Hallo,
ich bin zur Unterhaltszahlung für ein mittlerweile 17 jähr. Mädchen verpflichtet (unehelich).Mittlerweile bin ich mit einer anderen Frau verheiratet und habe mit ihr eine 2-jährige Tochter.Nun habe ich einen Minijob angenommen und weiss nicht ob ich dieses dem Jugendamt melden muss damit der Betrag evtl. angerechnet/neu berechnet wird? Kann jemand helfen oder kennt sich damit aus? Habe eigentlich keine Lust noch mehr Geld „abzudrücken“ weil ich selber sehen muss,wie ich meine Familie durchbringen kann!
Grüsse und vorab danke für eure Tipps
Bernd
Hi
Deine Tochter ist also nicht deine Familie? Interessante Einstellung.
Ältere Rechte hat deine Tochter. Es könnte sogar sein dass deine jetzige Frau, da sie mit dir verheiratet ist, falls sie Einkommen haben sollte, in gewissen Fällen zur Zahlung herangezogen werden kann für deine Tochter. Rein rechtlich und unter bestimmten Bedingungen.
Diese Erkenntnis hat mich die Beziehung mit ner Juristin gekostet.
Wenn es dein Einkommen erhöht mußt du es angeben, der Satz wird neu berechnet.
HH
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