Unterhaltszahlung für Kind / Weigerung des Vaters

Hallo !

Diese Frage bezieht sich auf das Unterhaltsrecht für Kinder (Allimente).

Folgender Fall : Frau (ledig) hat Sohn (14 Jahre). Der Erzeuger (und offizieller Vater), der nie mit der Frau zusammengelebt oder gewohnt hat zahlte noch nie Allimente für das Kind. Vor dem Amt hat er sich damals für mittellos erklärt. Es ist bekannt, daß er damals über Vermögen verfügte (Sparbücher, Versicherungen). Diese hat er kurz nach der Geburt des Kindes vermutlich auf seine (recht vermögenen Eltern)übertragen. In den ersten 6 Lebensjahren des Kindes hat das Jugendamt gezahlt. Danach nicht mehr. Vor etwa 1,5 Jahren ist der Vater vom Jugendamt bei einem jährlich stattfindenden Abgleich als sozialversicherungs- und steuerpflichtig Beschäftigter einer Firma ermittelt worden. Daraufhin mußte er Allimente zahlen, was er zunächst auch tat. Nach 7 Monaten kamen keine Zahlungen mehr von ihm. Auf Rückfrage der Frau beim Jugendamt erklärte dieses, daß er nicht mehr in einem Beschäftigungsverhältnis stehe. Es ist aus zuverlässiger Quelle bekannt, daß er regelmäßig gegen 16 Uhr zuhause eintrifft. Möglicherweise arbeitet er in derselben oder in einer anderen Firma weiter (schwarz). Mittlerweile (über einen Zeitraum v. 8 Jahren) haben sich bei der Frau Forderungen v. ca. 25tsd Euro gegen den Kindsvater angehäuft. Wie kann die betroffene Person handeln, um an die monatliche Allimente und die ausstehenden Beträge (Forderungen) zu kommen ? Hat das Jugendamt, daß wenig aktiv in Erscheinung tritt, noch weitere / erweiterte Möglichkeiten, Rechte oder Befugnisse ?

Vielen Dank für Eure Rückmeldungen.

NanoTec

Hallo Nanotec,

das ist neben dem Jugendamt ein Fall fürs Finanzamt, was ich dort anzeigen würde, geht auch anonym.
Ansonsten für einen guten Anwalt für Familienrecht.

Alles Gute!

Hallo,

die Mutter sollte sich schnellstmöglich zur nächsten Polizeidienststelle begeben und den Kindsvater wg Unterhaltspflichtverletzung §170 Strafgesetzbuch http://dejure.org/gesetze/StGB/170.html
anzeigen.

Darüberhinaus beim Chef der Jugendamtsmitarbeiterin nachfragen, warum der Beistand bisher noch keine Anzeige gemacht hat oder die Mutter auf die Möglichkeit nicht hingewiesen hat.

Desweiteren sollte eine Unterhaltsurkunde vorhanden sein oder ein anderer Titel aus dem noch 30 Jahre die Unterhaltsschulden vollstreckt werden könnten.
Man bittet das Jugendamt, diese herauszugeben und mit diesen selber bei einem Rechtsanwalt vorsprechen und eine Sach- und Taschenpfändung beantragen.

Grüße
miamei