hab grad was zu Unterhalt nachgesehen:
Aus Internetseite Bundesministerium für Familie .
Voraussetzung für die steuerliche Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastung ist,
· dass die unterstützte Person gesetzlich unterhaltsberechtigt ist,
und
· dass niemand für die unterstützte Person Kindergeld oder die Freibeträge für Kinder erhält (z.B. weil die Voraussetzungen für den Anspruch auf Kindergeld bzw. die steuerlichen Freibeträge für Kinder nicht oder nicht mehr bestehen, wie bei Überschreiten der entsprechenden Altersgrenze des Kindes)
und
· dass die unterstützte Person kein oder nur ein geringes Vermögen besitzt
Soll das etwa heißen wenn deine Ex mit dem Kind das Kindergeld kassiert und Du für das Kind Unterhalt zahlst dass das Geld dann weg ist ? komplett ?
Du Null vom Staat zurückbekommst ??
Also bei meinem Netto (was so schlecht auch wieder nicht ist , Durchschnitt eben aber weniger wie ein Ingenieursgehalt ,Facharbeiter eben) wäre das ja das Aus für jede Urlaubsreise nach sonstigen Fixkosten.
Ich verstehe das so, dass Unterhaltszahlungen für minderjährige Kinder eben keine außergewöhnliche Belastungen sind.
Mit der steuerlichen Berücksichtigung sollen wohl Belastungen durch Ehegattenunterhalt, Unterhalt für erwachsene Kinder oder die eigenen Eltern *abgefangen* werden.
(meine bescheidene Laien-Meinung)
Nicolle
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Hallo,
Soll das etwa heißen wenn deine Ex mit dem Kind das Kindergeld
kassiert und Du für das Kind Unterhalt zahlst dass das Geld
dann weg ist ? komplett ?
Du Null vom Staat zurückbekommst ??
Ähm… JA. Es wäre ja dann DEIN Kind, für welches du zahlst, warum sollte dir der Staat also was wieder geben???
Also bei meinem Netto (was so schlecht auch wieder nicht ist ,
Durchschnitt eben aber weniger wie ein Ingenieursgehalt
,Facharbeiter eben) wäre das ja das Aus für jede Urlaubsreise
nach sonstigen Fixkosten.
Willkommen in der Realität…
LG, Conny, ihres Zeichens zweite Ehefrau und Mutter eines dritten und vierten Kindes eines geschiedenen Mannes, die auch keine Urlaubsreisen machen kann… (und auch nix vom Staat zurück bekommt)
Soll das etwa heißen wenn deine Ex mit dem Kind das Kindergeld
kassiert
Na von „kassieren“ kann ja nun keine Rede sein.
und Du für das Kind Unterhalt zahlst dass das Geld
dann weg ist ? komplett ?
Nein, es ist ja nicht einfach so weg. DAS Kind wächst und gedeiht, wird ja von dem Geld ernährt, der Wert steigt. DAS Kind ist irgendwann unbezahlbar!
Du Null vom Staat zurückbekommst ??
Genau! Oder wurde eine Beihilfe vom Staat gezahlt für die Zeugung?
Also bei meinem Netto (was so schlecht auch wieder nicht ist ,
Durchschnitt eben aber weniger wie ein Ingenieursgehalt
,Facharbeiter eben) wäre das ja das Aus für jede Urlaubsreise
nach sonstigen Fixkosten.
DEM Kind und seiner Mutter gehts mit Sicherheit auch nicht anders. Es sein denn, du zahlst mehr.
Gruß Herzblume
Nein, es ist ja nicht einfach so weg.
Na dann kann ich nur sagen braucht sich niemand wundern wenn Leute, die so viel wie Lokführer oder weniger oder etwas mehr verdienen , besser keine Kinder haben wollen.
Kinder sind auch kein Garant für Beitragszahlungen .
Ich habe mehr als ein psych.kranke Geschwister .Sie kosten die Gemeinschaft Geld. Sehr viel .Ihr ganzes Leben lang.