Unterhaltszahlung für 16-Jährigen, wenn ich in Altersrente kann

Werte Gemeinde,
ich bin hier neu im Forum und mir brennt eine Frage unter den Nägeln.

Im Oktober 2022 kann ich als „besonders langjährig Versicherter“ ohne Abzüge nach 46 Arbeitsjaren in den wohlverdienten Ruhestand. Durch meine Scheidung 2007 fällt meine Rente nicht so üppig aus, wie sagt man so schön, zum Leben zu wenig, zum Sterben zuviel.

Ich habe einen 16-jährigen Sohn, für den ich Unterhalt zahle, diesen kann ich aber nach eintritt in die Rente nicht mehr bedienen. Bis zum Jahresende sehe ich da keine Schwierigkeiten, da ich bis Ende 2022 noch normal weiterarbeiten kann zu meinen jetzigen Konditionen im Betrieb. Im Jahr 2023 sieht die Sache dann so aus, dass ich von Januar bis ENde März „freigestellt“ werde und dann von April bis Mitte Oktober für meinen Betrieb als Reise-Busfahrer zur Verfügung stehe, von Mitte Oktober bis Ende März dann das selbe, Freistellung und weg von Deutschland. so soll das gehen, bis ich in 2025 meine Regelrente bekomme.

Kann mir das Jugendamt „verbieten“ in den wohlverdienten Ruhestand zu gehen? Ich liebe meinen Job über alles, aber ich merke auch, dass ich stellenweise an meine Grenzen komme. ich muß datzusagen, das entsprechende Jugendamt hat mir „indirekt“" verboten, in Rente zu gehen geschweige denn auszuwandern, ich habe die PFLICHT den Unterhalt sicherzustellen.

Vielleicht hat der ein oder andere Erfahrungen mit diesem Thema und weiß etwas dazu zu berichten.

Mein Endgültiges Ziel ist, nach Südostasien sozusagen auszuwandern um dort meine letzten Jahre in Ruhe verbringen zu können.

Vielen Dank schon mal für den ein oder anderen Beitrag.

Es wird dir weder verboten in Rente zu gehen, noch auszuwandern, solange Du der Unterhaltsverpflichtung nachkommst. Aber genau das ist der springende Punkt! Wer unterhaltsverpflichtet ist, darf sich nicht selbst in eine Situation bringen, in der er der Unterhaltspflicht nicht mehr nachkommen kann, indem er z.B. eine Arbeitstätigkeit aufgibt, ohne den Unterhalt anderweitig (z.B. aus Ersparnissen, (privater) Altersvorsorge, …) sicherstellen zu können.

Anders würde die Sache bei Erwerbsunfähigkeit aufgrund einer Erkrankung aussehen. Das ist dann keine Geschichte, bei der man sich freiwillig der Möglichkeit der Unterhaltszahlung begibt.

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Hallo,
das Jugendamt versucht immer, die Kohle einzutreiben. Aber wenn du nicht zahlen kannst, dann geht es eben nicht und dann übernehmen die den Unterhalt. Davor möchten sie sich natürlich drücken. Wenn du nach Asien auswanderst sehen sie eben ihre Felle davon schwimmen. Deshalb versuchen sie dir zu verkaufen, dass du das nicht darfst. Aber mal im Ernst: weder können sie es dir verbieten, noch dich davon abhalten. In Asien bist du einfach nicht mehr greifbar für sie. Also mach es einfach. Genieße deinen Ruhestand und denke dir, dass du nach so einem langen Arbeitsleben schon genug Sozialabgaben geleistet hast. Jetzt kann der Staat auch mal was für dich machen.
Gruß

Dir ist schon klar, dass „der Staat“ an sich gar nichts macht, sondern nur die Steuereinnahmen von seinen Bürgern, also auch von dir und mir, weiterverteilt?
Ich habe jedenfalls was dagegen, wenn jemand, der es noch könnte, sagt „Ich hab keine Lust mehr, soll doch der Staat für mein Kind zahlen“. Wenn es gesundheitlich nicht mehr geht, ist das durchaus nochmal was anderes.

Im übrigen ist Unterhaltsflucht strafbar und kann mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden. Die Ausweiserneuerung beim Konsulat oder der Botschaft kann dann mit einer Überraschung enden.
Und eine Rückkehr nach Deutschland, falls man doch nochmal jemanden sehen möchte, wird unmöglich.

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In was für einer Welt lebst Du? Poppen bis der Arzt kommt, Nachwuchs in die Welt setzen, sich dann verkrümeln und die dummen anderen zahlen lassen, die nicht „so schlau“ sind, und brav ihre Steuern und Sozialabgaben hier abdrücken? Das Jugendamt drückt sich hier keinesfalls! Ganz im Gegenteil! Es sorgt bestmöglich dafür, dass meine Steuergroschen nicht für solche Hallodris drauf gehen, sondern dort eingesetzt werden, wo wirkliche Not herrscht.

Klar, ganz Asien ist ja auch von vollkommen einheitlicher Gesetzgebung und Rechtsprechung geprägt :man_facepalming:

Der „Staat“ sind in dem Fall meine Steuergroschen, und ich kann gerade gar nicht so viel k…

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Ich sehe das aber nicht als Unterhaltsflucht… ich habe das Alter für die Rente erreicht, Punkt eins, Punkt 2 wie soll ich von meiner Rente, die minimalst über dem Selbstbehalt liegt noch Unterhalt zahlen… Der Plan, „freigestellt“ zu sein über den Winter, der muß erst funktionieren. Dann ist bis zum 18ten Lebensjahr auch der Unterhalt geregelt, aber NUR bis dort, weil dann bin ich auch ganz raus vom Arbeitsmarkt. Fakt ist, das seh ich zumindest im Moment so, dass ich ein Sozialfall werde, wenn ich hier in D bleibe… udn als Sozialfall hat das Jugendamt auch nichts von mir

@Wiz
hättest du die obige Frage aufmerksam gelesen, würdest du nicht so doofe Einwände bringen. Poppen bis der Arzt kommt… Du hast dich gerade ins Aus geschossen

auch du, bitte obige Frage komplett lesen. Der Gute Mann hat sein ganzes leben lang brav gearbeitet und noch darüber hinaus. Von „Lust zu zahlen“ ist hier keine Rede

Ja, das kann ich täglich sehen und dabe stäuben sich mir die Haare.

Wie kommst du darauf? Ist dir klar, was ein

ist?
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Rentenarten-und-Leistungen/Altersrente-fuer-langjaehrig-Versicherte/altersrente-fuer-langjaehrig-versicherte_node.html

Haben Sie 35 oder sogar 45 Jahre an anrechenbaren Zeiten in der Rentenversicherung, können Sie derzeit früher in Rente gehen.

Er hat auch selbst geschrieben:

Also ja, er ist offensichtlich früh in das Berufsleben eingestiegen, denn 45 Jahre erreichen viele nicht mehr, aber er hat einfach das Rentenalter nicht erreicht.

Du kannst Dir gar nicht vorstellen, wie unglaublich gering es mich betrifft, dass jemand, der solches Sozialschmarotzertum gutheißt meint, dass ich mich „ins Aus“ geschossen hätte.

Wer keine Kinder haben will, sollte sich rechtzeitig erkundigen, wie er dies vermeidet. Ansonsten hat man sich um seine Kinder zu kümmern und diese zu versorgen und darf nicht zu beliebig genehmen Zeitpunkten sagen, dass das ab sofort Aufgabe der Solidargemeinschaft wäre.

BTW: Würdest Du die Sache genau so bewerten, wenn drei Tage später auch die Mutter „keine Lust mehr“ auf Versorgung und Finanzierung des Nachwuchses hätte, die Wohnung kündigen würde und sich ebenfalls von jetzt auf gleich in wärmere Gefilde absetzen würde?

Steuern und Sozialabgaben zahlt man auch nicht auf ein Sparbuch ein, von dem man bei Bedarf einfach mal wieder Geld runter holen kann, wenn man damit gerade besseres anzufangen weiß.

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Ich sehe das auch nicht als Mord an, wenn ich jemandem den Schädel spalte, dessen Nase mir nicht passt. Dummerweise könnten ein Staatsanwalt und Richter das allerdings anders sehen.

Auch da wird man Dir vermutlich sagen, dass du deine dir mögliche Arbeitsleistung dann bitte anderweitig einzusetzen hast, um deiner Unterhaltsverpflichtung nachkommen zu können.

BTW: Der Traum von Asien wird von so vielen Leuten geträumt. Nur wie @KeinesHerrenKnecht schon schrieb, ganz so einfach und in Hinblick auf Schutz vor deutschen Behörden ist er nun auch nicht. Ein gut verdienender und nicht ganz auf den Kopf gefallener Kollege träumte diesen Traum auch über Jahre, hielt sich schon ein Betthasi in einem netten kleinen Häuschen warm, das jeden Urlaub zu Diensten war, kannte sich inzwischen gut vor Ort mit allem aus, … Dann der Jackpot: Aufhebungsvertrag mit dicker Abfindung wenige Jahre vor dem eigentlich erwarteten Zeitpunkt des Einstiegs in den Ruhestand. Plötzlich gingen - zum Glück noch rechtzeitig - ernstere Überlegungen los, ob und wie man die Sache wirklich jetzt anstellen sollte. Als Kaufmann mit genug Erfahrung mit Geld ging die Rechnerei los, … Die Abfindung landete dann in einer Sanierung der Eigentumswohnung und einem gut ausgestatteten Wohnmobil. Ein anderer Kollege, den ich nur kurz kennengelernt habe, hat die Sache durchgezogen. Mal sehen, wie lange das gut geht. Und auch hier liest Du von Leuten, die so etwas schon recht ewig „vor haben“, aber schon im Vorfeld ständig an Kleinigkeiten verzweifeln/scheitern.

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@Wiz

Du solltest auch die folgende Aussage berücksichtigen.

Wir wissen nicht genau, was er derzeit für eine Arbeit ausübt.
Ich nehme an, du bist noch jung, und deswegen siehst du das nicht aus seiner Perspektive.

Doch, einfach genau lesen:

Du nimmst falsch an, und meine Perspektive hat auch nichts mit dem Alter zu tun. Es geht - vollkommen unabhängig vom Alter - darum, dass man die Konsequenzen eigenen Handelns tragen und insbesondere für in die Welt gesetzte Kinder Verantwortung und Sorge (und sei es nur finanziell) übernehmen muss. Und die endet eben nicht da, wo man darauf keine Lust mehr hat, sondern im Zweifelsfall bestenfalls da, wo der Gesetzgeber hierfür entsprechende Möglichkeiten vorgesehen hat.

Unser Sozialstaat krankt ganz massiv an Leuten mit einer Selbstbedienungsmentalität, die davon ausgeht, dass ein anonymer Staat dazu da wäre ihre selbst geschaffenen Miseren in der Form aus der Welt zu schaffen, indem er einfach nur die Gelddruckmaschine anwirft, und die keinen Moment auch nur einen Gedanken daran verschwenden, dass all das Geld, das ihnen selbst zu schade für die Erfüllung eigener lästiger Pflichten ist, von ganz konkreten, hart arbeitenden Menschen verdient werden muss, die sich statt brav bis zum Rentenalter Steuern und Sozialabgaben zu zahlen auch lieber frühzeitig dem gepflegten Nichtstun hingeben würden.

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Ich hab genau gelesen

Zitat "Bis zum Jahresende sehe ich da keine Schwierigkeiten, da ich bis Ende 2022 noch normal weiterarbeiten kann zu meinen jetzigen Konditionen im Betrieb. Im Jahr 2023 sieht die Sache dann so aus, dass ich von Januar bis ENde März „freigestellt“ werde und dann von April bis Mitte Oktober für meinen Betrieb als Reise-Busfahrer zur Verfügung stehe… "

Was er genau MOMENTAN „normal weiter arbeiten“ ist, steht da nicht. Reisebusfahrer macht er erst ab April/23.

Hallo De-Obba,
es ist gesetzlich wohl tatsächlich so geregelt wie Wiz oben angedeutet hat.
Du musst den Unterhalt angemessen (weiter) zahlen können, und darfst nicht eine „Verminderung der Zahlungsfähigkeit selbst herbeiführen“.
Es sei denn, du kannst ausreichende gesundheitliche Gründe geltend machen.

Anbei zwei Links. Da wird sich zwar meist auf Ehegattenunterhalt bezogen, aber ist wohl diesbezüglich genauso geregelt.

Lese ich anders im Sinne von aktuell ganzjährig, dann nur noch im Sommer Busfahrer. Aber tut auch nicht wirklich etwas zur Sache. Wenn es tatsächlich gesundheitlich nicht mehr geht, dann darf man EU-Rente beantragen und gut ist. Aber nicht jedes altersgerechte Zipperlein bedeutet gleich, dass man nicht mehr arbeiten kann.

Es ist auch nicht so, dass ich - auch angesichts des eigenen Alters - grundsätzlich kein Verständnis dafür hätte, wenn man sich die Mühsal des täglichen Broterwerbs ggf. etwas früher als eigentlich vorgesehen ersparen will. Kann jeder gerne machen, solange er damit nicht selbst und andere zu Leistungsempfängern des Sozialsystems macht! Denn dann ist das kein Privatvergnügen mehr, sondern eine Angelegenheit die die Solidargemeinschaft betrifft.

Hallo,

die Fallschilderung krankt daran, daß hier nicht klar ist, welche Rente denn nun in Anspruch genommen wird.
Denn das hier

und das hier

geht nicht nebeneinander bzw. nacheinander.
Entweder gibt es eine Regelaltersrente für „besonders langjährige“ Versicherte gem. § 236b SGB VI
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__236b.html
ODER
es gibt eine Regelaltersrente, ggfs. für „langjährig“ Versicherte gem. §§ 235, 236 SGB VI
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__235.html
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__236.html

Beides zusammen bzw. quasi „nacheinander“ gibt es nicht.

Je nachdem, was jetzt eigentlich in Anspruch genommen wird, fällt auch die Betrachtung der „Aushilfstätigkeit“ aus, bei der ich die Branche gut genug kenne, um zu wissen, daß hierbei das Fahrpersonal gerne über den Tisch gezogen wird unabhängig davon, ob es sich um eine Art Teilzeit oder Hinzuverdienst handelt.

Bei allen 3 in Frage kommenden Rentenarten handelt es sich aber um abschlagsfreie Regelaltersrenten. Die Inanspruchnahme einer abschlagfreien Regelaltersrente kann nichts und niemand „verbieten“.
Allerdings kann ein Jugendamt sehr wohl einen unterhaltspflichtigen Kindsvater auf die finanziellen Konsequenzen seines Handelns hinweisen. Und dazu gehört nunmal, daß sich eine Unterhaltsverpflichtung nicht durch Rentenantritt in Luft auflöst. Und wenn dieser Unterhaltsverpflichtung ganz oder teilweise vom Unterhaltsverpflichteten nicht mehr nachgekommen wird, dann läuft sie halt auf als Schulden mit Verzinsung. Entweder sind das dann Schulden ggü. dem Unterhaltsberechtigten bzw. dessen gesetzlicher Vertretung bzw. Schulden ggü. einem Jugendamt, das evtl. Unterhaltsvorschuss leistet. Und diese Art von Schulden haben eine recht hohe Priorität, wenn es um Zwangsmaßnahmen geht. Dann kann dann eben auch eine deutsche Rente eines im Ausland lebenden Unterhaltsverpflichteten gepfändet werden.

Klar ist das nicht schön, wenn nach 46 Arbeitsjahren nur wenig Rente bleibt, aber man muss nunmal für sein Tun genauso wie für sein Unterlassen Verantwortung übernehmen.

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Ich habe das Rentenalter sehr wohl erreicht, denn sonst hätte ich Abzüge… Der Unterschied liegt darin, dass ich bis zum 65ten Lebensjahr „nur“ 6500€ BRUTTO dazuverdienen darf, PRO Jahr… bis zum 31.12.2022 sind es noch 46000€, dies ist Corona geschuldet, weil viele Pflegekräfte aus der Rente quasi wieder aktiviert wurden. Die Kürzung des Hinzuverdienstes ist ab 65 aufgehoben… hat also mit „nicht erreichen des Renten alters“ nichts zu tun.

Und, @Wiz, mich als Sozialschmarotzer zu bezeichnen, der sie mich nicht kennen, finde ich eine Unverschämtheit… Wäre ich dies so, dann würde ich Hartz4-Empfänger sein und ihre Steuergelder abgreifen…

Ich habe keine Altersteilzeit und auch keine Frühverrentung… Besonders langjährig heißt, dass ich mindesten 45 Arbeitsjahre habe und somit ab einem gewissen Datum in Rente kann OHNE Abzüge

Diese Schlussfolgerung ist falsch. Ich zitiere mein Zitat gerne nochmal:

Sonst wäre es eine normale Altersrente und keine Verrentung für „besonders langjährig Versicherte“. Dass du keine Abzüge hättest, hat lediglich mit der langen Versicherungsdauer zu tun. Du hast doch auch geschrieben

Du wirst also offensichtlich erst 2025 das Rentenalter erreicht haben.

Hier kannst du anhand deines Geburtsjahres das offizielle Renteneintrittsalter nachlesen, unabhängig von irgendwelchen Vorzügen für langjährig Versicherte oder besonders langjährig Versicherte:
https://www.smart-rechner.de/rentenbeginn/ratgeber/renteneintrittsalter_tabelle.php