Liebe/-r Experte/-in,
vielleicht kennt sich jemand aus und kann mir einen RAT geben.
Ich zahle seit 10 Jahren Unterhalt für meine 3 Kinder. Zwischenzeitlich sind alle über 18 Jahre und ich zahle wegen Studium und Schule auch gern weiter.
Meine geschiedene Frau weigert sich aber anteilige Kosten zu übernehmen, da Sie nur halbtags arbeitet (Gewohnheitsrecht!).
Kann es sein, dass sich die Mutter meiner Kinder sich nicht um einen Vollzeittätigkeit bemühen muss?
Hallo,
Unterhaltzahlungen nach dem 18. Lebensjahr sind in Ordnung, wenn die Kinder sich in der Ausbildung, bzw. im Studium befinden.
Zu der Frage wegen der Vollzeittätigkeit, auf das Gewohnheitsrecht kann sie sich meiner Meinung nach nicht berufen. Sie könnte, da die Kinder schon über 18 sind, ganztägig arbeiten. Der Unterhalt wird ausserdem durch beide Eltern geteilt, abzüglich des Kindergeldes der drei Kinder!
Hallo,
bei volljährigen Kindern die bei einem Elternteil wohnen UND in der allgemeinen Schulausbildung (z. B. Gymnasium, Gesamtschule, Realschule…) UND noch nicht 21 Jahre alt sind unterliegen BEIDE Elternteile der erhöhten Erwerbsobliegenheit.
Gewohnheitsrecht gibt es nicht! Das volljährige Schulkind auffordern, dass sie die Unterlagen der Mutter beibringt. Das volljährige Kind muss die Mutter auffordern einen Vollzeitjob anzunehmen.
Bei der eigenen Berechnung evtl. (gerichtlich?) eine Fiktivrechnung für die Mutter beantragen, falls sie sich weiter weigert ihrer erhöhten Erwerbsobliegenheit nachzugehen.
Gilt nur für die Schüler, bei Studenten endet die erhöhte Erwerbsobliegenheit.
Achtung: gegenüber volljährigen Kindern wird das GANZE Kindergeld vor der Berechnung der Anteile der Eltern abgezogen.
Gruß
Hallo,
da alle Kinder bereits über 18 sind und ich mal davon ausgehe, das keine kleinen Kinder mehr zu versorgen sind bzw. betreut werden müssen, kann die Kindesmutter auch Vollzeit arbeiten gehen. Allerdings kann sie hier keiner dazu zwingen und wenn Ihre Kinder Ansprüche an die Mutter stellen, müssen diese es selbst in die Hand nehmen. Was nicht immer leicht für Kinder ist.
Trotzdem ist genau wie Sie, die Mutter verpflichtet etwas bei zu steuern.
Viele Grüße
Y.Dosse
Da nach dem deutschen Unterhaltsrecht die Väter in vielee Belangen benachteiligt werden, wird mir wohl nichts anderes übrig bleiben als weiter zu bezahlen. Unsere „erwachesenen“ Kinder werden niemals die Mutter zur Vollzeit-Tätigkeit bewegen können. Die ginge nur mit einem richterlichen Schreiben und das macht man aber innerhhalb einer Familie nicht.
Vieln Dank an alle Antworten, die Licht ins Dunkle gebracht haben…