Meine Frage meine Lebenspartnerin hat für ihre Tochter Unterhaltszahlungen geleistet nach dem Bafög Bescheid jetzt sagt sie das sei zu wenig und nicht Richtig wer ist denn für Untewrhaltsberechnungen zuständig und nach welchen Grundsätzen wird das für Studenten berechnet !??
Jugendamt hat eine Abteilung für Unterhalt da kann man mit dem Bafög Bescheid, dem Einkommen der Mutter und anfallenden Ausgaben (Miete etc.) hingehen und neu berechnen lassen
Das Jugendamt sagt da die Tochter bereits 22 Jahre alt ist sei es nicht mehr zuständig !!
Gibt es denn keine andere Instanz !?
Unterhalt muß deine Tochter dann einklagen, also laß sie zum Rechtsanwalt gehen, sie bekommt ja Prozeßkostenhilfe, wenn sie studiert und der kann es nach seiner Tabelle auch ausrechnen oder per Gericht ausrechnen lassen…