Unterhaltszahlung von der stiefmutter

ich bin in zweiter ehe verheiratet. mein mann hat ein kind das in 2013 12 jahre alt wird. seit fast 3 jahren hat er keinen job und den unterhalt von seinem ersparten bezahlt. ich werde ab märz arbeitslos sein.
das jugendamt hat jetzt, da das ersparte meines mannes weg ist, dem unterhaltsvorschussantrag der mutter zugestimmt. wir erhielten einen brief, in dem geschriebn wurde, dass ich jetzt meinem mann taschengeld zahlen muss, von dem er an die kindsmutter 70€ zahlen muss.bis märz werde ich das auch tun, aber dann haben wir noch weniger geld.nur mein alg1. ich habe etwas gespart, was für schlechte zeiten ist. die kindsmutter möchte dann von mir den unterhalt einklagen.
geht das? kann ich mich wehren und wenn ja …wie???

Hallo,
also von Ihnen direkt kann die Mutter nichts einklagen. Sie haben mit dem Kind gar nicht zu tun, aber mit dem Taschengeld das stimmt tatsächlich. Sie sind Ihrem Mann zum Unterhalt verpflichtet und müssen ihm dann Geld geben.
Da Sie nicht geschrieben haben, wie viel Geld genau Sie verdienen, kann ich Inne leider nicht sagen, ob überhaupt was bezahlt werden muss.
Sie kann keiner verklagen, warum arbeitet Ihr Mann noch nicht wieder, da er schon drei Jahre arbeitslos ist? Er muss doch auch Geld bekommen von der Arge???

Da läuft einiges aus dem Ruder, was auf Ihre Kosten geht. Da kann was nicht stimmem!
Teilen sie mir Ihre Einkünfte mit und das was ihr Mann bekommt. Was genau verlangen die Leute vom Jugendamt an Unterhalt???
Hat die Mutter, oder das JA Ihnen gesagt, dass man Sie verklagen will???

Liebe Grüsse

hallo,
tut mir leid, aber darüber weiss ich nicht Bescheid.
Alles gute

Hallo, meiner Meinung nach kann dir keiner was!
Es ist nicht dein Kind und somit wirst du auch nicht den Unterhalt zahlen müssen!!!
Bei uns war es ähnlich.
An mich und mein Gehalt kam keiner.
Sie haben es nicht mal versucht,nur angedacht,weil sie Chancenlos war.
MfG

also zur zeit bin ich in einer aufanggesellschaft und habe ca1500 €
ab märz werden es 1100€ sein.
mein mann bewirbt sich, aber wir sind schon 50 und da ist es schwer.
von der arge erhalten wir nichts. habe vorher zuviel verdient, ist auch ok so.da muss man dann alles offenlegen wer will das schon.
die KM hat heute gesagt, dass sie uns verklagen will. und ich bin ziemlich durch den wind.
habe selbst 2 kinder grossgezogen, dass ist auch nicht ohne gewesen.

Hallo,

ich würde zum Anwalt gehen, soweit ich weiß kann sie kein Geld von dir verlangen. Mfg

Also ab März bist du arbeitslos.
Du hast aber noch ein bischen Erspartes.
Das Ersparte von deinem Mann ist alle.
Dein Mann ist seit 3 Jahren arbeitslos.
Die Tochter deines Mannes ist minderjährig und lebt bei der Mutter.

Da würde ich als unwissender Bürger jetzt einfach mal behaupten :
Euer beider Einkommen wird zusammengeworfen und wenn das mehr als geschätzt : 1200,- Euro ist, müßt ihr zum Unterhalt der Tochter deines Mannes dazuzahlen und euch beteiligen. Ich weiß nicht genau wie hoch der Eigenbehalt für euch beide ist, aber auf jeden Fall denke ich weniger als 1500,- Euro.
Dein gespartes Geld solltest du „ausgeben“…:smile:. Nur wenn ihr nichts mehr habt, braucht ihr auch nichts mehr zu geben und bekommt sogar noch Prozesskostenhilfe,…wenn die Sache vor Gericht entschieden wird.

Was vielleicht für euch beide auch noch günstig wäre, müßte aber ein Anwalt gefragt werden,…wenn ihr beide bei einem Notar einen kleinen Ehevertrag abschließt und ihr Gütertrennung vereinbart. Normalerweise leben Ehepaare in einer Zugewinngemeinschaft und das ist immer schlecht. Da muss einer für den anderen gerade stehen.

hallo,
das ist leider so…war bei mir auch so…

lisa

man kann keine 70 Euro Taschengeld verlangen, dass ist lächerlich. Bei einem Einkommen von 1500 Euro ist nicht ein Cent bei zwei Personen pfändbar. Aber das Jugendamt versucht es einfach.
Bei mir war es so, dass sie dem Vater mitgeteilt haben, dass er nicht mehr für seinen Sohn bezahlen muss, weil dieser in der Ausbildung mit 16 Jahren war. Natürlich hat mein Ex nicht mehr bezahlt. Ich bin mit der Urkunde zum Gericht gegangen und habe mir nachher noch eine Anwältin dabei genommen.
Eine Beschwerde beim Jugendamt über diese Bearbeiterin brachte mir ein Schreiben in dem wörtlich stand… wir als Jugendamt haben nur die Aufgabe, dem Elternteil bei dem sich das Kind aufhält mit Ratschlägen zur Seite stehen. Wir selber können nicht einen Unterhalt fest setzen, dazu ist nur der Richter berechtigt.
Und genau so ist es auch. Man braucht nur auf Anordnungen des Richters hören, nicht auf das Jugendamt.
Ihr Mann verdient nichts, kann also auch nicht bezahlen. Einzigst was passieren kann ist, dass man den Unterhalt den er ja bezahlen muss, als ein ewiges Darlehen auflaufen lässt.
Die Kinder können Heute auch selber mit 18 Jahren rückwirkend ihren Unterhalt einklagen. Vor nicht langer Zeit konnte man das nicht rückwirkend machen, jetzt schon. Ich schicke Ihnen mal einen Link mit, nicht wegen irgendwelcher Zahlen, sondern einfach nur um zu zeigen, wie das Jugendamt drauf ist. Ich würde keinen Cent bezahlen. Wenn Ihr Mann aber eine Urkunde unterschrieben hat, dann muss er diese gerichtlich ändern lassen, sonst wird sich der Unterhalt immer höher ansammeln. Den muss er so lange bezahlen, bis dieser vom Gericht geändert wird. Das ist ganz wichtig, denn nur der Richter kann ihn von dem unterschriebenen Titel befreien, sonst werden Sie die schulden Ihr Leben lang nicht los. Solange er nicht einen Antrag stellt, muss er den im Titel angegebenen Unterhalt zahlen.
Er muss zu einem Anwalt mit Familienrecht gehen!
http://www.trennungsfaq.de/unterhalt.html#volljaehrig
Liebe Grüsse

hallo agnes

vielen dank für die antwort. ich sitze hier schon den ganzen vormittag und suche im www.
den link schaue ich mir gern an. das einzige, was wir jetzt wissen, ist das mein mann keine unterschrift geben darf und er unbedingt zum anwalt muss.
da soetwas sehr teuer ist (190€) muss er erstmal zum gericht… es ist einfach nicht fair…für mich finde ich.
wie gesagt vielen dank für die infos. ich möchte ihnen gern schreiben, wie alles ausgegangen ist.
wenn ich darf.
viele grüsse
alicewonderland

die können eueren beiden verdienste rechnen,da ihr eine lebensgemeinschaft seid.und wenn ihr genug habt können die vermutlich das auch,bin aber nicht 100% sicher sorry

Hallo

so einfach ist es nicht und Jugendämter neigen gerne mal zu unsauberen und und unpräzisen Aussagen (Mitteln).

Die KM wird nie direkt gegen dich klagen können, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt( ihr habt kein direktes Verhältnis zueinander).

Sie kann nur gegen deinen Mann (Vater des Kindes) klagen. Dieser hat dir gegenüber einen Taschengeldanspruch wenn er kein Einkommen hatt und leistungsfähig bist.

Wenn du selber auch ab März arbeitslos bist, gibt es auch kein Taschengeldanspruch.

Du selber wirst weniger mit der Sache zu tun haben, aber dein Mann umso mehr falls es zum Gericht geht. Denn er wird nicht einfach behaupten können, kein Einkommen zu erzielen, Stichwort gesteigerte Erwerbsobliegenheit.

Gruss

gerne können Sie schreiben. Möchte gerne wissen, wie es aus geht.
das komische ist ja, dass immer wieder die Gesetze anders ausgelegt werden, je nachdem, wenn der Staat was zahlen soll, dann muss man immer zahlen.
Sie müssen zum Gericht und sich einen Beratungsschein holen, den bekommt ihr Mann, dann kann er sich kostenlos bei einem Anwalt beraten lassen, auch wenn die Sache vors Gericht geht, so braucht er nichts bezahlen. Das Nennt sich dann PKH (Prozesskostenbeihilfe).
Einen Anwalt kann man sonst ja gar nicht zahlen, einmal die Hand gegeben und schon ist man 100 Euro los.
Fair ist das allemal nicht. Wenn eine ehe schief gegangen ist, so kann man doch wirklich nicht den Vater sein Leben lang nur noch zahlen lassen.
Leider ist es bei uns auch so. Mein Mann hat ein Kind aus erster Beziehung. Er war mit der Mutter nie verheiratet. Ich habe zwei Kinder aus erster Ehe. Mein Ex war Alkoholiker und ist vor drei Monaten gestorben.
Ich war mit meinen Kindern beim gleichem Jugendamt wie die Mutter von dem Kind meines Mannes ist.
Es ging schon sofort los. Wir haben vor 9 Jahren geheiratet, meine Kinder hat er auf seiner Steuerkarte bekommen.
durch die Hochzeit und den Kinderfreibetrag hat er natürlich mehr verdient. Keine 4 Wochen nach unserer Hochzeit bekamen wir von der Bearbeiterin seiner Tochter vom JA Bescheid. Da er mehr verdiente musste er erheblich mehr Unterhalt zahlen. es kann doch nicht sein, dass der Freibetrag meiner Kinder seinem Kind zu gute kommen. Ist aber so.
Mein Ex bezahlte keinen Unterhalt, man unternahm nichts. Eine Vorschusszahlung vom Jugendamt habe ich nie bekommen, angeblich müsste man wenn dann von Geburt an das Geld bekommen und geht höchstens bis zum 12 Lebensjahr. so wurde es mir von meiner Sachbearbeiterin gesagt. Es war zum verzweifeln, wir mussten sogar unsere Kontoauszüge dem JA übegeben, die diese doch tatsächlich der Mutter in Kopie geschickt haben.
Ich bekam nicht mal eine Lohnabrechnung meines Ex zu sehen.
Wir haben dann eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen beide Damen vom Jugendamt gemacht, dann es kann ja so wohl nicht sein.
Wir bekamen auch eine Antwort in der tatsächlich stand… jede Bearbeiterin hat selber zu entscheiden, ob sie das Recht des Kindes auf Unterhalt, oder das Rechst des Vaters auf Privatsphäre wichtiger nimmt und kann das selber entscheiden.
Auf meine Beschwerde, wie die Dame einfach meinem Ex schreiben kann, er müsste nicht mehr bezahlen, da der Sohn in Ausbildung kam meinte man dann… das JA hat keinerlei Rechte Beträge fest zu setzen. Sie könnten nur Rat gebend begleiten, das Recht spricht nur ein Richter.
Aber eine grosse Schnauze, dabei haben die nichts zu sagen.
Die sollten mal lieber erklären, warum der Vater zu einem Mindestunterhalt von über 300 Euro verdonnert wird, da das Kind sonst nicht leben kann. Wenn aber das JA Unterhaltsvorschuss zahlt, dann sind das nur 130 Euro und die holen sie sich auch noch beim Vater wieder.
Braucht das Kind dann weniger zum Leben???
Es ist mehr als ungerecht was die alles machen. Meiner Meinung sollte man kein Kindergeld zahlen und dieses Geld bei einer Scheidung benutzen und jedes Kind sollte den gleichen Betrag bekommen.
Das ist zumindest meine Meinung.

Liebe Grüsse
Agnes

schön, dass sie wieder geantwortet haben…vielen dank dafür

ich glaube das schlimmste ist, wenn man selbst nicht so hinterhältig ist und dann einem so übel mitgespielt wird. und sie haben das ja auch durch. ich kann ihnen nur zustimmen und das mit dem kindergeld ist eine gute idee. die nur niemand umsetzen wird…schade.

ich habe mich jetzt ein wenig herzúntergefahren und versuche mich zu beruhigen. wichtig ist, dass mein mann wieder eine arbeit findet. aber das ist schwer und wir wohnen in einer strukturschwachen region. unsere galgenfrist läuft im januar ab.
mal sehen was passiert.

ich wünsche ihnen einen schönen abend.
und schreiben sie bitte wieder einmal
viele grüsse alicewonderland