Hallo,
Hallo Aileen
Der Vater, eines Sohnes (18), in Ausbildung, sollte ab Februar
warum ab Februar? 18. Geburtstag des Sohnes?
Wie ist der Unterhalt betitelt? % oder Festbetrag, bis zu welchem Zeitraum?
diesen Jahres knapp 400€ Unterhalt, zahlen.Der Vater zahlte
nur 150€, der Sohn schaltete einen Anwalt ein, der Vater
ebenfalls.
was sagen die Anwälte?
Ab Juni hat er die Zahlung komplett eingestellt.Der Sohn hat
mitlerweile hohe Mietschulden und es droht ihm, die Wohnung zu
verlieren.
Ich gehe mal davon aus, dass dein Sohn einen eigenen Hausstand hat. Nach den Unterhaltsrechtlichen Leitlinien (nr. 13.1.2) hat er einen Bedarf von 640,00 €, (Darin sind schon wohnkosten warm i.h.v. 250,00 € enthalten) davon sind deinem Sohn die Einkünfte, auch Bafög, Ausbildungsbeihilfen ect. abzuziehen (nr 13.3 der unterhaltsrechtlichen Leitlinien)
Sollte dein Sohn dann noch einen Bedarf haben, ist dieser Bedarf von BEIDEN Elternteilen anteilig zu tragen.
Der Vater hat eine neue Frau die seit Mai arbeitslos
ist(müsste also alles wieder neu berechnet werden), dennoch
hat der Sohn einen Unterhaltstitel d.h. das Arbeitsamt rechnet
diese 394€ bei der Ehefrau als Abgaben an und das Amt zahlt
dafür mehr Areibtslosengeld 2.
Du solltest das dem AA stecken
Ich hoffe ich bin da richtig
informiert.Wenn ja, ist das eine noch größere Frechheit,der
Unterhalt , der normalerweise abgegeben werden müsste und vom
Arbeitsamt mehr an die Ehefrau gezahlt wird, wird behalten.Die
Ehefrau hat auch noch eine Tochter aus erster Ehe, wo sie gut
unterhalt bekommt, da der Vater Psychologe ist.Der Vater, von
dem Sohn verdient ca. 1600€ Netto.
Was kann man unternehmen?
Anwalt ist ja schon eingeschaltet
Die Sache muss schneller gehen?Einstweilige Verfügung,oder wie
das heißt?
mit dem Anwalt reden
Ich hoffe Ihr habt einen Rat.
du bzw. dein Sohn, ihr solltet euch darauf einrichten, dass der Unterhaltbetrag den der Vater zu zahlen hat, -so wie ich die Sachlage jetzt erfasst habe- mit sicherheit gekürzt, wenn nicht sogar ganz gestrichen wird. Solltest du als Mutter ein eigenes Einkommen haben, bist du mit Sicherheit jetzt auch unterhaltspflichtig, schliesslich wohnt dein Sohn nicht mehr bei dir, somit sind beide Eltern unterhaltspflichtig im Umfang ihrer Leistungsfähigkeit, d. h. derjenige zahlt z. b. doppelt so viel Unterhalt an den sohn, der ein doppelt so hohes einkommen hat.
tut mir leid, wenn meine antwort nicht gerade positiv ist
grüsse
dragonkidd