Unterhaltszahlung Jobcenter

Hallo und Guten Morgen
Ich habe folgende Fragen
Ich bin geschieden meine Exfrau und mein Sohn beziehen Harz 4

  1. Das Jobcenter hat vor zwei Jahren alle Unterlagen wegen Unterhaltszahlung ( an das Jobcenter) für meinen Sohn von mir Angefordert. Ich habe alle Unterlagen die gewünscht wurden den Jobcenter geschickt und bis gestern nichts mehr gehört .Nun bin ich erneut aufgefordert alle Unterlagen den Jobcenter zu zusenden Kann das Jobcenter Unterhaltszahlungen rückwirkend für diese zwei Jahre verlangen oder nur von der Zeit der neuen Anforderung.
  2. Ich arbeite bei einer Zeitarbeitsfirma und bin ab nächsten Monat wieder ohne Arbeit ich habe die Kündigung vom Arbeitsgeber und auch die Bescheinigung vom Jobcenter ( als Arbeitssuchend gemeldet)muß ich Unterhalt trotzdem zahlen. Es kann sein das ich weiter beschäftigt werde oder auch nicht

Danke für die Hilfe

Hast du die Unterlagen mit Einschreiben abgeschickt, oder dir bestätigen lassen das sie abgegeben wurden? Wenn nicht kan das Jobcenter behaupten es wäre nie etwas angekommen dann bist Du in der Beweispflicht. Ob sie rückwirkend Geld einfordern können weiß ich nicht, da es aber immer Fristen gibt, solltest du klären ob der Eingang der Unterlagen von vor zwei Jahren vermerkt wurde, dann müßten Sie erst mal ihre Wartezeit erklären. Egal was du dem Jobcenter schickst immer per Fax oder Einschreiben so kannst du beweisen, das du alles eingereicht hast.
Es gibt bei Unterhaltszahlungen immer einen selbstbehalt, das Geld das für dich allein ist, unter diese Grenze darfst du also nicht rutschen inwieweit das die Unterhaltshöhe betrifft weiß ich nicht. Da sich vielle vor Unterhaltszahlungen drücken wollen rechnen sie sich arm das heißt das das Jobcenter genau hinsehen wird, zum Beispiel ist Hartz 4 unpfändbar das heißt das es vom Staat nicht für Unterhalt in Anspruch genommen werden kann, wie das aber bei arbeitslosengeld ist weiß ich nicht den dieses hängt ja auch vom letzten Gehalt ab. Liegt diese über den eigenbehalt kann dieser teil zum Unterhalt herangezogen werden.
Es ist aber immer besser du gehst zu einer Rechtsberatung , sind erfahrene Profis involviert reagiert das Jobcenter immer ganz anders.
Viel Glück
Es ist aber b