Hallo !!
Ich habe einen 12 jährigen Sohn, für den ich Unterhalt bezahle.
Ich bin seit 4 Jahren geschieden und habe neu geheiratet.
Meine jetzige Frau bezieht seit dem 1 Januar 2005 Hartz 4 ( Sozialgeld )
Muß ich für meinen Sohn, immer noch den vollen Unterhalt bezahlen ???
Oder gibt es ein anderes Gesetz.
Bitte schnelle Antwort
Ich habe einen 12 jährigen Sohn, für den ich Unterhalt
bezahle.
Ich bin seit 4 Jahren geschieden und habe neu geheiratet.
Meine jetzige Frau bezieht seit dem 1 Januar 2005 Hartz 4 (
Sozialgeld )
Muß ich für meinen Sohn, immer noch den vollen Unterhalt
bezahlen ???
Ja, Du musst volle Latte zahlen ! Und Du wirst erst mal
sehr viel Spass haben, weil es niemand nach derzeitigem
Stand interessiert, woher Du das Geld klaust !
Die Rechtsprechung der OLG´s und auch des BGH geht noch
immer an gewissen Realitäten vorbei. Gerade erst wurde
höchstrichterlich entschieden, dass „mehr“ zu zahlen ist,
anstatt „angepasst weniger“…
Wie sagte da noch ein anwaltlicher Kollege :
diese Richter können und dürfen dummes Zeug
reden und urteilen, sind selbst im richtigen
Leben unfähig zu existieren und wollen den
Leuten sagen, wie es gehen soll…