Unterhaltszahlung im Trennungsjahr

Ich habe mich Anfang diesen Jahres von meiner Frau getrennt. Wir sind seit 13 Jahren verheiratet und haben einen gemeinsamen 13 jährigen Sohn. Bis zur Trennung im Januar 2013 haben wir gemeinsam in der oberen Wohnung meines Zweifamilienhauses gewohnt. Ich bin in einem Arbeitsverhältnis und verdiene durchschnittlich 1860€ im Monat. Meine Frau hat selbstständig als Tagesmutter gearbeitet und sich in der unteren Wohnung meines Hauses eine Kita eigerichtet (Die auch immernoch nicht geräumt wurde). Trotz der Absprache die wir mündlich bezüglich der ersten Unterhaltszahlung getroffen hatten (ich konnte nicht alles sofort zahlen), ist sie zu ihrer Anwältin gegangen und hat einen Eilantrag beim Gericht gestellt und einen Titel erwirkt. Ich nehme an, dass sie zu irgendeinem Zeitpunkt mal gerechnet haben muss und dann feststellte, dass Ihr erzielter durchschnittlicher Gewinn als selbstständige Tagesmutter nicht ausreicht um davon ansatzweise leben zu können. Jedenfalls hat sie die Verträge mit den Eltern gekündigt, ist also nun arbeits- und mittellos und bewohnt eine zu große und zu teure Wohnung(Hat sich eine 3-Zimmer Whg. mit 84 qm. gemietet, da sie dort ursprünglich weiter arbeiten wollte)
Es geht mir nun um den Trennungsunterhalt:

Zu zahlen sind monatlich 377€ Kindesunterhalt und 521€ Trennungsunterhalt. Zur Berechnung: Mein durchschn. Verdienst: 1860,00€ zzgl. positiver Wohnvorteil: +190,73 € (aus 400€ - 209,63€ Zins + Tilgung)entspr. einem unterhaltsrelevantem Einkommen: = 2050,53€ abzügl. Kindesunterhalt: - 377,00€ abzügl. Monatskarte Kind: - 53,00€ ergibt ein Unterhaltsrelevantes Einkommen von: = 1620,53€ Ihr Anspruch sind 3/7 davon = 694,51€

Mit Berücksichtigung des Selbstbehaltes von 1100,00€ beläuft sich der Trennungsunterhalt auf 521,00. Zu zahlen habe ich monatlich nun 951,00€ zuzüglich der entstandenen Kosten der Verfahren.

Verfahrenswert Trennungsunterhalt 3126,00€ Verfahrenswert Kindesunterhalt 2580,00€

Meine Fragen:
-Welche Möglichkeiten und Chancen habe ich? -Ist es rechtens, dass meine Frau ihre Arbeit aufgegeben hat?

-In ihrer eidesstattlichen Versicherung gegenüber dem Gericht, die dem Beschluß beigefügt war, hat sie angegeben, dass sie ihre Tätigkeit als Tagesmutter nicht mehr in der ursprünglichen Wohnung ausüben darf (-was nicht stimmt, das habe ich ihr freigestellt) und der Kreis die Tätigkeit in ihrer jetzigen Wohnung ablehnt. (-Das ist mir völlig neu, davon hat sie nie was gesagt).

-Wie würde sich die finanzielle Situation verhalten, wenn ich die untere Wohnung vermiete?
-Muss sie „Miete“ zahlen wenn sie die Wohnung noch „besetzt“? Vielen Dank im Vorraus

das weiss ich leider nicht

Ich habe mich Anfang diesen Jahres von meiner Frau getrennt.
Wir sind seit 13 Jahren verheiratet und haben einen
gemeinsamen 13 jährigen Sohn. Bis zur Trennung im Januar 2013
haben wir gemeinsam in der oberen Wohnung meines
Zweifamilienhauses gewohnt. Ich bin in einem Arbeitsverhältnis
und verdiene durchschnittlich 1860€ im Monat. Meine Frau hat
selbstständig als Tagesmutter gearbeitet und sich in der
unteren Wohnung meines Hauses eine Kita eigerichtet (Die auch
immernoch nicht geräumt wurde). Trotz der Absprache die wir
mündlich bezüglich der ersten Unterhaltszahlung getroffen
hatten (ich konnte nicht alles sofort zahlen), ist sie zu
ihrer Anwältin gegangen und hat einen Eilantrag beim Gericht
gestellt und einen Titel erwirkt. Ich nehme an, dass sie zu
irgendeinem Zeitpunkt mal gerechnet haben muss und dann
feststellte, dass Ihr erzielter durchschnittlicher Gewinn als
selbstständige Tagesmutter nicht ausreicht um davon
ansatzweise leben zu können. Jedenfalls hat sie die Verträge
mit den Eltern gekündigt, ist also nun arbeits- und mittellos
und bewohnt eine zu große und zu teure Wohnung(Hat sich eine
3-Zimmer Whg. mit 84 qm. gemietet, da sie dort ursprünglich
weiter arbeiten wollte)
Es geht mir nun um den Trennungsunterhalt:

Zu zahlen sind monatlich 377€ Kindesunterhalt und 521€
Trennungsunterhalt. Zur Berechnung: Mein durchschn. Verdienst:
1860,00€ zzgl. positiver Wohnvorteil: +190,73 € (aus 400€ -
209,63€ Zins + Tilgung)entspr. einem unterhaltsrelevantem
Einkommen: = 2050,53€ abzügl. Kindesunterhalt: - 377,00€
abzügl. Monatskarte Kind: - 53,00€ ergibt ein
Unterhaltsrelevantes Einkommen von: = 1620,53€ Ihr Anspruch
sind 3/7 davon = 694,51€

Mit Berücksichtigung des Selbstbehaltes von 1100,00€ beläuft
sich der Trennungsunterhalt auf 521,00. Zu zahlen habe ich
monatlich nun 951,00€ zuzüglich der entstandenen Kosten der
Verfahren.

Verfahrenswert Trennungsunterhalt 3126,00€ Verfahrenswert
Kindesunterhalt 2580,00€

Meine Fragen:
-Welche Möglichkeiten und Chancen habe ich? -Ist es rechtens,
dass meine Frau ihre Arbeit aufgegeben hat?

nein,da der Sohn schon 13 ist,kann man ihr eine Teilzeitarbeit zumuten…

-In ihrer eidesstattlichen Versicherung gegenüber dem Gericht,
die dem Beschluß beigefügt war, hat sie angegeben, dass sie
ihre Tätigkeit als Tagesmutter nicht mehr in der
ursprünglichen Wohnung ausüben darf (-was nicht stimmt, das
habe ich ihr freigestellt) und der Kreis die Tätigkeit in
ihrer jetzigen Wohnung ablehnt. (-Das ist mir völlig neu,
davon hat sie nie was gesagt).

-Wie würde sich die finanzielle Situation verhalten, wenn ich
die untere Wohnung vermiete?
-Muss sie „Miete“ zahlen wenn sie die Wohnung noch „besetzt“?
Vielen Dank im Vorraus

sorry,mehr kann ich nicht sagen…

Hallo,
ich fürchte Sie werden sich einen Anwalt nehmen müssen. Normalerweise steht Ihrer Frau Trennungsunterhalt zu. Da der gemeinsame Sohn aber schon 13 Jahre alt ist, muss sie sich bemühen eind sozialversicherungspflichtige Arbeit anzunehmen. Leider gibt es dank unseres Gesundheitssystems und der ärztlichen Schweigepflicht Mittel und Wege um die Arbeitsstunden möglichst niedrig zu halten. Atteste werden von Hausärzten nur allzugern ausgestellt, die besagen dass aufgrund von Überbelastung, Nervenleiden, Burn out etc. der Patient/in nicht in der Lage ist mehr als 3 Stunden täglich zu arbeiten. Leider reduzieren sich dann die Angebote auf dem Stellenmarkt drastisch.
Sie können also ohne Anwalt kaum die Unterhaltszahlungen reduzieren. Gleichwohl sind die Familienrichter erpicht darauf, dass Ehefrauen nicht einer Altersarmut bzw. Hartz IV anheim fallen, da sonst der Staat den schwarzen Peter zugeschoben bekommt.
In Ihrem Falle sollten Sie versuchen mit Ihrer Frau noch einmal eine gütliche Einigung zu erzielen, da die Gerichtskosten auch nicht gerade niedrig sind.
Alles Gute

Hallo,

als erstes muss mal geklärt werden, wem das Haus gehört? Wann wurde dieses angeschafft? In der Ehezeit? dann steht ihr auch die Hälfte des Hauses zu.
Mit dem Wohnvorteil das ist immer so eine Sache, dass rechnen die immer gerne an um ja mehr Geld raus zu bekommen.
Ausserdem ist nach neuem Gesetz nur ein Unterhalt des anderen Elternteis noch zu zahlen, wenn gemeinsame Kinder unter 3 Jahren vorhanden sind. Ansonsten ist selber verpflichtet für seinen Unterhalt arbeiten zu gehen. Da Ihre Frau ja vorher schon immer gearbeitet hat, das gemeinsame Kind bereits 13 Jahre alt ist und Sie natürlich dem Kind Unterhalt zahlen müssen (allerdings nicht die Fahrkarte, die ist im Unterhalt bei drin. Zumal man Sie bei dem Kindesunterhalt ja auch schon sehr hoch eingestuft hat, da Sie ja nur einer Person gegenüber Unterhaltspflichtig sind, die Düsseldorfer Tabelle sich alledings nach zwei richtet), würde ich doch sagen, Ihre Frau sollte mal schnell sehen und die Beine in die Hand nehmen, damit sie was zwischen den Zähnen bekommt.
Sie ist voll arbeitsfähig, was ich nicht weiss ist die Sache mit dem Haus. Wann dieses angeschafft wurde.
Gruss

Mieteinnahmen zählen zum unterhaltsrelevanten Einkommen, man kann aber auch alle Kosten dafür (Renovierung, Kaminfeger etc. ) abziehen. Bei einem 13jährigen Kind gibt es nur Trennungsunterhalt bis zur Scheidung, dann je nachdem (wegen Arbeitslosigkeit) zeitlich begrenzt Ehegattenunterhalt. Da kann man anführen, dass sie ihre Arbeit aufgegeben hat. Sie ist verpflichtet sich eine Arbeit (nach der Scheidung) zu suchen. Warum hat sie nicht schon während der Tätigkeit Miete bezahlt (zumindest auf dem Papier-Steuer!)? Zur Räumung auffordern, mit genauem Termin, ansonsten danach Miete verlangen.

Hallo,

das klingt alles sehr kompliziert,- meine Frage wäre zunächst,wem von euch Beiden das Eigentum gehört?
Wer steht im Grundbuch?
Wenn sie dort Mietfrei Wohnt,dann wird das auf den Unterhalt angerechnet,zumal es den Ehegattenunterhalt nun auch nicht ewig gibt!!
Das sie in der eidesstattlichen Versicherung gelogen hat,da machst du leider wenig,denn alles was mündlich besprochen wird,ist leider ungültig! Du hast für die Absprachen keinen Beweiß und so kann sie behaupten was sie will.

Hallo,
viele Infos, damit kann man arbeiten.
Normalerweise sollte man immer alles schriftlich festhalten.
Auf Behauptungen kannst du Widerspruch einlegen.
Natürlich kannst du die untere Wohnung vermieten, zählt dann zu Einkünften. Du kannst von deiner Ex aber solang wie sie nicht gekündigt hat, Miete verlangen, bzw. Verrechnen.
Dein Einkommen kann unter Umständen auf die unterste Stufe gesetzt werden- 1000 € Selbstbehalt.

Hallo,

Puh, das ist zu hoch für mich, da kann ich nicht helfen.
Was den Trennungsunterhalt angeht meine ich aber, dass der nicht in voller Höhe gezahlt werden muss, weil das Kind älter als 12 Jahre ist und somit eine Halbtagstätigkeit zumutbar ist. Wenn sie das jicht tut, darf sich das meines Wissens nicht auf den Unterhalt auswirken, also durch ihre Erwerbslosigkeit müssen Sie nicht mehr zahlen.
Das Thema ist sehr komplex, da würde ich immer einen Anwalt hinzuziehen.

Gruß,

twilight666

…hallo, so weit ich weiss gibt es nach dem neuen gesetzt Keinen Trennungsunterhalt mehr,
während der scheidung wird während der dauer der ehejahre von der der rente vom mann, auf die frau rentenpunkte übertragen, sozusagen auszugleichen.
was die ex frau für berufliche ideen und wünsche hat ist ihre sache, diese kann sie nicht auf kosten des ex mannes verwirklichen. wenn sie denn trennungsunterhalt
einfach Nicht zahlen, dann sehen sie sich spätestens bei der Scheidung wieder , und was bekommen sie klarheit was wer zu zahlen hat. nachzahlen , bzw.nachrechnen, umrechnen, kann mann immernoch,
aber was sie schon gezahlt haben bekommen sie in der regel nicht wieder. es ist meines wissens nur wichtig
das sie für ihr kind zahlen, alles andere ist nachrangig. sie dagegen muss ihnen den 2wöchigen umgang mit dem kind ermöglichen, denn es ist nach der neusten rechtsprechung auf gemeinsammes sorgerecht für das kind. leider kann ich nichts zu ihrem konkreten fall sagen, hoffe ihnen jedoch trotzdem weitergeholfen zu haben.

Hallo Stefano,

hierzu möchte ich nichts äußern, Dir aber den guten Rat geben, einen Anwalt zu konsultieren.

Und: nicht vergessen - Ihr habt ein Kind, handelt so, dass Ihr ihm noch in die Augen gucken könnt.

Alles Gute

Micha

Hallo,

Meine Fragen:
-Welche Möglichkeiten und Chancen habe ich? -Ist es rechtens,
dass meine Frau ihre Arbeit aufgegeben hat?

Wenn die bisherige Arbeit EHEBEDINGT gewesen ist, ist es nicht korrekt, dass sie die Arbeit aufgegeben hat. Problem hierbei ist, dass die Arbeit im vormaligen Ehehaus ausgeführt wurde und sie in der e.V. behauptet, dass sie dort nicht mehr arbeiten durfte.

Du kannst vermutlich nicht beweisen, dass Du mit der weiteren Arbeit dort einverstanden gewesen bist.

Evtl. hilft Dir als Beweis, weil sie ja die „Tagesmütterräume“ weiterhin blockiert.

und der Kreis die Tätigkeit in
ihrer jetzigen Wohnung ablehnt. (-Das ist mir völlig neu,
davon hat sie nie was gesagt).

Beim Kreis nachfragen und zwar schriftlich.

-Wie würde sich die finanzielle Situation verhalten, wenn ich
die untere Wohnung vermiete?

Die Mieteinnahmen würden Dein Einkommen und somit die Unterhaltszahlungen erhöhen.

-Muss sie „Miete“ zahlen wenn sie die Wohnung noch „besetzt“?

Schriftlich (per Einschreiben) auffordern, dass sie bis zum Tag XX.XX.2013 (mindestens 14 Tage) die Wohnung räumen muss. Tut sie das nicht, wird ab diesem Zeitpunkt Miete von ihr fällig.

Gruß

Hallo,

ich war damals in einer ganz ähnlichen Situation. Meine Frau hat mich nach 18 Jahren Ehe mit dem Nachbarn betrogen, unsere Kinder waren zu diesem Zeitpunkt bereits volljährig, aber im Studium. Ich selbst arbeite nur Teilzeit und habe mich halt meistens um die Kinder gekümmert und bin entsprechend auch lange raus aus meinem damaligen Beruf. Auch wenn viele jetzt vielleicht mit dem Kopf schütteln, haben wir uns nach langem hin und her dazu entschlossen, weiter unser gemeinsames Konto mit den beiden Gehältern zu behalten. Zumindest solange unsere Kinder studieren ist dies die Einfachste Lösung. Ich würde dir in jedem Fall empfehlen, erstmal einen Anwalt für Familienrecht zu konsultieren. Ich war damals hier http://www.ra-koeckritz.de/ und eigentlich auch sehr zufrieden. Am Ende musst du selbst entscheiden, ob du den rechtlichen Weg wirklich gehen willst.