Guten Tag,
meine frage lautet,
habe drei kinder von meiner ex wo ich für zwei die vaterschaftsanerkennung unterschrieben hab,bis ende nov war ich berufstätig und habe habe jeden monat 428,-für zwei kinder 5 und 2 jahre bezahlt.Habe cirka 25.000 euro schulden ans jugendamt rückwirkend unterhalts schulden ab geburt an der kinder inkl unterhaltsvorschussleistungen
seit 1 dez 2009 binn ich arbeitslos bin seit mai 2009 verheiratet und unsere gemeinsame tochter ist am 14 dez 2009 zur welt gekommen also ein drei personen haushalt meine frau hat keine einnahmen und ich bekomme mon 1135,- euro arbeitslosengeld I ab 01.01.2010 184,- euro kindergeld und 300.- euro elterngeld + circa 200,-euro wohngeld kann das jugendamt von diesen beträgen was anfordern bzw von mir unterhalt anfordern vielen dank im voraus
Guten Tag,
leider kann ich Ihnen keine Hilfestellung zu Ihrem Problem geben.
Ich würde mich an Ihrer Stelle einfach mal an das Jugendamt wenden. Dir werden Ihnen darüber bestimmt Auskunft erteilen.
Ich weiss, dass es für Sie einen bestimmten Betrag gibt, der nicht gepfändet werden darf. Sie müssen ja schließlich auch überleben. Denke, da kann Ihnen das für Sie in Frage kommende Jugendamt Auskunft drüber erteilen.
Nette Grüsse
Keil
tut mit Leid, da kann ich leider auch nicht helfen
Hallo,
nach meiner Meinung kann das Jugendamt nichts von denen von dir genannten leistungen abfordern, (selbstbehalt, zu geringer Verdienst)
jedoch extra - einnahmen, z.B. Steuerrückerstattungen zählt zu Sondereinnahme kann gepfändet werden.
Grüsse von einem Betroffenen