Unterhaltszahlung Schulden Lebensgemeinschaft

Hallo,

wer kennt sich damit aus? Ich arbeite mit der Software WISO Steuer 2013 und möchte meine Einkommensteuer für 2012 bearbeiten und abgeben. Aber ich häng an einem Punkt fest, den ich nicht ganz verstehe. Und zwar geht’s um einen Punkt in meinen Ausgaben:

ich habe für meine Partnerin im Jahre 2012 monatlich ca. 1000,- EUR abbezahlt. Das ist eine Schuld, die Sie gegenüber dem Finanzamt und der Finanzkasse hat. Natürlich ist das nachweisbar, zumal es sich ja auch um das Finanzamt und der Stadtkasse handelt. Da Sie den gesamten geforderten Betrag (nach einer Gewerbeauflösung) nicht selbst begleichen konnte, habe ich sie bei der Tilgung unterstützt. Ich hatte erstmal einen Antrag beim FA und der Stadtkasse gestellt, der auch genehmigt wurde und ein Zahlungsplan vorgelegt wurde. Anhand dieses Zahlungsplanes habe ich monatlich 750,- + 283,- überwiesen.

Ich dachte nun, dass ich diese Kosten so hoch wie eben nur möglich, als Ausgaben in meine Steuererklärung einbringen kann. Meine Freundin hat jedoch 2012 gearbeitet und verdiente (auch heute noch) 1.080,- EUR netto / Monat. Wenn ich aber nun im Programm diese ehrliche Angabe mache, erhalte ich als Resultat, dass meine Unterhaltszahlungen nicht berücksichtig werden können, da sie selbst Einkommen erzielte. Das langt doch aber von vorne bis hinten nicht aus. Sie muss ja von diesem Geld sich auch ernähren und über die Runden kommen. Hab ich jetzt einen Denkfehler, oder kann ich meine Ausgaben wirklich nicht ansetzen?

Ich dachte ich könnte diese max. Grenze von 8.000 und paar Zerquetschte ansetzen, oder schlimmstensfalls die Naturalgrenze von 6000 und paar Zerquetschte (habe diese gesetzlichen Maximalwerte nicht auswendig im Kopf).

Wer kann mir hier Auskunft geben und evtl. Tips oder Ratschläge, falls ich was falsch eingegeben habe?

hallo,

meine angaben sind natürlich ohne gewähr.
wenn du die schulden deiner partnerin abzahlst, kannst du das überhaupt nicht steuerlich geltend machen. du könntest steuerlich geltend machen, wenn du deinen opa, einen engen verwandten, der „arm“ unterstützt.
lg
maria

Hallo,
tut mir sehr leid, aber in diesem speziellen Fall kenne ich mich nicht aus und kann leider nicht helfen.
Vielleicht fragen Sie einfach beim FA - viel Glück.

HALLO, aus dem Bauch heraus, ohne in der Steuerlitearatur nachzulsen.

Es handelt sich bei diesen Zahlungen um AUSSERGEW. BELASTUNG, wo der Empfänger unterstützt wurde.

Um diesen Betrag selbst auch steuerlich geltend zu machen, wird beim Empfänger überprüft, wie doert die
Einkommensverhältnisse sind.

Wenn dann die Einkommensverhältnisse ( hier müsste in
der Literatur nachgelesen werden, welcher Betrag
hier zur Anrechnung kommt) so ist es realistisch, das das Steuergesetz vorsieht, das ein Abzug beim Absender
nicht in Betracht kommt.

Auch aus dem Bauch heraus: Auf Grund des geschilderten
Sachverhaltes gehe ich davon aus, das eine Nichtberücksichtiung korrekt ist.

Wenn du aber genauere Gesetzesformulierungen benötigt,
um es wirklich zu glauben, so gebe kurz Bescheid und
ich werde am Wochenende eine konkrete Antwort geben
können.

Liebe Grüße

Helmut
Software WISO

Steuer 2013 und möchte meine Einkommensteuer für 2012
bearbeiten und abgeben. Aber ich häng an einem Punkt fest, den
ich nicht ganz verstehe. Und zwar geht’s um einen Punkt in
meinen Ausgaben:

ich habe für meine Partnerin im Jahre 2012 monatlich ca.
1000,- EUR abbezahlt. Das ist eine Schuld, die Sie gegenüber
dem Finanzamt und der Finanzkasse hat. Natürlich ist das
nachweisbar, zumal es sich ja auch um das Finanzamt und der
Stadtkasse handelt. Da Sie den gesamten geforderten Betrag
(nach einer Gewerbeauflösung) nicht selbst begleichen konnte,
habe ich sie bei der Tilgung unterstützt. Ich hatte erstmal
einen Antrag beim FA und der Stadtkasse gestellt, der auch
genehmigt wurde und ein Zahlungsplan vorgelegt wurde. Anhand
dieses Zahlungsplanes habe ich monatlich 750,- + 283,-
überwiesen.

Ich dachte nun, dass ich diese Kosten so hoch wie eben nur
möglich, als Ausgaben in meine Steuererklärung einbringen
kann. Meine Freundin hat jedoch 2012 gearbeitet und verdiente
(auch heute noch) 1.080,- EUR netto / Monat. Wenn ich aber nun
im Programm diese ehrliche Angabe mache, erhalte ich als
Resultat, dass meine Unterhaltszahlungen nicht berücksichtig
werden können, da sie selbst Einkommen erzielte. Das langt
doch aber von vorne bis hinten nicht aus. Sie muss ja von
diesem Geld sich auch ernähren und über die Runden kommen. Hab
ich jetzt einen Denkfehler, oder kann ich meine Ausgaben
wirklich nicht ansetzen?

Ich dachte ich könnte diese max. Grenze von 8.000 und paar
Zerquetschte ansetzen, oder schlimmstensfalls die
Naturalgrenze von 6000 und paar Zerquetschte (habe diese
gesetzlichen Maximalwerte nicht auswendig im Kopf).

Wer kann mir hier Auskunft geben und evtl. Tips oder
Ratschläge, falls ich was falsch eingegeben habe?

Hallo Sloop,
es ist auf jedenfall lobenswert, das Sie ihrer Freundin
finanziell unter die Arme greifen.
Sie müssen dies direkt als Unterhaltszahlungen geltend
machen über die Außergewöhnlichen Aufwendungen. Hierzu
sollte gegebenenfalls eine Begründung beigefügt werden:

Ihre außergewöhnliche Leistung kann aus der Sittlichen Zwangsläufigkeit abgeleitet werden.
Sittliche Zwangsläufigkeit in diesem Sinne liegt nicht
vor, weil Sie sich subjektiv verpflichtet fühlen, einer
anderen Person finanziell zu helfen. Das gilt auch dann, wenn diese Zahlung menschlich verständlich ist.
Vielmehr muss „nach dem Urteil der Mehrheit billig und
gerecht denkender Menschen“ eine Verpflichtung bestehen, die quasi einer Rechtspflicht gleich kommt
(H33,1 sittliche Pflicht EStH 2009). Eine sittliche
Zwangsläufigkeit spielt insbesondere eine Rolle, wenn
eine Ihnen nahestehende Person (Verlobte) Ihrer
finanziellen „Unterstützung in einer besonderen Lebenssituation“ bedarf, z.B. Krankheit, Umweltsituation, in Not geraten (Gewerbeauflösung) usw.
Dabei kann es sich neben den gesetzlichen unterhalts-
berechtigten Personen auch um andere Personen handeln,
z.B. Angehörige der Seitenlinie, Lebensgefährten,
Lebensretter usw. Hier wäre es hilfreich, wenn Sie mit
Ihrer Freundin verlobt wären.
Sie können die vollen gezahlten Kosten ansetzen. Sie
müssen sich nur einen Eigenanteil vonm Finanzamt an-
rechnen lassen. Die richtet sich nach der Höhe des zu
versteuernden Einkommen. Ihre Freundin sollte prüfen
lassen, ob Sie bei dem Verdienst nicht eine Aufstockung
beim Arbeitsamt beantragen sollte.

Gruß tilgba

Hallo sloop,

Ich glaube nicht, dass du das steuerlich geltend machen kannst. Das ist ja keine Unterhaltszahlung, zu der du gesetzlich verpflichtet bist, sondern eher eine Art privater Kredit, den du deiner Partnerin gibst. Unabhängig davon, ob sie dir das Geld hinterher zurückzahlt ist das kein Unterhalt. Denn wie WISO schon richtigerweise sagt, ist der Unterhalt deiner Partnerin von den 1080 Euro gedeckt.

Viele Grüße
Tinastar

Einkommensteuer und Gewerbesteuer können Sie überhaupt nicht absetzen.
Die nachträglich gezahlte Umsatzsteuer kann Ihre Freundin als nachträgliche Betriebsausgaben absetzen.
Wenn Sie die Kosten für Ihre Freundin übernehmen, können Sie sie trotzdem nicht absetzen.