hallo wwwler,
nehmen wir einmal an, eine tochter, die bei der geschiedenen mutter lebt, lernt schon seit vielen jahren fremdsprachen.
der vater zahlt bis dato unterhalt. ist das erlernen v. fremdsprachen gleich zu setzen mit einer berufsausbildung od. unistudium, wo man ja bekanntlich unterhaltspflichtig ist, wenn keine unterbrechung stattgefunden hat? kann man solange fremdsprachen erlernen, bis man das hoechstalter von glaube ich 28 jahren erreicht hat um unterhalt zu beziehen? die tochter wird noch in diesem jahr 25 j.kann man einen nachweis ueber die bisherigen mit abschluss erlernten sprachen verlangen? direkte auskuenfte sind nicht zu bekommen.
dieter
Hallo,
ein volljähriges Kind muss auf Verlangen die Fortschritte seiner Ausbildung dem Unterhaltszahler vorlegen. Wenn es das nicht tut, mit einer Auskunftsklage vor Gericht gehen. Das ist ausnahmsweise ein Prozess der nicht verloren gehen kann.
Ob Fremdsprachen mit einer Berufsausbildung gleichzusetzen sind, kommt wohl darauf an. Man kann ja Fremdsprachen studieren oder bei in Abendkursen der Volkshochschule ein wenig hineinlernen. Ersteres ist eine Ausbildung, zweiteres nicht.
Eine Gammelausbildung - z. B. Studium ohne Scheine - muss man sowieso nicht finanzieren.
Noch ein Hinweis: auch die Mutter ist seit der Volljährigkeit Barunterhaltspflichtig. Bis zur Volljährigkeit hat die Mutter ihren Unterhalt durch die Betreuung geleistet. Ab Volljährigkeit benötigt das Kind keine Betreuung mehr. Das Wohnen und Essen der Mutter kann als Naturalunterhalt gewertet werden und mindert den Barunterhalt des Vaters.
Noch ein weiterer Hinweis: Auch wenn die Mutter nicht zahlungsfähig sein sollte, darf ab der Volljährigkeit das GANZE Kindergeld vom Unterhalt aus der DüTa abgezogen werden.
Gruß
Ingrid
hallo ingrid,
ich danke dir fuer deine aufschlussreiche info.
dieter