner Frage:
Ihr Vater (seit jeher nicht besonders zahlungswillig,
teilweise kommt der Unterhalt auch verspätet) hat ihr nun
einen Brief geschickt, in dem er schreibt, dass er die
Unterhaltszahlungen (er zahlt 158 Euro im Monat) komplett
eingestellt hat, da sie ja nun über eigenes Einkommen verfügen
würde. Dies hätte ihm das Jugendamt auch so telefonisch
bestätigt, dass er dazu nicht mehr verpflichtet sei. Ist es
wirklich so, dass er nun nicht mehr zahlen braucht? Ich
dachte, er muss auch während der Ausbildung zahlen oder ist
meine Information falsch? Sollte ich einen Anwalt hinzuziehen?

Mehrfach gelesen habe ich, dass volljährige Kinder, die die
Schule fertig haben und nicht „arbeitswillig“ sind bzw. keine
Ausbildung machen wollen, den Unterhalt gestrichen bekommen
bzw. dann das Einkommen voll angerechnet wird.

Vielen Dank für Eure Hilfe

Hallo, also meiner freundin ihre tochter hatte mit 19 auch eine lehre begonnen und noch dauerhaft vollen unterhalt bekommen, aber es gibt ein neues gesetz das schreibt das es ab 18 nur noch die hälte unterhalt geben kann weil das kind ja arbeiten könnte, ich empfehle eine anwalt über ´prozeskosten hilfe.

er muss zahlen,aber was weniger,die genauen zahlen kenne ich nicht.

Eltern sind unterhaltspflichtig, so lange man keine abgeschlossene Ausbildung hat, und zwar mindestens bis zum 25. Lebensjahr. So sieht das jedenfalls aus der Sicht der Arbeitsagentur aus.

Wenn man Schüler oder Schülerin ist, sind die Eltern ebenfalls unterhaltspflichtig, denn dann steht einem BAFöG zu, so weit ich weiß, mindestens bis zum 28. Lebensjahr. Das BAFöG-Amt zahlt jedoch nur einen Teil des Unterhalts. Für den anderen Teil ist der Vater zuständig. Wie viel gezahlt werden muss, hängt von der Höhe seines Einkommens ab.

Das Gleiche gilt meines Wissens für Berufs- Ausbildungs-Beihilfe. (BAB) Eine Nebeneinkunft wird bei BAB seit 2008 gar nicht mehr angerechnet.

Hier gibt es noch weitere Infos zur BAB:
http://www.azubi-azubine.de/mein-geld/berufsausbildu…

Auf dem zweiten Bildungsweg bekommt man übrigens ein elternunabhängiges BAföG. Sollte man sich anschließend dazu entscheiden, zu studieren, rutscht man jedoch automatisch wieder in die Elternabhängigkeit hinein.