Hallo,
folgender Fall auf den ich eine Antwort, Tipps oder Hinweise auf Quellen suche.
Ich werde in absehbarer Zeit einen ausländischen Arbeitsvertrag in den USA (keinen Entsendungsvertrag) für eine deutsche Firma annehmen.
Ich habe zwei Kinder (14J. u. 16J.) aus erster Ehe und einen Sohn (18M.) aus einer neuen Partnerschaft. Meine neue Partnerin und Sohn gehen mit in die USA. Für die beiden Kinder aus erster Ehe gibt es einen Unterhaltsanspruch mit Titel nach Düsseldorfertabelle.
Wie sind die Bestimmungen und die Berechnung der Unterhaltszahlungen aus dem Ausland, bzw. wie lautet die Regelung zum Thema Wechselkurs?
Vielen Dank für eine rasche Antwort.