Unterhaltszahlung für 16-Jährigen, wenn ich in Altersrente kann

Weder kennst du die Hintergründe, noch die volle Geschichte. Genausowenig wie ich. Aber im vergleich zu mir, urteilst du mit zurechtgebastelten Wahrheiten die mit der Wirklichkeit sehr wahrscheinlich rein gar nichts zu tun haben. Ich habe mich an oben geschildertem orientiert. Du hast deine Annahmen hinein interpretiert. Das gehört sich einfach nicht. Das ganze noch in die schluderecke zu schieben schon zweimal nicht.
Vielleicht hast du in deinem reißerischen Sein auch überlesen, dass der Unterhalt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gesichert ist. Dann ist der Bub erwachsen und sollte auf eigenen Füssen stehen können.
Und wenn du hier schon so auf die Kacke haust… wie viele Kinder hast du denn in deinem Leben schon großgezogen und mit welchem Erfolg? Ich bin auf Antwort gespannt.
Gruß

Wo stand das? Ich lese im UP lediglich

Wenn der Junge jetzt 16 ist, wird er bis Ende des Jahres maximal 17 sein.

Vielleicht magst du dich über die Unterhaltspflicht informieren, die mit der Volljährigkeit nicht wirklich zu tun hat? Bitte schön, dann musst du nicht lange suchen:

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Nein, wir kennen die Haarfarbe und die Schuhgröße des Fragestellers nicht, aber die tun hier auch nichts zur Sache. Der Fragesteller schreibt:

Das ist weit weg von EU-Rente, und die weiteren Planungen machen sehr deutlich, dass er sich offenbar noch fit genug fühlt als Reisebusfahrer ganze Busladungen von Menschen durch die Gegend chauffieren zu können. Spricht also auch ganz sicher nicht dafür, dass hier jemand wirklich nicht mehr arbeitsfähig wäre. Und wenn so jemand dann noch Unterhaltsverpflichtungen hat, die er nicht anders als durch eigener Hände Arbeit erfüllen kann, dann ist es nun mal seine verdammte moralische aber eben auch rechtliche Pflicht, diese zu erfüllen und nicht „dummen“ Steuerzahlern aufzubürden, die auch bereits für eigene Kinder aufzukommen haben. Dazu braucht es keine Kenntnis irgendeiner „vollen Geschichte“ jenseits der hier von Anfang an bekannten Tatsachen! Wenn sich hier jemand „Wahrheiten zusammenbastelt“, dann bist Du das, der entgegen dieser mitgeteilten Tatsachen einfach mal Dinge annimmst, die den Fragesteller in irgendeiner Weise moralisch und rechtlich entlasten sollen, obwohl hierfür nicht einmal der Hauch eines Ansatzes existiert.

Wie @Christa schon schrieb, hat die Volljährigkeit des Nachwuchses nun mal nicht gar so viel mit der Unterhaltsverpflichtung zu tun.

Auch wenn es Dich ehrlich gesagt einen feuchten Schmutz zu interessieren hat, habe ich hier zwei leibliche Kinder, bei denen ich aktuell davon ausgehen darf, dass sie wohl beide studieren werden und wir sie damit mindestens bis Mitte zwanzig, gerne auch länger werden finanziell unterstützen dürfen. Und ich finde es einfach widerlich, wenn Eltern offenbar den 18. Geburtstag des Nachwuchses herbei sehnen, um damit dann endlich eine ach so schreckliche finanzielle Belastung los werden zu können, die sie sich selbst ganz freiwillig aufgeladen haben.

Über die Jahre habe wir zudem diverse ehemalige Au-Pair hier teilweise über Jahre mit freier Kost und Logis, Übernahme von Kurs- und Studiengebühren, Reisekosten, … darin unterstützt sich den Traum vom Studium und ggf. Leben in Deutschland - mal mehr mal weniger erfolgreich - erfüllen zu können. Und da wo es nicht oder nicht ganz wie zunächst gewünscht/geplant funktioniert hat, bin ich um das investierte Geld ganz sicher nicht böse. Sie haben sich angestrengt und versucht, was in ihren Möglichkeiten lag. Einige der Damen sind als „große Töchter“ ein echter Teil der Familie, und wir erwarten gerade das vierte Enkelkind aus diesem Kreis.

Dann wäre da noch der junge Mann aus dem Dorf, der letztes Jahr mit 20 im Abi stehend Corona-Waise wurde, der hier seit dem ein und ausgeht und von uns jegliche Unterstützung in Allem bekommt, was er so rein lebenspraktisch an Unterstützung jetzt braucht um dann nächstes Semester in Ruhe und mit geregeltem Leben ins Medizinstudium zu starten. Dann gäbe es da noch das inzwischen zweite Patenkind in Haiti, das wir jedem Monat finanziell unterstützen. Meine Frau hat gerade vier Wohnungen für Flüchtlinge aus der Ukraine in einer Einrichtung bereit gestellt und fertig gemacht, deren künftige Bewohner wir dann auch privat unter die Fittiche nehmen werden. Bei uns selbst werden wir voraussichtlich nach Ostern auch noch eine Familie aufnehmen und unterstützen. Reicht das?

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Hallo Christa,

es tut mir leid, aber in Deinem Furor lehnst Du Dich zu weit aus dem Fenster mangels Kenntnissen im SGB VI.
Es gibt kein einheitliches Rentenalter, sondern nach besonderen persönlichen Vorruassetzungen differenzierte Renteneintrittsalter.
Auch wenn die Überschriften der §§ 235ff SGB VI hier Verwirrung stiften, handelt es sich bei den Renten gem. §§ 236, 236a, 236b um Regelaltersrenten im materiellen Sinn, deren Inanspruchnahme bei Vorliegen der Voraussetzungen niemand verweigern darf.

&tschüß
Wolfgang

Wenn das den Tatsachen entspricht, dann reicht es.