hallo,
ich hoffe, ihr könnt mir hier bei meiner überlegung weiterhelfen. mal angenommen, mann a und frau b leben seit vielen jahren zusammen, sind nicht verheiratet und haben seit 07/2007 ein gemeinsames kind.
frau b bleibt im erziehungsurlaub und geniesst das elterngeld. mann a macht nun seine steuererklärung und gibt unterhaltszahlungen für seine lebensgefährtin an. diese werden nun vom finanzamt nicht anerkannt, da frau a ihre bezüge/einkünfte mit einbezogen wurden. welche gründe können das finanzamt hierzu bewegen?
angenommen, frau b hat bereits eine steuerklärung für 2007 gemacht und dabei wurden z.b. 6200€ als zu versteuerndes einkommen ausgewiesen. weiter angenommen, sie hätte elterngeld und mutterschaftsgeld in höhe von 3200€ erhalten?
vielleicht kann mir einer bei meiner überlegung weiterhelfen.
danke
m2privat