Ich habe mich Anfang diesen Jahres von meiner Frau getrennt. Wir sind seit 13 Jahren verheiratet und haben einen gemeinsamen 13 jährigen Sohn. Bis zur Trennung im Januar 2013 haben wir gemeinsam in der oberen Wohnung meines Zweifamilienhauses gewohnt. Ich bin in einem Arbeitsverhältnis und verdiene durchschnittlich 1860€ im Monat. Meine Frau hat selbstständig als Tagesmutter gearbeitet und sich in der unteren Wohnung meines Hauses eine Kita eigerichtet (Die auch immernoch nicht geräumt wurde). Trotz der Absprache die wir mündlich bezüglich der ersten Unterhaltszahlung getroffen hatten (ich konnte nicht alles sofort zahlen), ist sie zu ihrer Anwältin gegangen und hat einen Eilantrag beim Gericht gestellt und einen Titel erwirkt. Ich nehme an, dass sie zu irgendeinem Zeitpunkt mal gerechnet haben muss und dann feststellte, dass Ihr erzielter durchschnittlicher Gewinn als selbstständige Tagesmutter nicht ausreicht um davon ansatzweise leben zu können. Jedenfalls hat sie die Verträge mit den Eltern gekündigt, ist also nun arbeits- und mittellos und bewohnt eine zu große und zu teure Wohnung(Hat sich eine 3-Zimmer Whg. mit 84 qm. gemietet, da sie dort ursprünglich weiter arbeiten wollte)
Es geht mir nun um den Trennungsunterhalt:
Zu zahlen sind monatlich 377€ Kindesunterhalt und 521€ Trennungsunterhalt. Zur Berechnung: Mein durchschn. Verdienst: 1860,00€ zzgl. positiver Wohnvorteil: +190,73 € (aus 400€ - 209,63€ Zins + Tilgung)entspr. einem unterhaltsrelevantem Einkommen: = 2050,53€ abzügl. Kindesunterhalt: - 377,00€ abzügl. Monatskarte Kind: - 53,00€ ergibt ein Unterhaltsrelevantes Einkommen von: = 1620,53€ Ihr Anspruch sind 3/7 davon = 694,51€
Mit Berücksichtigung des Selbstbehaltes von 1100,00€ beläuft sich der Trennungsunterhalt auf 521,00. Zu zahlen habe ich monatlich nun 951,00€ zuzüglich der entstandenen Kosten der Verfahren.
Verfahrenswert Trennungsunterhalt 3126,00€ Verfahrenswert Kindesunterhalt 2580,00€
Meine Fragen:
-Welche Möglichkeiten und Chancen habe ich? -Ist es rechtens, dass meine Frau ihre Arbeit aufgegeben hat?
-In ihrer eidesstattlichen Versicherung gegenüber dem Gericht, die dem Beschluß beigefügt war, hat sie angegeben, dass sie ihre Tätigkeit als Tagesmutter nicht mehr in der ursprünglichen Wohnung ausüben darf (-was nicht stimmt, das habe ich ihr freigestellt) und der Kreis die Tätigkeit in ihrer jetzigen Wohnung ablehnt. (-Das ist mir völlig neu, davon hat sie nie was gesagt).
-Wie würde sich die finanzielle Situation verhalten, wenn ich die untere Wohnung vermiete?
-Muss sie „Miete“ zahlen wenn sie die Wohnung noch „besetzt“? Vielen Dank im Vorraus