Vor 12 Jahren mußte ein Sohn an den Bezirk Oberbayern für seinen sich im Pflegeheim befindlichen Vater für 2 Jahre ca. 25.000Euro bezahlen, da Ihm -angenommen- sein Haus, das Ihm der Vater 7 Jahre zuvor überschrieben hatte, voll als Schenkung angerechnet wurde, so als hätte er den Wert des Hauses als Bargeld erhalten. Angenommen, jetzt ist die Mutter, nachdem der Vater 2003 verstorben war, seit einem halben Jahr im Pflegeheim. Es ist ein kleines, renovierungsbedürftiges Häuschen (50 Jahre alt, 50.000EuroRenovierungskosten)
und ein Grundstück im Wert von ca. 50.000 Euro im Besitz der Mutter. Angenommen der Sohn (welcher in diesem halben Jahr 6.000 Euro von seinem Ersparten an`s Pflegeheim gezahlt hat), beantragt vom Bezirk Oberbayern einen Zuschuß für die Pflegegeldzahlung.nachdem er als Generalbevollmächtigter seiner Mutter ihre Immobilie
(auf Drängen der Mutter hin) verkauft hat. Wieviel gilt für den Sohn als Schonvermögen und
auf welche Zahlungen muß er sich nach dem neuesten Urteil des Bundesgerichtshofes (Sommer 2013) gefaßt machen, wenn er auch seine eigene Immobilie verkauft und sich eine Eigentumswohnung (die kleiner ist, als seine verkaufte Wohnung) gekauft hat.
Jeder Hinweis wird wird dankend entgegennommen.
Vor 12 Jahren mußte ein Sohn an den Bezirk Oberbayern für
seinen sich im Pflegeheim befindlichen Vater für 2 Jahre ca.
25.000Euro bezahlen, da Ihm -angenommen- sein Haus, das Ihm
der Vater 7 Jahre zuvor überschrieben hatte, voll als
Schenkung angerechnet wurde, so als hätte er den Wert des
Hauses als Bargeld erhalten.
Nachdem die Übertragung noch keine 10 Jahre herum waren, war dies korrekt
Angenommen, jetzt ist die Mutter,
nachdem der Vater 2003 verstorben war, seit einem halben Jahr
im Pflegeheim. Es ist ein kleines, renovierungsbedürftiges
Häuschen (50 Jahre alt, 50.000EuroRenovierungskosten)
und ein Grundstück im Wert von ca. 50.000 Euro im Besitz der
Mutter.
Also das Haus incl. Grundstück gehört der Mutter !
Angenommen der Sohn (welcher in diesem halben Jahr
6.000 Euro von seinem Ersparten an`s Pflegeheim gezahlt hat),
beantragt vom Bezirk Oberbayern einen Zuschuß für die
Pflegegeldzahlung.
Wenn eine Pflegestufe festgestellt ist, zahlt dies die Krankenkasse.
Was meinst Du mit einem Zuschuss vom Bezirk Oberbayern ???
nachdem er als Generalbevollmächtigter seiner Mutter ihre Immobilie
(auf Drängen der Mutter hin) verkauft hat.
Dann wird der Verkaufserlös aus dem Häuschen der Mutter für die restlichen Pflegekosten verwendet.
Wieviel gilt für den Sohn als Schonvermögen und
auf welche Zahlungen muß er sich nach dem neuesten Urteil des
Bundesgerichtshofes (Sommer 2013) gefaßt machen,
welches Urteil meinst Du ? bitte um Quellenangabe !
wenn er auch
seine eigene Immobilie verkauft und sich eine Eigentumswohnung
(die kleiner ist, als seine verkaufte Wohnung) gekauft hat.
Jeder Hinweis wird wird dankend entgegennommen.
Wenn der Verkaufserlös aus dem Häuschen der Mutter für die restlichen Pflegekosten nicht ausreicht, muss zuerst einmal geprüft werden, ob der Sohn überhaupt für anteilige Pflegekosten (Unterhalt für die Mutter) in Anspruch genommen werden kann.