Unterhaltszahlung beim Wechselmodell

Kindesunterhalt Wechselmodell:
Ein Kind ist beispielsweise wöchentlich im Wechsel beim leiblichen Vater und der
leiblichen Mutter. Die Mutter hat nun geheiratet (mit Nachwuchs) und ist erwerbslos. Der Vater arbeitet Vollzeit.

Ist nun der in Vollzeit arbeitende Vater zur Unterhaltszahlung verpflichtet?
Muss der neue Ehepartner nun für das Kind der ersten Ehe finanziell aufkommen?

Hallo,

wenn beide Elternteile nicht das gleiche Einkommen haben, zahlt der mehr verdienende Elternteil immer Unterhalt.

Als groben Anhaltspunkt kann man die Berechnung vom volljährigen Unterhalt nehmen und (über den Daumen gepeilt) vom Zahlbetrag die Hälfte nehmen.

Erklärung: bei minderjährigen Kindern mit dem häufigeren Residenzmodell betreut ein Elternteil das Kind und leistet dadurch seinen Unterhalt. Der andere Elternteil leistet seinen Unterhalt in Bargeld.

Beim Wechselmodell betreut jeder zur Hälfte, also zahlt er (bei der Grobberechnung) auch nur die Hälfte. Die Feinberechnung ist etwas komplizierter und kann in den Urteilen http://www.carookee.com/forum/Zweitfamilien-Zweitfra… 

http://www.carookee.com/forum/Zweitfamilien-Zweitfra…

und weiteren im Internet findbaren Urteilen nachgerechnet werden.

Der neue Ehepartner muss nie für das Kind aufkommen, egal ob Wechselmodell oder Residenzmodell. Gerichte urteilen zwar manchmal, dass der neue Partner dem barunterhaltspflichtigen Elternteil ein Taschengeld zahlen muss, dass dieser für den Unterhalt verwenden muss, Gerichte sehen aber darin keine Unterhaltspflicht des neuen Partners.

Um die Frage ganz kurz zu beantworten: der Vater wird in diesem Fall etwa die Hälfte seines Düsseldorfer Tabellen-Unterhaltes bezahlen müssen.

Gruß
Ingrid