Hallo,
wer kennt sich damit aus? Ich arbeite mit der Software WISO Steuer 2013 und möchte meine Einkommensteuer für 2012 bearbeiten und abgeben. Aber ich häng an einem Punkt fest, den ich nicht ganz verstehe. Und zwar geht’s um einen Punkt in meinen Ausgaben:
ich habe für meine Partnerin im Jahre 2012 monatlich ca. 1000,- EUR abbezahlt. Das ist eine Schuld, die Sie gegenüber dem Finanzamt und der Finanzkasse hat. Natürlich ist das nachweisbar, zumal es sich ja auch um das Finanzamt und der Stadtkasse handelt. Da Sie den gesamten geforderten Betrag (nach einer Gewerbeauflösung) nicht selbst begleichen konnte, habe ich sie bei der Tilgung unterstützt. Ich hatte erstmal einen Antrag beim FA und der Stadtkasse gestellt, der auch genehmigt wurde und ein Zahlungsplan vorgelegt wurde. Anhand dieses Zahlungsplanes habe ich monatlich 750,- + 283,- überwiesen.
Ich dachte nun, dass ich diese Kosten so hoch wie eben nur möglich, als Ausgaben in meine Steuererklärung einbringen kann. Meine Freundin hat jedoch 2012 gearbeitet und verdiente (auch heute noch) 1.080,- EUR netto / Monat. Wenn ich aber nun im Programm diese ehrliche Angabe mache, erhalte ich als Resultat, dass meine Unterhaltszahlungen nicht berücksichtig werden können, da sie selbst Einkommen erzielte. Das langt doch aber von vorne bis hinten nicht aus. Sie muss ja von diesem Geld sich auch ernähren und über die Runden kommen. Hab ich jetzt einen Denkfehler, oder kann ich meine Ausgaben wirklich nicht ansetzen?
Ich dachte ich könnte diese max. Grenze von 8.000 und paar Zerquetschte ansetzen, oder schlimmstensfalls die Naturalgrenze von 6000 und paar Zerquetschte (habe diese gesetzlichen Maximalwerte nicht auswendig im Kopf).
Wer kann mir hier Auskunft geben und evtl. Tips oder Ratschläge, falls ich was falsch eingegeben habe?