Hallo,
ein ähnliches Problem hatte ich doch vorhin schonmal, drück ich mich denn heute wirklich so unklar aus… 
Auch steht hier aber dass der Barunterhaltspflichtige für den
nicht vorhandenen (besser bezahlten) Job, die Beweislast trägt
und den Beweis nicht geführt hat. Daraus schließe ich: Gibt es
nachweislich keine Möglichkeit, sein Einkommen zu erhöhen,
gibt es auch keine fiktive Anrechnung!
Daher störe ich mich an Deiner Formulierung:
Bedeutet in diesem fiktiven Fall, dass der Elternteil gerichtlich
nicht gezwungen werden kann , einen Vollzeitjob auszuüben.
Darum geht es, und um nichts anderes… Nämlich dass diese Aussage impliziert, dass in anderen Fällen, Gerichte jemanden zwingen können, zu arbeiten, versteh ich das so richtig?
Da brauchst Dich nicht daran zu stören. Da hilft genau zu
lesen und auch zu wissen, dass es unterschiedliche
Kindesunterhalte gibt, die unterschiedliche Prioritäten haben.
Ich weiß.
Das Ursprungsposting von Master Maggo behandelt eindeutig ein
volljähriges Kind, das nichteinmal einem minderjährigen
gleichgestellt ist.
Ich weiß
Also DARF dieser Elternteil nicht gezwungen werden, einen
Vollzeitjob anzunehmen. Er unterliegt nämlich nicht mehr der
erhöhten Erwerbsobliegenheit.
Jetzt kommt auch noch ‚dürfen‘ ins Spiel. Langsam verwirrst Du mich echt. Wer erlaubt oder verbietet denn wem nunmehr die Ausübung des Zwangs?
Grundsätzlich sind wir uns aber einig, dass in diesem fiktiven Fall, der Barunterhaltspflichtige keiner erhöhten Erwerbsobliegenheit unterliegt.
Wie sieht denn (meinetwegen in einem anderen fiktiven Fall,)
der gerichtlich angeordnete Zwang aus? Das meine ich. Ich
finde, diese Aussage ist wieder so eine juristische
Halbwahrheit. Natürlich ergeben sich aus der Anrechnung eines
fiktiven Einkommens Konsequenzen und Nachteile, aber Deine
Formulierung von wegen „jemanden gerichtlich zwingen“ ist
einfach schräg.
Schräg? Schräg ist, wenn man jemanden schräg vorwirft, ohne zu
wissen um was es geht. Bei volljährigen Kindern, die NICHT
minderjährigen Kindern gleichgestellt sind gibt es eben keinen
gerichtlichen Zwang der den Unterhaltspflichtigen zwingt mehr
(bzw. überhaupt) zu arbeiten.
Ja, aber:
Komm auf den Punkt, wie ist das bei minderjährigen Kindern? Du erwähnst hier mehrfach _ gerichtlichen Zwang _ zur Arbeit?? Wie sieht der aus? Das will ich wissen?!
Meines Erachtens nach dürfte es sowas seit etwa 65 Jahren nicht mehr geben?! (Ich weiß, dass das scharf formuliert ist, und ich weise ausdrücklich daraufhin, dass ich Dir damit nicht unterstelle, dass Du unseren Gerichten eine politische Richtung zuweisen möchtest!) Du weißt offenbar einfach nicht, was Du da eigentlich schreibst…
Jetzt habe ich wohl deutlich genug gemacht, worum es mir geht…
Bommel