Meine Ex hat sich genau nach drei Jagren von mir scheiden lassen, das ist jatzt 4 Jahre her.Das Familiengericht verpflichtet mich zu einer lebendslangem Unterhaltzahlung.
Ich habe seit dem kein Lebendszeichen, bzw. ihren Verbleib ( Heirat, Tod ect.) von Ihr.
Was soll ich tun ???
Wer könnte mir einen Tipp geben.
Lotterbove
Hallo,
ohne, dass die Einkommmensverhältnisse gekärt sind, kann das Familiengericht nichts entscheiden. Da solltest Du dringend einen Anwalt einschalten.
Grüße
Andreas
gibt es denn Kinder aus der Ehe? Ich würd einfach mal die Zahlung einstellen, dann wirst du ihre Adresse am schnellsten rausfinden
Wenn sie arbeitet, bekommt sie natürlich keinen Unterhalt mehr, unterstelle das einfach. Wenn sie mit jemand in einem eheähnlichen Verhältnis lebt, gibt´s auch keinen Unterhalt mehr, auch das kann man einfach mal unterstellen.
Viel Erfolg
Silke
Hallo,
Du hast mich als Experten angeklickt das bin ich nicht- ich habe hier selber nur eine Frage gestellt - aber geh mit Deinem anliegen zu einem Fachanwalt für Familienrecht - alles andere bringt Dich nicht wirklich weiter - jeder weiss bisschen was und jede Scheidung ist anders - jeder Fall ist einzigartig wenn auch viele sich von den Eckpunkten her ähneln. Treffe keine übereilten Entscheidungen wie z.b. Einstellen der Unterhaltüberweisungen. Warum ist es Dir wichtig zu wissen wo Sie ist - wenn ihr Kinder habt dann steht Dir natürlich die INfo über den Aufenthalsort dieser zu - alles andere ist uninteressant, und vorbei.
LG pebi
Grundsätzlich sind die Regelungen bei Scheidung natürlich bindend, auch wenn die Zahlung des Unterhalts sehr ungerecht erscheint.
Wenn du die Vermutung hast, dass sich ihre Einkommensverhältnisse geändert haben könnten, sie sich in einer neuen Beziehung befindet oder einfach nur die Höhe des Unterhalts nicht mehr angemessen erscheint, solltest du eine Neufestsetzung beim Familiengericht beantragen.
Was kann schon passieren?
Bekommst du keine Reaktion, weil sie evtl. nicht antwortet oder unauffindbar ist, kannst du die Zahlung vorübergehend einstellen, damit du ein Lebenszeichen erhältst.
Allerdings ist das auch gefährlich, weil dir dann eine Vollstreckung droht.
Besser ist deshalb die Zahlung des Unterhalts auf ein Notaranderkonto unter Vorbehalt der Rückforderung.
Kläre die Frage mit einem Anwalt für Familienrecht und hoffe auf günstigen Ausgang.
Solltest du weitere Fragen haben, wende dich gern direkt an mich:
[email protected]