Unterhaltszahlung beim Zivil bzw. Wehrdienst

Guten Tag,

meine Frage:
Muss man selbst beim Zivil bzw. Wehrdienst an mein Kind Unterhalt zahlen oder wird dies in diesem Zeitraum stillgelegt um danach in Raten abzubezahlen?

Vielen Dank für Ihre Antworten.

Grüße

Hallo,

der Zivi bzw. Soldat muss, wenn die Bundeswehr bzw. die Stelle die den Ersatzdienst organisiert die Unterhaltskosten nicht bezahlt, gar keinen Unterhalt bezahlen.
Das Kind bekommt dann von der Unterhaltsvorschusskasse (angesiedelt bei speziellen Stellen des Jugendamtes) seinen Unterhalt.

Schulden dürfen dann in dieser Zeit nicht auflaufen. Der unterhaltspflichtige Vater ist ja nicht freiwillig leistungsunfähig, er wird ja durch die Gesetze dazu verdonnert.

Sollte die Unterhaltsvorschusskasse (UVK) ihn dazu überreden wollen, dass Ratenzahlung bzw. eine Stundung des Unterhaltes vereinbart werden soll, sollte er dies mit Hinweis auf § 1603 BGB ablehnen.
Wird von der Mutter bei einem evtl. bestehender Titel nicht freiwillig darauf verzichtet, dass der Unterhalt nicht bezahlt wird und dass keine Schulden auflaufen, muss der Vater beim Gericht eine Abänderungsklage machen.

Allerdings denke ich, dass z. B. die Bundeswehr evtl. den Unterhalt weiter bezahlt. Früher war es so gewesen, dass den Wehrpflichtigen weiter die Miete bezahlt wurde und auch die Ehefrau bzw. die vorhandene Familie finanzielle Mittel bekamen, wenn z. B. die Ehefrau kein eigenes Einkommen hatte.

Hier direkt bei den zuständigen Ämtern nachfragen, bevor Jugendamt und Mutter in Aufruhr versetzt werden.

Gruß
Ingrid

Ein Wehrpflichtiger, der Unterhaltspflichtig ist sollte sich an die Unterhaltssicherungsbehörde seiner Kommune wenden, um zu prüfen inwiefern der Unterhalt für seine Kinder von der Kommune gemäß Unterhaltssicherungsgesetz übernommen wird.

Gruß Andreas

Hallo Ingrid,
so sehr ich deine fachlich richtigen Aussagen hier in diesem Forum immer so schätze,

in diesem Fall ist die UVG-Kasse der falsche Ansprechpartner.

Wehr oder Zivildienstleistende bekommen U S G, das muss nie zurückgezahlt werden.

Sollte der Wehr- bzw. Zivildienstleistende erst sehr spät seinen Antrag gestellt haben, kann zur Überbrückung UVG gezahlt werden, dass dann aber über die USG Kasse zurückgezahlt werden muss, da hier ein vorrangiger Anspruch von der USG-kasse her besteht.

Grüße
miamei

nicht geschrieben.

Die Unterhaltsvorschusskasse wäre ja nur eine Option gewesen, wenn die Bundeswehr den Unterhalt nicht bezahlt.

Steht auch noch in meinem Satz: „Allerdings denke ich, dass z. B. die Bundeswehr evtl. den Unterhalt weiter bezahlt. Früher war es so gewesen, dass den Wehrpflichtigen weiter die Miete bezahlt wurde und auch die Ehefrau bzw. die vorhandene Familie finanzielle Mittel bekamen, wenn z. B. die Ehefrau kein eigenes Einkommen hatte“

Wie die Behörde heißt, die hier für die Bundeswehr handelt, weiß und wußte ich tatsächlich nicht. Unterhaltsvorschusskasse wäre schlimmstensfalls die Alternative gewesen. Hier dann sicherheitshalber von mir der Hinweis, dass keine Schulden auflaufen dürfen.

Gruß
Ingrid

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All diese Zahlungen leistet nicht Bund oder Bundeswehr, sondern die Kommune gemäß dem USG.

Gruß Andreas

Ich habe zwar keine Ahnung von Thema, wollte aber mal eben sagen, dass ich deine Antworten auch immer sehr schätze :smile:

Levay