Hallo,
es wird Hartz IV bezogen. Bisher brauchte noch kein Unterhalt an ein nicht in der Bedarfsgemeinschaft lebendes Kind gezahlt werden. Dies wird sich bald ändern.
Wird diese Ausgabe als Belastung angerechnet?
Man stelle sich vor, es müßte für 2 oder 3 Kinder Unterhalt gezahlt werden, da bleibt doch nichts übrig.
Der Fall ist sogar noch komplzierter, aber vielleicht kann jemand schon eine Grundinformation dazu geben.
Vielen Dank
Hallo,
wer bezieht Hartz IV? Der Unterhaltspflichtige oder jemand aus der Bedarfsgemeinschaft?
Also wenn der Unterhaltspflichtige mit einem Hartz-IV-Empfänger zusammenlebt.
Im ersteren Fall muss er keinen Unterhalt bezahlen (§ 1603 BGB) - außer er wird fiktiv gerechnet bzw. versäumt seine Pflicht sich ausreichend zu bewerben oder er hat seine Arbeitslosigkeit selbst herbeigeführt.
Gruß
Ingrid
Hallo
Sprechen wir über „reines“ Hartz IV oder über einen Aufstocker?
Gruß,
LeoLo
Hallo,
also, es handelt sich um einen männlichen Hartz IV Empfänger (Antragsteller), und zu seinen Angehörigen zählen eine Partnerin (nicht verheiratet) und zwei eigene Kinder.
Die Partnerin soll für ihr eigenes Kind (ist nicht mit in er Bedarfsgemeinschaft aufgeführt) das bei dem Kindsvater lebt, zahlen.
Im Moment ist es noch volles Hartz IV, ab April fällt die Partnerin wegen einer Ausbildung wahrscheinlich aus dem gemeinsamen Hartz IV raus. Dies ist aber noch nicht ganz sicher.
Hallo,
hier kommt es auf die Stundenzahl der Ausbildung an. Die Partnerin hat auf jeden Fall einen Selbstbehalt von 770 Euro oder bei Vollzeitausbildung (wäre Arbeit gleichgestellt) von 900 Euro.
Wenn sie mehr hat, muss sie das als Unterhalt einsetzen. Das ist jetzt aus dem Unterhaltsrecht.
Hartz IV muss ihre Unterhaltszahlungen als einkommensmindernd für die Bedarfsgemeinschaft anerkennen, wenn der Unterhalt tituliert ist.
Titulierung sollte aber immer nur kurzfristig befristet und in der tatsächlichen Leistungshöhe (also wenn 100 Euro vom Selbstbehalt über bleiben, dann nur 100 Euro titulieren und nicht den Mindestunterhalt nach DüTa) geschehen, da sonst Unterhaltsschulden auflaufen.
Gruß
Ingrid