Nach der Scheidung (2002) gab es Ärger wegen dem geteilten Aufenthaltsbestimmungsrecht. Exfrau meldet sich bei Umzug (bis heute 9 mal) nicht und klagt über das JA den UH ein. Er ist mitlerweile in einer neuen Beziehung mit 2 Kinder (3. in Planung) und Haus. Der Junge will dank seiner Mutter nichts mit dem Erzeuger ( und den anderen mindestens 3 Vätern ) zu tuen haben. So langsam wird es nervig und belastent (auch für die jetzige Familie).Wie kann man dagegen angehen um „“"„ENDLICH“"""" Ruhe zu haben ?
Nach der Scheidung (2002) gab es Ärger wegen dem geteilten
Aufenthaltsbestimmungsrecht. Exfrau meldet sich bei Umzug (bis
heute 9 mal) nicht und klagt über das JA den UH ein.
Wieso muss sie den Unterhalt einklagen?
Du wirst :"""„ENDLICH“"""" Ruhe haben , wenn du deinen Kindesunterhalt regelmäßig ohne Rumzuzicken zahlst!
Und auch wenn sie sich mittlerweile mit Bill Gates liiert, und bei dir das achte Kind und ne kranke Oma dazukommt, wirst du zahlen müssen…
Würde er ja, es ist ja auch sein Sohn. Wenn aber kein Aufentaltsort (geteiltes Aufenthaltbestimmungsrecht ) , Bankverbindung oder sonst eine Info kommt, WAS soll er machen,außer abwarten, bis sich das zuständige JA meldet !!
Ich verstehe nicht ganz, WOVOR er denn dann Ruhe haben will?
Auch ohne „Guten Tag!“
Nach der Scheidung (2002) gab es Ärger wegen dem geteilten
Aufenthaltsbestimmungsrecht. Exfrau meldet sich bei Umzug (bis
heute 9 mal) nicht und klagt über das JA den UH ein.
Es wäre schön, wenn du dich klarer ausdrücken könntest.
Welcher Ärger ist gemeint? Dass sie neue Adressen nicht mitteilt?
Warum muss das JA den Unterhalt einklagen? Hat sich jedesmal auch die Bankverbindung geändert?
Bitte genauere Informationen.
Wurde das Jugendamt gefragt, ob der Unterhalt grundsätzlich ans JA gezahlt werde kann, mit der Begründung, dass die Bankverbindungen der Ehefrau so häufig wechseln?
Er
der unterhaltspflichtige Ehemann?
ist
mitlerweile in einer neuen Beziehung mit 2 Kinder (3. in
Planung) und Haus.
Welche Relevanz hat das für die Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem 15-Jährigen?
Der Junge
welcher Junge? Der 15-Jährige?
will dank seiner Mutter nichts
mit dem Erzeuger
dem unterhaltspflichtigen Vater oder wer?
( und den anderen mindestens 3 Vätern )
hat der Junge 4 Väter oder was?
zu tuen haben. So langsam wird es nervig und belastent (auch für
die jetzige Familie).
Was genau wird denn jetzt belastend?
Dass die Frau so oft umzieht?
Dass der Unterhalt nicht durchgängig überwiesen werde kann?
Dass der Sohn, für den Unterhalt gezahlt wird, nichts mehr mit dem unterhaltszahlendem Vater zu tun haben will?
Wie kann man dagegen angehen um
„“"„ENDLICH“"""" Ruhe zu haben ?
Wenn ich sehe, wie du hier schreibst habe ich den Eindruck, dass es vor allem KOMMUNIKATIONSPROBLEME sind, die hier alles erschweren.
Also bitte mal an einer klaren Kommunikation arbeiten.
Gruß, Fo
Hallo, um mal was klarzustellen, die Kindesmutter hat die Beziehung beendet (neuer Kerl-der erste von mindestens 3,wo der damals 4-jährige Papa sagen mußte).
Danach die Umzüge, aber DEUTSCHLANDWEIT, wie soll der UP da mit nur einem JA
klarkommen, wenn sich das JA erst 1-2 Monate später meldet!
Und eine vernünftige Kommunikation ist mit der KM nicht möglich, weilsie ist ja DIE MUTTER.
Also stellt mal den UP nicht als Rabenvater hin
Hallo, um mal was klarzustellen, die Kindesmutter hat die
Beziehung beendet
Wer die Beziehung beendet hat spielt keine Rolle, denn es gibt schon Ewigkeiten kein „Schuldprinzip“ mehr.
Auch die Verpflichtung zum Unterhalt wird davon nicht berührt, weil das die Pflicht des Vaters gegenüber seinem Kind ist.
(neuer Kerl-der erste von mindestens 3,wo
der damals 4-jährige Papa sagen mußte).
Das geht dich nichts mehr an.
Dass du ein moralisch tadelloses Leben führst im Gegensatz zu ihr mag ja schön und gut sein, aber sie darf ihre Beziehungen gestalten, wie sie will.
Was sie nicht tun sollte ist den Kontakt zu den Vätern der Kinder erschweren. Aber das ist eine andere Geschichte.
Danach die Umzüge, aber DEUTSCHLANDWEIT, wie soll der UP da
mit nur einem JA
klarkommen, wenn sich das JA erst 1-2 Monate später meldet!
Da geb ich dir ja Recht, und da würde mich mal interessieren, wie die Jugendämter das eigentlich beurteilen.
Gibt es nicht vielleicht eine MItteilungspflicht, die sie dir gegenüber hat? Dann würde ich mich dahingehend doch langsam mal von einem Rechtsanwalt beraten und vertreten lassen.
Mit der Feststellung, dass sie ein moralische fragwürdiges Leben führt ist ja niemandem geholfen.
Und eine vernünftige Kommunikation ist mit der KM nicht
möglich, weilsie ist ja DIE MUTTER.
Som wie du hier schreibst, finde ich die Kommunikation mit dir auch nicht gerade einfach. Man merkt, dass du dich total aufregst - und davon hat noch keine Verständigung profitiert.
Also stellt mal den UP nicht als Rabenvater hin
Tut das hier jemand? Ich hab lediglich gesagt, dass ich deine Ausdrucksweise schwer verständlich finde.
Und was nützt es dir, wenn du hier als der Überpapa dastehst? Nix!
Nimm dir endlich einen Anwalt, um das zu regeln, was man auf diesem Wege regeln kann - und über ihr Privatleben mach dir keine Gedanken mehr.
Dein Sohn ist 15 und in drei Jahren erwachsen, kauf ihm ein Handy, dann kannst du doch immer mit ihm sprechen, oder wo ist das Problem? Sagt er dir auch nicht, wo sie hingezogen sind?
es bleibt rätselhaft
Hallo, das ich mich aufrege, find ich normal. Die KM führt ein lotterleben ohne gleichen (mir egal ), aber das der Junge kurz vor dem Jugendknast steht NICHT. Sie hält sich an keine gerichtlichen bzw gesetzlichen Vorgaben und tut alles um den Kontakt zwischen ihn und mir zu erschweren. Die Idee mit dem Handy ist toll(hatte ich schon vor 3 Jahren),aber wenn sie immer daneben steht? Der Junge weiß nur, der Vater zahlt nicht und sie muß darum zum JA.
Bis ich rausgefunden habe wo sie wohnt, um mit dem Jungen mal persöhnlich zu sprechen, und die JA das alles kapieren wie das läuft und wie gefährtet der Junge ist, ist sie wieder umgezogen. Wenn die KM es schon schafft einen 11-jährigen aus dem Kinderheim zu holen, weil er dort die Milch vom Einkauf tragen sollte,wie soll ich da noch an einen Rechtsstaat glauben. Ich glaube , ich ziehe nach Holland,da wird das anders geregelt.
Ich wollte hier eigentlich nur eine Idee bekommen, was ich mit dem Anwalt besprechen kann,
welche Möglichkeiten ich habe. Viele Dank
Hallo,
jetzt ist aber noch immer nicht klar, warum der Zahlungsvorgang nicht funktioniert!?
Hattest Du jemals eine Bankverbindung??
Wurde die dann regelmäßig geändert?
Was sagt denn das Jugendamt dazu, wenn Du denen mitteilst, dass Dir die neue Bankverbindung gar nicht mitgeteilt wurde?
Ein Handy wird doch der 15jährige schon haben, Du kennst bloß die Nummer noch nicht.
Greetz
der Kater
Hallo, wenn ich erst vom neuem zuständigen JA erfahren muß, das sie umgezogen ist, hat SIE mir offensichtlich nichts mitgeteilt, oder? Und das jetzt zum 9.MAL! Mir reicht es langsam.Und das JA interesiert es nicht,ob ich die jeweils neue Bank kenne oder nicht, und warum soll ich nach Bayern zahlen wenn SIE in Mecklenburg wohnt?
Die Handykarte hat er von mir, also kenne ich auch die Nummer,nur das er immer SIE daneben hat. Dem entsprechend ist seine Einstellung mir gegenüber. Ich weiß, es ist ein altes Klischee, aber hier bewahrheitet es sich in seiner schönsten Form
Gruß
hallo…
Ist schon in Ordnung. Ich habe Dir zwar nichts getan, aber wenn es Dir hilft, spiele ich gerne den Sandsack. Pöbel ruhig nochmal rum, ist wirklich ok, kein Thema, Pit…
Aber danach rück bitte auch endlich mal die nötigen Details rüber, denn ich verstehe es noch immer nicht. Denn selbst wenn ich 10mal umziehe, und es Dir nicht mitteile, wird Deine Überweisung immer noch bei mir ankommen. Umzug ist nicht gleich Bankwechsel!! Oder schickst Du Schecks?
Also wie ist das mit der Bankverbindung? Erklär es mir und erklär es auch mal Deinem Sohn. Und auch das Jugendamt wird wohl einsehen müssen, dass Du schon wissen musst, wohin es zu zahlen gilt!?
Greetz
Der Kater
Hallo, also es lief so, zum Anfang hatte ich eine BV aus NRW, danach bekamm ich Nachricht von einem JA aus Bayern, danach aus Mecklenburg, dann aus Hessen usw. Wohin würdest du das Geld überweisen anstatt nachgträglich an das JA, was natürlich Sch… aussieht.
Und wenn ich meinen Sohn mal sprechen und sehen könnte(ohne SIE), würde ich ihm das auch erklären,aber trotz seiner 15 Jahre hat SIE ihn noch sehr gut in Griff und vereitelt all meine Versuche.
Gruß
Hallo, wenn ich erst vom neuem zuständigen JA erfahren muß,
das sie umgezogen ist, hat SIE mir offensichtlich nichts
mitgeteilt, oder?
Warum muss sie dir mitteilen, wenn sie umzieht ?
Wichtig ist doch, dass Du den Unterhalt für das Kind zahlst.
Und bei welcher Bank das Girokonto besteht ist doch unerheblich.
Einfach den Unterhalt überweisen und Ruhe ist.
Gruß Merger
Hallo, also es lief so, zum Anfang hatte ich eine BV aus NRW,
danach bekamm ich Nachricht von einem JA aus Bayern, danach
aus Mecklenburg, dann aus Hessen usw. Wohin würdest du das
Geld überweisen anstatt nachgträglich an das JA, was natürlich
Sch… aussieht.
An die mir bekannte Bankverbindung. Ein Wohnungswechsel bedeutet nicht zwangsläufig einen Bankenwechsel.
Sollte das Konto nicht mehr existieren, dann kommt das Geld zurück. Dann kann man sich mit dem bisherigen Jugendamt in Verbindung setzen und klären, wie in diesem Fall weiter vorzugehen ist.
Ich verstehe es noch immer nicht. Sie wohnt in NRW und du zahlst pünktlich regelmäßig in der festgelegten Höhe auf ihr Konto?!
Sie zieht um, Du merkst davon nichts und zahlst weiter an die Dir bekannte Bank?!
Und dann (nachdem deine Ex-Frau zum 1 mal umgezogen ist) spricht das Jugendamt aus Bayern vor und erhebt den Vorwurf, Du seist den Unterhalt schuldig!?
Und dann zahlst Du die angeblichen Rückstände ans Jugendamt, holst Dir vllt das Geld von der Bank zurück (denn nicht alle Kreditinstitute schicken Überweisungen an geschlossene Konten automatisch zurück, manche arbeiten lieber mit diesem Geld) und zahlst künftig pünktlich an das Jugendamt aus Bayern? Oder gab es dann von deiner Ex eine neue Bankverbindung aus Bayern?
Und dann spricht das Jugendamt aus Mecklenburg bei Dir vor, es existieren angeblich Unterhaltsrückstände…
Müsste sich in Deinem Besitz nicht eine Akte befinden, die (mit entsprechenden Schreiben und Zahlungsnachweisen, bzw. Rückbuchungen an/von sich ständig ändernden Banken) chronologisch von Wohnort zu Wohnort, von Jugendamt zu Jugendamt aufzeigt, wie schwer es Dir gemacht wird, Deinen Verpflichtungen nachzukommen. Und müsste nicht die Übersendung einer Kopie dieser Akte an jedes „neue Jugendamt“ den entsprechenden Mitarbeiter Dir gegenüber in einige Erklärungsnot bringen?
Übrigens würde ich jedes neue Jugendamt (wo es ja schonmal bei Dir vorstellig wird) auch direkt bitten, an einer verbindlichen Besuchsregelung mitzuwirken.
Irgendwie kriege ich den Eindruck, dass Dein Vorgehen in etwa so strukturiert ist, wie Dene Ausführungen hier, und das erlecihtert dieses Katz-und-Maus-Spiel natürlich.
Greetz,
Der Kater
heute 9 mal) nicht und klagt über das JA den UH ein.
Wenn man dem JA erklärt, das man zahlungswillig ist, solange man eine zutreffende Bankverbindung kennt, wird sich das JA die Klagen sparen.
die jetzige Familie).Wie kann man dagegen angehen um „“"„ENDLICH“"""" Ruhe zu haben ?
Mit dem JA einen Zahlungsweg absprechen, notfalls (falls das geht) ans JA zahlen, das den UH weiterleitet, wenn Madam sich meldet.
Hallo,
der Junge wird doch hoffentlich zur Schule gehen - geht die Mutter da auch mit? Mach Dich schlau, wann die Pausen sind und rufe dann an.
Schneeflocke 1
Hallo
dass der zu zahlende Unterhalt nichts mit dem Umgang zu tun hat, wurde ja schon erwähnt.
Was das Finanzielle angeht, scheint das Hauptproblem zu sein, dass das Informations- bzw. „Bankwechsel-Verhalten“ der Mutter es dem UH-pflichtigen Vater deutlich erschwert, seine Zahlung überhaupt zuverlässig und pünktlich an den Mann (bzw. die Frau/ das Kind) zu bringen … ?
Da würde sich z.B. ein Postbank-Konto anbieten. Filialen bundesweit, Abhebungen an Geldautomaten, Bargeld-Service an Tankstellen… wäre problemlos zu eröffnen, würde der Mutter die Bankwechsel ersparen und dem Vater dieses ganze unnötige Theater.-
Unabhängig vom Unterhalt haben Vater und Sohn das Umgangsrecht, der Vater auch die Umgangspflicht. Und das Jugendamt hat die Interessen des Kindes zu vertreten. Dazu gehört im Rahmen der JA- Beistandschaft nicht nur die Unterhaltsangelegenheit, sondern auch des Umgangsrechts ! Da wäre hier ggf. das JA gefordert, im Interesse des Kindes auch auf die Mutter einzuwirken. -
Es gibt für den Vater auch die Möglichkeit des brieflichen oder telefonischen Kontakts mit dem Kind (beides hier in diesem Beispiel aber möglicherweise erschwert durch den vermeintlichen Einfluss der Mutter) . Doch da der Sohn 15 ist… - gut möglich, dass er auch im Internet unterwegs ist, eine eigene Email-Adresse/ ein Konto bei Facebook, Skype o.ä. hat… Da könnte sich wohlmöglich ein Weg für direkten Kontakt zwischen den beiden finden lassen.
Sie hält sich an keine gerichtlichen bzw gesetzlichen Vorgaben und tut alles um den Kontakt zwischen ihn und mir zu erschweren.
Falls bereits eine Umgangsregelung vorliegt (ansonsten: festlegen lassen) und sie wegen der Mutter nicht umgesetzt werden kann, bliebe der Weg über’s Amtsgericht bzw. Anwalt; bei geringem Einkommen ist ggf. Beratungs-/Prozesskostenhilfe möglich. Je nach Situation muss die Mutter sich dann ggf. auch an den dadurch verursachten Kosten beteiligen. Ob sie es auf eine gerichtliche Abklärung bzw. Durchsetzung ankommen lassen will, sollte sie sich gut überlegen: http://www.kanzleischmidt.de/familienrecht/umgangsre…
LG