Unterhaltszahlung nach abgeschlossener Ausbildung?

Hallo an alle,

Ehepaar A haben zwei gemeinsame Kinder ( Jungen und Mädchen), sind aber seit Jahren geschieden.

Das Mädchen - sagen wir mal, ist 22 Jahre - hat eine abgeschlossene Ausbildung z.B. als Arzthelferin, möchte aber weiter lernen und auf eine Heilpraktikerschule gehen. Es ist eine staatlich anerkannte Schule, die auch den Bildungs Check akzeptiert.

Angenommen das Mädchen verdient netto 940 €, wovon sie alle Lebensunterhaltskosten selbst trägt, da sie alleine in einer Mietwohnung lebt.

Angenommen: Der Vater will seine Tochter finanziell unterstützen, die Mutter will das aber auf gar keinen Fall.

Kann das Mädchen ggf. einen Geldzuschuss ihrer Mutter einklagen?
Bei welcher Institution könnte sich das Mädchen wenden.

Dankeschön für Antworten!

Liebe Grüße,
Maria

Hallo,

bei einem eigenen Einkommen des „Kindes“ von 940 Euro gibt es keinen Unterhalt für Ausbildung. Das ist ein höheres Einkommen als einem barunterhaltspflichtigen Elternteil gegenüber einem minderjährigem Kind als Selbstbehalt (900,-- € ) bleibt. Der Höchstunterhaltssatz für Studenten in eigener Wohnung ist 640 Euro.

Kann das Mädchen ggf. einen Geldzuschuss ihrer Mutter
einklagen?

Können tut sie schon, aber ob sie Recht bekommt? Auch hat die Mutter gegenüber diesem Kind einen Selbstbehalt von monatlich 1.100 Euro. Verdient sie wirklich mehr?

Minderjährige Kinder und minderjährigen gleichgestellte volljährige Kinder gehen dieser Zweitausbildung in der Unterhaltsberechtigung vor.

Bei welcher Institution könnte sich das Mädchen wenden.

An einen Anwalt.

Meine Antwort lässt unberücksichtigt, ob eine Zweitausbildung in diesem Fall überhaupt noch mit Barunterhalt unterstützt werden muss.

Gruß
Ingrid

Das Mädchen, hat eine abgeschlossene Berufsausbildung. Grundsätzlich sind die Eltern nur verpflichtet, eine einzige solche zu bezahlen. Das Mädchen, das kein Mädchen mehr ist, sondern eine Frau, die selbst nach tradierten Rechnungen „großjährig“ ist, kann gut für sich selbst sorgen. 940 € sind weniger als ein Chefarzt verdient, aber von 940 € kann man leben.

Die Frau hat die Möglichkeit, sich weiterzubilden, eine richtig gesunde Einstellung. Sie kann das im Einvernehmen mit ihrem Chef tun, der dann möglicherweise sich sogar an den Weiterbildungskosten beteiligt, das machen viele Chefs, wenn sich die junge Dame im Gegenzug dazu verpflichtet, eine Weile beim Arbeitgeber zu bleiben.

Wenn die Frau eine völlig anders gelagerte Ausbildung machen möchte, obwohl das von ihr gewählte Berufsbild ein nachgefragtes ist, ist das ihr Privatvergnügen. Wenn sie einen Vater hat, der aus Väterliche Liebe oder Reue das ein oder andere Scheinchen rüber schieben will, dann ist das sein Privatvergnügen, an dem die Tochter teilhaben darf. Wenn die Mutter das nicht will, ist es ihr Privatvergnügen. Sie ist weder moralisch noch juristisch verpflichtet.

Kindergeld gibt es übrigens nicht mehr, die Ausbildung ist abgeschlossen.