Unterhaltszahlung für kind nachzahlen

Ich habe vor 2 Wochen von meiner EX (die in einer andere Stadt lebt)erfahren das ich Vater eines 4 jährigen sohnes bin.
Meine Frage lautet, muß ich jetzt die letzten Jahre Unterhalt für das Kind nachzahlen oder erst ab dem Tag als ich erfahren habe das ich Papa bin?

Voralem finde ich es schade, dass Sie sich nicht gleich nach der Geburt gemeldet hat.

Natürlich werde ich alles unternehmen das es meinem Sohn gut geht und an nichts fehlt im leben. Ich steh zu meinem Sohn.

Hallo Morris123,

Natürlich werde ich alles unternehmen das es meinem Sohn gut
geht und an nichts fehlt im leben. Ich steh zu meinem Sohn.

Wenn Du diesen Satz wirklich ernst nehmen willst, dann solltest Du nicht fragen, was irgendwo rechtlich in Ordnung ist, sondern vom Tag der Geburt an rückwirkend zahlen.

Gruß
Jörg Zabel

Mit der Unterhaltszahlung erkennst Du das Kind allerdings an, sollte es sich später herausstellen, das er doch nicht Dein Sohn ist musst Du fröhlich weiterzahlen.
Also würde ich als erstes klären, ob Du wirklich der leibliche Vater bist oder ob man dir einen Kuckuk unterjubeln will und in den letzten Jahren jemand anders gezahlt hat, der nun nicht mehr zahlt.
Wenn dann geklärt ist ob Dur wirklich der Vater bist, dann kannst Duc dich darum kümmern das Kind regelmäßig bei Dir zu haben und sich um den Kleinen zu kümmern, nur durch zahlen wird man kein guter Vate. Ich würde auch einen Psychologen hinzuziehen und einen sehr guten Familienanwalt, da man Dir dein Kind so lange vorenthalten hat, vielleicht ist der Kleine ja bei Dir besser aufgehoben und die Mama sollte zahlen.
Mich deucht so ne gutte Mutter kann es nicht sein, wenn sie dem Kind so lange den Vater vorenthält.
Es gibt also viel zu klären pack es mal an.

Lies mal die Frage drunter durch:
Zeitl. Vollstreckungs’grenze’ Vollj.-unterhalt? da wird die Frist genannt die interessant ist.
mfg