ich bin geschieden. Meine Tochter (20 J.) hat jetzt ab Juli 2010 die Möglichkeit, ein 3. Lehrjahr zu machen (von Verkäuferin zur Einzelhandelskauffrau). Ihr Vater befindet sich auf dem Weg in die Privatinsolvenz. Laut seiner Aussage ist er nicht verpflichtet, während der Insolvenz Unterhalt zahlen zu müssen.
Meine Frage: Hat meine Tochter das Recht, von ihrem Vater Unterhalt zu verlangen während ihrer Ausbildung, obwohl er in PI geht?
ich bin kein Anwalt, nur Personalchef, daher übernehme ich keine Haftung für die Richtigkeit:
"Urteil zu: Kindesunterhalt Privatinsolvenz
Ein Unterhaltsschuldner, der in einem Verfahren auf Festsetzung von Kindesunterhalt mangelnde Leistungsfähigkeit geltend machen will, ist von seiner Verpflichtung zur Erteilung von Auskünften und Vorlage von Belegen über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht durch den bloßen Hinweis auf die Eröffnung des privaten Verbraucherinsolvenzverfahrens entbunden.
Das laufende Einkommen wird vom Insolvenzverfahren nämlich nicht erfasst, soweit es nach § 850c ZPO unpfändbar ist. Die Höhe des unpfändbaren Teils richtet sich nach der Zahl der Unterhaltspflichtigen. Da insoweit andere Gläubiger keinen Zugriff auf die Einkünfte haben, stehen diese zur Erfüllung des Unterhalts zur Verfügung.
Beschluss des OLG Koblenz vom 29.11.2004
7 UF 900/04
OLGR Koblenz 2005, 251"
Somit muß der Vater weiterhin Unterhalt bezahlen sofern er über dem Selbstbehalt von 845 Euro als Arbeiter verdient und uber 730 Euro als Arbeitsloser.
Im Zweifel sollte dir das Jugendamt den Unterhalt zahlen, die würden sich das dann von Ihm wiederholen.
Ixh würde meinen, dass Unterhaltsleistungen den evtl. Rückzahlungen für die PI vorgehen. PI heißt ja auch nur, dass Dein Ex für die Begleichung aller ALTEN Schulden nur mit Einkommen oberhalb eines bestimmten Selbstvorbehaltes noch herangezogen wird. Unterhaltsverpflichtungen entstehen aber jeden Monat neu und können zumindest für die Zukunft und also auch ab Insolvezbeginn nicht ausgeschlossen werden, zumal der Selbstvorbehalt hierfür in der Regel niedriger liegt als bei der PI!!! Also dranbleiben und sich nicht von dem Rumgeeiere abschrecken lassen. Anspruch weiter durchsetzen und Zur Not Lohnpfändung machen. Wenn der allerdings Hartz IVer ist, habt Ihr schlechte Karten …
vielen vielen Dank für die Antwort. Das hilft mir sehr weiter!! Der Vater meiner Tochter arbeitet ganztags, damit müsste er auf jeden Fall über der Selbsterhaltgrenze liegen.
Mein Ex-Mann arbeitet ganztags und dürfte damit auf jeden Fall über der Selbsterhaltgrenze liegen. Ich hätte ihm die Aussage, das Unterhalt während der PI auf Eis liegt, wirklich geglaubt
Ich werde nicht nachgeben!!! Allerdings hoffe ich auch, dass er den Job nicht extra hinschmeißt um sich vor den Zahlungen zu drücken…
Ein dickes Danke schön und ein sonniges WE wünscht Dir
Unterhalt ist mit das Einzige, was auch nach nach der Insolvenz gezahlt werden muß und nicht „verfällt“. Wie das aber ganz genau mit der Regelung ist, kann ich Dir leider nicht sagen. Aber ich vermute mal, daß das Jugendamt in dem Fall mit der Mindestsumme in Vorleistung tritt und sie es sich dann von ihm wieder holen.
Ich empfehle Dir, bei Jugendamt mal anzurufen und dort zu fragen.
Hoffe ich konnte Dir wenigstens ein bißchen weiter helfen.
vielen herzlichen Dank für Deine Antwort. Das hilft mir schon weiter. Er kann also den Unterhalt nicht einfach unter „Schulden“ abhaken. Das beruhigt mich sehr. Er hat sich schon immer vor dem Unterhalt gedrückt.
Werde gleich Montag morgen im Jugendamt anrufen und nachfragen.
Vielen lieben Dank für den Tipp!!! Wieder ein kleiner Lichtblick mehr am Himmel )
Job hinschmeissen könnte unter Umständen sogar strafbar sein, vorausgesetzt man kann esihm nachweisen (wenn er selbst kündigt, bekommt er ja auch eine Strafzeit vom Arbeitsamt!!). Er müßte das schon so drehen, dass er entlassen wird, dass ist manchmal garnicht so einfach (z. B. als Beamter …). Aber wenn er wegen der Insolvenz bisher nicht gekündigt hat, warum sollte er es dann wegen des Unterhaltes tun, denn der Unterhalt geht der Insolvenz ja nur vor, und der Insolvenzverwalter wird ihm auch alles vom Lohn abziehen (und vorher sein Vermögen auflösen: alle Guthabenkonten, Lebensversicherungen, Immobilien, Wertgegenstände aller Art, zu großes Auto etc.), da wird er sich noch wundern!!
Hallo Marion,
ich bin keine Rechtsanwältin. In jedem Fall solltest Du Dir beim Familiengericht auf jeden Fall eine kostenlose Rechtsberatung holen.
Also:
Meines Wissens gestaltet sich das so:
Unterhaltszahlungen gehen immer !!!VOR!!! Schuldzahlung. Ich glaube nicht, dass man Unterhaltszahlungen in die Insolvenzmasse aufnehmen kann.
Blöd ist nur, dass Deine Tochter Volljährig ist. D. h. sollte der Vater nicht zahlen wollen, muss Deine Tochter klagen. Welchem „Kind“ möchte man das antun?
vielen Dank für Deine Antwort.
Habe jetzt schon von mehreren Seiten gehört, dass Unterhalt nicht in Insolvenz einbezogen wird. Ich habe keine Ahnung, wie meine Tochter einer Klage gegenüber steht. Soweit möchte ich es ehrlich gesagt gar nicht kommen lassen. Aber diese Entscheidung würde ich meiner Tochter überlassen und dann auch hinter ihr stehen.
Danke schön für den Tipp beim Familiengericht. Werde morgen direkt dort anrufen und gleich um einen Termin bitten.
Da ich selber einen Unehelichen Sohn der zwar erst 7 Jahre alt ist habe, kann ich Ihnen versichern ich muß Unterhalt zahlen. Hinzu kommmt wie hoch ist sein Einkommen und das Ihrer Tochter!!! Um die Leistungen kommt er auch trotz PI nicht drum rum!!!
vielen Dank für die Antwort.
Ich habe jetzt von mehreren Seiten gehört, dass die PI die Unterhaltszahlungen nicht beeinflusst. Das beruhigt mich wirklich sehr!!! Wenigstens wissen wir jetzt, dass das Recht auf Seiten meiner Tochter ist und können dementsprechend weitere Schritte einleiten.
Danke nochmals und SG
Marion
Da ich selber einen Unehelichen Sohn der zwar erst 7 Jahre alt
ist habe, kann ich Ihnen versichern ich muß Unterhalt zahlen.
Hinzu kommmt wie hoch ist sein Einkommen und das Ihrer
Tochter!!! Um die Leistungen kommt er auch trotz PI nicht drum
rum!!!
Ihre Tochter hat einen Anspruch auf Unterhalt, die Insolvenz spielt da keine Rolle. Unterhalt geht vor Schulden.
Allerdings muss Ihre Tochter selber auf Unterhalt klagen. Die sie volljährig ist sind auch Sie als Mutter mit verpflichtet Baruntehalt zu zahlen. Der Unterhalt errechnet sich aus dem Einkommen von beiden Elternteilen, der dann geteilt wird. Dann wird auch noch die Ausbildungsvergütung gerechnet, 90 Euro darf man abziehen, der Rest wird wieder durch zwei geteilt. je eine Hälfte werden Vater und die andere Hälfte der Mutter vom Unterhalt abgezogen. Ist ganz kompliziert, dieses muss ein Anwalt machen, denn das Jugendamt darf Ihre Tochter nicht mehr vertreten, da sie volljährig ist. Einen Vorschuss wird es sicherlich auch nicht geben.