Hallo !
Diese Frage bezieht sich auf das Unterhaltsrecht für Kinder (Allimente).
Folgender Fall : Frau (ledig) hat Sohn (14 Jahre). Der Erzeuger (und offizieller Vater), der nie mit der Frau zusammengelebt oder gewohnt hat zahlte noch nie Allimente für das Kind. Vor dem Amt hat er sich damals für mittellos erklärt. Es ist bekannt, daß er damals über Vermögen verfügte (Sparbücher, Versicherungen). Diese hat er kurz nach der Geburt des Kindes vermutlich auf seine (recht vermögenen Eltern)übertragen. In den ersten 6 Lebensjahren des Kindes hat das Jugendamt gezahlt. Danach nicht mehr. Vor etwa 1,5 Jahren ist der Vater vom Jugendamt bei einem jährlich stattfindenden Abgleich als sozialversicherungs- und steuerpflichtig Beschäftigter einer Firma ermittelt worden. Daraufhin mußte er Allimente zahlen, was er zunächst auch tat. Nach 7 Monaten kamen keine Zahlungen mehr von ihm. Auf Rückfrage der Frau beim Jugendamt erklärte dieses, daß er nicht mehr in einem Beschäftigungsverhältnis stehe. Es ist aus zuverlässiger Quelle bekannt, daß er regelmäßig gegen 16 Uhr zuhause eintrifft. Möglicherweise arbeitet er in derselben oder in einer anderen Firma weiter (schwarz). Mittlerweile (über einen Zeitraum v. 8 Jahren) haben sich bei der Frau Forderungen v. ca. 25tsd Euro gegen den Kindsvater angehäuft. Wie kann die betroffene Person handeln, um an die monatliche Allimente und die ausstehenden Beträge (Forderungen) zu kommen ? Hat das Jugendamt, daß wenig aktiv in Erscheinung tritt, noch weitere / erweiterte Möglichkeiten, Rechte oder Befugnisse ?
Vielen Dank für Eure Rückmeldungen.
NanoTec