Unterhaltszahlungen

hallo,

ich hoffe, ihr könnt mir hier bei meiner überlegung weiterhelfen. mal angenommen, mann a und frau b leben seit vielen jahren zusammen, sind nicht verheiratet und haben seit 07/2007 ein gemeinsames kind.

frau b bleibt im erziehungsurlaub und geniesst das elterngeld. mann a macht nun seine steuererklärung und gibt unterhaltszahlungen für seine lebensgefährtin an. diese werden nun vom finanzamt nicht anerkannt, da frau a ihre bezüge/einkünfte mit einbezogen wurden. welche gründe können das finanzamt hierzu bewegen?

angenommen, frau b hat bereits eine steuerklärung für 2007 gemacht und dabei wurden z.b. 6200€ als zu versteuerndes einkommen ausgewiesen. weiter angenommen, sie hätte elterngeld und mutterschaftsgeld in höhe von 3200€ erhalten?

vielleicht kann mir einer bei meiner überlegung weiterhelfen.

danke
m2privat

elche gründe können das finanzamt hierzu bewegen?

Ganz einfach: § 33a (1) S. 4 EStG:

4 Hat die unterhaltene Person andere Einkünfte oder Bezüge im Sinne des § 32 Abs. 4 Satz 2 und 4 , so vermindert sich der Betrag von 7 680 Euro um den Betrag, um den diese Einkünfte und Bezüge den Betrag von 624 Euro im Kalenderjahr übersteigen, sowie um die von der unterhaltenen Person als Ausbildungshilfe aus öffentlichen Mitteln oder von Förderungseinrichtungen, die hierfür öffentliche Mittel erhalten, bezogenen Zuschüsse.