Unterhaltszahlung trotz arbeitsloses Kind?

Hallo,
muss ein Elternteil Unterhalt für sein volljähriges Kind zahlen, wenn es derzeit arbeitslos ist und erst im März ein Studium beginnt? Der Elternteil ist eine Teilzeitkraft mit geringem Einkommen (unter 950 Euro).

Danke schonmal im Voraus!

Gruß MM

Hallo,

nein, in dieser Situation muss dieser Elternteil keinen Unterhalt bezahlen.

Der Selbstbehalt gegenüber einem volljährigem Kind, das nicht mehr die allgemeinbildende Schule (z. B. Gymnasium, Realschule, FOS usw.) besucht, beträgt 1.100 Euro.

Eltern von solchen volljährigen Kindern unterliegen auch nicht der erhöhten Erwerbsobliegenheit. Bedeutet in diesem fiktiven Fall, dass der Elternteil gerichtlich nicht gezwungen werden kann, einen Vollzeitjob auszuüben.

Gruß
Ingrid

Danke für die schnelle und ausführliche Antwort! :wink:
Gruß MM

Hallo,

Bedeutet in diesem fiktiven
Fall, dass der Elternteil gerichtlich nicht gezwungen werden
kann, einen Vollzeitjob auszuüben.

äh, sry, das wüsste ich gerne mal genauer. In welchem Fall kann einen das Gericht wie genau wozu zwingen? Wo soll/muss/kann man den Job denn herkriegen? Kann mal jemand ein solches Urteil verlinken?

Greetz, Bommel…

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Hallo,

Auch Hallo.

Bedeutet in diesem fiktiven
Fall, dass der Elternteil gerichtlich nicht gezwungen werden
kann, einen Vollzeitjob auszuüben.

äh, sry, das wüsste ich gerne mal genauer. In welchem Fall
kann einen das Gericht wie genau wozu zwingen? Wo

Hast du richtig gelesen? Da steht, dass der Elternteil NICHT gezwungen werden kann.

soll/muss/kann man den Job denn herkriegen? Kann mal jemand
ein solches Urteil verlinken?

Dürfte sich damit ja erledigt haben.

Viele Grüße
Disap

Hallo

Bedeutet in diesem fiktiven
Fall , dass der Elternteil gerichtlich nicht gezwungen werden
kann, einen Vollzeitjob auszuüben.

äh, sry, das wüsste ich gerne mal genauer. In welchem Fall
kann einen das Gericht wie genau wozu zwingen? Wo

Hast du richtig gelesen?

Ja

Da steht, dass der Elternteil NICHT
gezwungen werden kann.

Stimmt, ich habs auch nochmal hervorgehoben.

soll/muss/kann man den Job denn herkriegen? Kann mal jemand
ein solches Urteil verlinken?

Dürfte sich damit ja erledigt haben.

Nein, hat es nicht… :smile:
Aber vielleicht habe ich mich auch nicht ganz klar ausgedrückt, ich hoffe, jetzt ist klarer, was ich meine…

Greetz, Bommel

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Hallo Bommel,

bei minderjährigen Kindern und Kindern die minderjährigen gleichgestellt sind unterliegen barunterhaltspflichtige Eltern einer erhöhten Erwerbsobliegenheit.

Wenn ein solcher Elternteil dann nur Teilzeit arbeitet oder einen guten Arbeitsplatz aufgibt um einen schlechteren zu bekommen oder sich nicht genügend um einen Arbeitsplatz bemüht (bedeutet 20 bis 30 Bewerbungen PRO Monat) rechnen Richter gerne so, als hätte dieser barunterhaltspflichtige Elternteil weiter seinen guten Job oder er hätte einen guten Job gefunden. Sind im Übrigen nur wenige Beispiele von noch viel mehr Möglichkeiten. Das nennt sich dann Fiktivrechnung.

Hier ein Beispiel von vielen, die im Internet zu finden sind: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprec…

In diesem Urteil steht relativ gut beschrieben, welche Voraussetzungen notwendig sind.

Gruß
Ingrid

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Hallo Ingrid,

bei minderjährigen Kindern und Kindern die minderjährigen
gleichgestellt sind unterliegen barunterhaltspflichtige Eltern
einer erhöhten Erwerbsobliegenheit.

Richtig

Wenn ein solcher Elternteil dann nur Teilzeit arbeitet oder
einen guten Arbeitsplatz aufgibt um einen schlechteren zu
bekommen oder sich nicht genügend um einen Arbeitsplatz bemüht
(bedeutet 20 bis 30 Bewerbungen PRO Monat) rechnen Richter
gerne so, als hätte dieser barunterhaltspflichtige Elternteil
weiter seinen guten Job oder er hätte einen guten Job
gefunden. Sind im Übrigen nur wenige Beispiele von noch viel
mehr Möglichkeiten. Das nennt sich dann Fiktivrechnung.

Ist soweit bekannt

Hier ein Beispiel von vielen, die im Internet zu finden sind:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprec…
In diesem Urteil steht relativ gut beschrieben, welche
Voraussetzungen notwendig sind.

Ich finde es sogar sehr gut beschrieben, gerade dass z.B. das Austragen von Zeitungen (soweit gesundheitlich nicht von Nachteil) eindeutig als zumutbar beschrieben wird, oder auch, inwiefern private Kreditraten zu berücksichtigen sind. Besonders interessant finde ich den durch die günstige Miete verringerten Selbstbehalt.

Auch steht hier aber dass der Barunterhaltspflichtige für den nicht vorhandenen (besser bezahlten) Job, die Beweislast trägt und den Beweis nicht geführt hat. Daraus schließe ich: Gibt es nachweislich keine Möglichkeit, sein Einkommen zu erhöhen, gibt es auch keine fiktive Anrechnung!

Daher störe ich mich an Deiner Formulierung:

Bedeutet in diesem fiktiven Fall, dass der Elternteil gerichtlich
nicht gezwungen werden kann, einen Vollzeitjob auszuüben.

Wie sieht denn (meinetwegen in einem anderen fiktiven Fall,) der gerichtlich angeordnete Zwang aus? Das meine ich. Ich finde, diese Aussage ist wieder so eine juristische Halbwahrheit. Natürlich ergeben sich aus der Anrechnung eines fiktiven Einkommens Konsequenzen und Nachteile, aber Deine Formulierung von wegen „jemanden gerichtlich zwingen“ ist einfach schräg.

Greetz, Bommel

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Hallo,

Auch steht hier aber dass der Barunterhaltspflichtige für den
nicht vorhandenen (besser bezahlten) Job, die Beweislast trägt
und den Beweis nicht geführt hat. Daraus schließe ich: Gibt es
nachweislich keine Möglichkeit, sein Einkommen zu erhöhen,
gibt es auch keine fiktive Anrechnung!

Daher störe ich mich an Deiner Formulierung:

Bedeutet in diesem fiktiven Fall, dass der Elternteil gerichtlich
nicht gezwungen werden kann, einen Vollzeitjob auszuüben.

Da brauchst Dich nicht daran zu stören. Da hilft genau zu lesen und auch zu wissen, dass es unterschiedliche Kindesunterhalte gibt, die unterschiedliche Prioritäten haben.

Das BGH-Urteil behandelt eindeutig ein minderjähriges Kind.

Das Ursprungsposting von Master Maggo behandelt eindeutig ein volljähriges Kind, das nichteinmal einem minderjährigen gleichgestellt ist.

Also DARF dieser Elternteil nicht gezwungen werden, einen Vollzeitjob anzunehmen. Er unterliegt nämlich nicht mehr der erhöhten Erwerbsobliegenheit.

Wie sieht denn (meinetwegen in einem anderen fiktiven Fall,)
der gerichtlich angeordnete Zwang aus? Das meine ich. Ich
finde, diese Aussage ist wieder so eine juristische
Halbwahrheit. Natürlich ergeben sich aus der Anrechnung eines
fiktiven Einkommens Konsequenzen und Nachteile, aber Deine
Formulierung von wegen „jemanden gerichtlich zwingen“ ist
einfach schräg.

Schräg? Schräg ist, wenn man jemanden schräg vorwirft, ohne zu wissen um was es geht. Bei volljährigen Kindern, die NICHT minderjährigen Kindern gleichgestellt sind gibt es eben keinen gerichtlichen Zwang der den Unterhaltspflichtigen zwingt mehr (bzw. überhaupt) zu arbeiten.

Gruß
Ingrid

Hallo,
ein ähnliches Problem hatte ich doch vorhin schonmal, drück ich mich denn heute wirklich so unklar aus… :smile:

Auch steht hier aber dass der Barunterhaltspflichtige für den
nicht vorhandenen (besser bezahlten) Job, die Beweislast trägt
und den Beweis nicht geführt hat. Daraus schließe ich: Gibt es
nachweislich keine Möglichkeit, sein Einkommen zu erhöhen,
gibt es auch keine fiktive Anrechnung!

Daher störe ich mich an Deiner Formulierung:

Bedeutet in diesem fiktiven Fall, dass der Elternteil gerichtlich
nicht gezwungen werden kann
, einen Vollzeitjob auszuüben.

Darum geht es, und um nichts anderes… Nämlich dass diese Aussage impliziert, dass in anderen Fällen, Gerichte jemanden zwingen können, zu arbeiten, versteh ich das so richtig?

Da brauchst Dich nicht daran zu stören. Da hilft genau zu
lesen und auch zu wissen, dass es unterschiedliche
Kindesunterhalte gibt, die unterschiedliche Prioritäten haben.

Ich weiß.

Das Ursprungsposting von Master Maggo behandelt eindeutig ein
volljähriges Kind, das nichteinmal einem minderjährigen
gleichgestellt ist.

Ich weiß

Also DARF dieser Elternteil nicht gezwungen werden, einen
Vollzeitjob anzunehmen. Er unterliegt nämlich nicht mehr der
erhöhten Erwerbsobliegenheit.

Jetzt kommt auch noch ‚dürfen‘ ins Spiel. Langsam verwirrst Du mich echt. Wer erlaubt oder verbietet denn wem nunmehr die Ausübung des Zwangs?
Grundsätzlich sind wir uns aber einig, dass in diesem fiktiven Fall, der Barunterhaltspflichtige keiner erhöhten Erwerbsobliegenheit unterliegt.

Wie sieht denn (meinetwegen in einem anderen fiktiven Fall,)
der gerichtlich angeordnete Zwang aus? Das meine ich. Ich
finde, diese Aussage ist wieder so eine juristische
Halbwahrheit. Natürlich ergeben sich aus der Anrechnung eines
fiktiven Einkommens Konsequenzen und Nachteile, aber Deine
Formulierung von wegen „jemanden gerichtlich zwingen“ ist
einfach schräg.

Schräg? Schräg ist, wenn man jemanden schräg vorwirft, ohne zu
wissen um was es geht. Bei volljährigen Kindern, die NICHT
minderjährigen Kindern gleichgestellt sind gibt es eben keinen
gerichtlichen Zwang der den Unterhaltspflichtigen zwingt mehr
(bzw. überhaupt) zu arbeiten
.

Ja, aber:
Komm auf den Punkt, wie ist das bei minderjährigen Kindern? Du erwähnst hier mehrfach _ gerichtlichen Zwang _ zur Arbeit?? Wie sieht der aus? Das will ich wissen?!
Meines Erachtens nach dürfte es sowas seit etwa 65 Jahren nicht mehr geben?! (Ich weiß, dass das scharf formuliert ist, und ich weise ausdrücklich daraufhin, dass ich Dir damit nicht unterstelle, dass Du unseren Gerichten eine politische Richtung zuweisen möchtest!) Du weißt offenbar einfach nicht, was Du da eigentlich schreibst…

Jetzt habe ich wohl deutlich genug gemacht, worum es mir geht…

Bommel

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