Hallo, ich bräuchte mal einen Rat von euch. Mein Freund hat mit seiner Exfrau einen 10 jährigen Sohn, der 4x die Woche bei uns ist (Dienstag auf Mittwoch und Freitag,Samstag,Sonntag. Und das JEDE Woche). Er zahlt aber trotzdem 400€ an sie Unterhalt. Wir gehen mit ihm zum Frisör, kaufen ihm Klamotten, etc. In den Sommerferien hat sie es geschafft von 6Wochen ihn 1 Woche zu betreuen. Davon war er aber 3 Tage bei einem Kumpel. Also hat sie vom Unterhalt auch noch ihren Urlaub finanzieren können. dann geht sie auch noch ganztags Arbeiten. Das heißt dass das Kind immer bis 18:30Uhr abends alleine zu Hause bei ihr sitzt.
Nun meine Frage. Ist das rechtens das Sie sich den Unterhalt einstreicht, obwohl das Kind öfters bei uns ist? ich meine Sie bekommt ja auch noch Kindergeld.
Wo kann ich mir Rat holen?
Hallo,
wenn der Sohn mehr bzw. mindestens 50 % bei dem barunterhaltspflichtigen Elternteil ist, handelt es sich um das sogenannte Wechselmodell. Beim Wechselmodell ändert sich die Unterhaltsleistung.
Das Einkommen der BEIDEN Eltern wird addiert, davon der Unterhaltsbedarf des Kindes in der DüTa ausgelesen.
Nachdem jeder Elternteil seinen Selbstbehalt bekommen hat, wird der Unterhalt auf beide Eltern - gequotet nach Einkommen - aufgeteilt.
Von dieser Teilung bezahlt dann jeder Elternteil die Hälfte, weil er ja für die andere Hälfte den Betreuungsunterhalt leistet. Natürlich tut man praktischerweise nur die Differenz an den weniger zahlenden Elternteil überweisen.
Achtung: Nicht selten bekommt, in ähnlichen Konstellationen, der Vater dann seine Kinder nur noch zu den üblichen Besuchszeiten zu sehen.
Gruß
Ingrid
Hallo Tabea,
meinem eigenen Erleben nach hast Du da keine Chance.
Die Auskunft, die ich seinerzeit bekommen habe, lautet sinngemäß:
Unterhalt ist Unterhalt, und wenn Ihr den Sohn freiwillig (!) so oft zu Euch holt,
ist das einzig Eure Sache.
Tja, wo kannst Du Dir Rat holen?
In solchen Fällen verweise ich immer zuerst auf das Jugendamt. Die helfen auch,
und dazu sind sie da, dem unterhaltspflichtigen Elternteil. Wichtig ist nur, daß sie
erkennen können, daß sich da keiner um eine Zahnlung drücken will. Was ja bei
Euch nicht zutrifft …
Und wenn das nicht hilft, hilft immer noch ein Gang zum Rechtsanwalt.
Die Kosten für eine Erstberatung in Höhe von ca. 190 EUR sind immer noch gut
angelegt, wenn ich das in Vergleich setze zu den langen Jahren, die Ihr noch
zahlen müßt. Bitte gut vorbereitet hingehen (Fragen, Unterlagen …)
Sucht Euch einen Rechtsanwalt des Vertrauens, vielleicht hier: www.anwalt.de
Einen Fachanwalt für Familienrecht (ganz wichtig) und telefoniert vorher mit ihm.
Auch wichtig. Laßt Euch nicht von der RA-Gehilfin abspeisen, sprecht mit dem
Anwalt. Nur so könnt Ihr herausfinden, ob die Chemie stimmt. Und fragt ihn, was
ihn qualifiziert, Euch zu helfen. - Seriöse Anwälte lassen sich drauf ein.
Sorry, mehr kann ich nicht sagen. Viel Erfolg und liebe Grüße
Andreas
P.S.: Meldet Euch mal und sagt, was bei rausgekommen ist. - Dann kann ich
bei einer nächsten gleichgearteten Frage vll. besser antworten.
hallo,
ich kann nur etwas zu den psychologischen Folgen von Trennung oder Scheidung einen betrag leisten. Deinen Anfrage zielt auf eine rechtliche Situation ab, die ein Jurist beantworten kann.
Viele Erfolg chicobello
Hallo,
Ihr Freund sollte das mal mit dem Jugendamt abklären. So wird das Kind ja zur Gelddruckmaschine für die Exfrau. Wenn sie sich nicht um das Kind kümmert, wäre es doch besser in der Obhut Ihres Freundes aufgehoben. Dann müßte seine Exfrau Unterhalt bezahlen und er könnte Ihnen für die Betreuung des Kindes etwas bezahlen, was er dann auch wiederum von der Steuer absetzen kann.
LG Rita