Unterhaltszahlungen

Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,

ich hätte da mal ne Frage bez. Unterhalt fürs Kind.Habe aus erster Beziehung einen 6-jährigen Sohn der bei seiner Mutter lebt mit der ich nicht verheiratet war.Die Mutter hat sich von mir getrennt sowie sie schwanger war.Ich bezahle seitdem selbstverständlich jeden Monat Unterhalt fürs Kind…die ersten 6 Jahre waren es 199 Eu im Monat dann als er 6 jahre wurde 250 Eu…leider wurde ich im November 2008 arbeitslos…somit musste ich nur 155 Euro bezahlen wa aber auch noch viel geld war das ich zu der arbeitslosenzeit eigentlich gar nicht hatte…habe aber seit Nov.08 einen Sohn mit meiner Frau (seid 2008 verheiratet) der mittlerweile 8 Monate als ist.ich hatte finanziell eh schon viel um die Ohren und es wurden immer mehr Schulden.Wie wird denn das aufgeteilt mit dem Unterhalt…müsste doch eigentlich weniger als 250 Euro bezahlen wenn ich wieder in Arbeit bin oder? Nehmen wir mal an ich verdiene 2000 Brutto und bin Alleinverdiener da meine Frau noch nicht auf Arbeit gehen kann.Unsere KITA nimmt den Kleinen erst mit 1 1/2 Jahren und früher soll das auch nicht passieren.Habe ja doch einige Ausgaben wie 500 Eu Miete,Autofinanzierung,LV,RV,lauter so Ausgaben wo einen quasi auffressen…kann es sein das ich trotzdem die 250 Euro komplett bezahlen muss…bekommt man da denn wirklich keine Unterstützung…ist es denn wirklich wahr das man der Dumme ist wenn man wieder anständig seiner Arbeit nachgeht??? Das beschäftigt mich so…die wissen doch nicht was sie tun die Herren Politiker…wie will man so ein Vorbild für seine Kinder werden…es wird Viele viele Leute geben die deshalb zu Hause bleiben.Ich will das nicht.Bitte helft mir weiter…Mfg und vielen dank im voraus sagt Marco

Sorry habe deine Nachricht jetzt erst erhalten. Du solltest dir einen Rechtsanwalt zulegen für Familienrecht.Deine Unterlagen mitnehmen Verdienstnachweis, Urkunde der Eheschließung, Geburtsurkunde von deinem zweiten Kind, Mietsvertrag, Nachweis über Strom,-Gas,-Wasserabrechnungen.Dann solltest du vom Rechtsanwalt prüfen lassen ob dir Gerichtskostenbeihilfe zusteht dann brauchst du für den Rechtsanwalt garnichts bezahlen.Liebe Grüße eure freche Zicke