Unterhaltszahlungen

Hallo,
ich habe eine 16jährige Tochter, die bis letztes Jahr bei ihrer Mutter lebte. Während dieser Zeit, haben die Beiden sich immer häufiger gestritten, bis meine Tochter es nicht mehr aushielt, und zu meinen Eltern zog. Zu mir wollte sie nicht, da ich mittlerweile zu weit von ihrem Lebensmittelpunkt entfernt lebe. Nun hat ein Gespräch mit dem Jugendamt und ihrer Mutter stattgefunden, indem meine Tochter klar und deutlich den Wunsch geäußert hat, bei meinen Eltern also ihren Großeltern leben zu können. Das Jugendamt hat diesem Wunsch zugestimmt.
Lt. Jugendamt soll das Kindergeld ab sofort an meine Eltern gehen und ihre Mutter soll an meine Eltern Unterhalt zahlen.
Das Jugendamt hat die Beistandschaft für meine Tochter und die Mutter ist die Erziehungsberechtigte, was sich aber nun ändern soll, lt. Jugendamt. Meine Eltern sollen die Vormundschaft erhalten und ich soll Erziehungsberechtigter werden.

Nun meine Fragen:

  1. Höhe, Dauer und Verteilung der Unterhaltszahlungen

Auf wie viel Unterhalt hat meine Tochter wie lang Anspruch und wer muss wie viel bezahlen?
(Ihre Mutter verdient ca. 2.500,00 € netto p. Monat, ich bin Hartz IV Empfänger.)

  1. Das Jugendamt hat 2007 einen Titel erwirkt, in dem ich zu gesteigertem Unterhalt verpflichtet bin und setzte in diesem die Pfändungsfreigrenze auf 750,00 € herunter.

Wie werde ich diesen Titel wieder los?

  1. Wie lange ist das Jugendamt noch für meine Tochter zuständig?

Für eine schnelle Hilfe wäre ich echt dankbar!

Die Kindsmutter müsste an die „Oma“ den Unterhalt zahlen, da Ihre Tochter bei der Oma lebt. In welcher Höhe kann ich leider nichts sagen.
Den Unterhalts-Titel könnten Sie mit einer Klage beim Oberlandesgericht los werden.
Das Jugendamt ist bis zum 18. Geburtstag für Ihre Tochter zuständig.
Ich hoffe, das ich Ihnen mit meinen Angaben ein bisschen helfen und viel Glück.
Lg. Irmgard

Hallo,
also, das Kindergeld ist ab sofort den Grosseltern zu zahlen.

werden.

  1. Höhe, Dauer und Verteilung der Unterhaltszahlungen

Der Unterhalt muss so lange gezahlt werden, bis das Kind selber Geld verdient. Der Unterhalt errechnet sich aus der Düsseldorfer Tabelle.
Ihre EX ist in Klasse 4 der Düsseldorfer Tabelle, Sie wären in eins. Allerdings bekommen Sie dch an Harz 4 wohl kaum mehr als 750 Euro, oder. Also muss die Mutter alleine zahlen. Bei dem Einkommen zumutbar:smile:.

Auf wie viel Unterhalt hat meine Tochter wie lang Anspruch
und wer muss wie viel bezahlen?

ich bin

Hartz IV Empfänger.)

Ich denke nicht das Sie zahlen müssen, Ihre Fau laut Tabelle 490 Euro. Da wird alledings das Kindergeld wohl wieder komlett abgezogen, also 182 (mein ich) abziehen.

  1. Das Jugendamt hat 2007 einen Titel erwirkt, in dem ich zu
    gesteigertem Unterhalt verpflichtet bin und setzte in diesem
    die Pfändungsfreigrenze auf 750,00 € herunter.
    Wie werde ich diesen Titel wieder los?

den Titel werden Sie gar nicht wieder los. Ich halte nichts vom Jugendamt, die hadeln nicht im Sinne des Kindes, sondern das das Jugendamt nicht zahlen muss.
Wussten Sie das Derjenige der den Titel (zum einen das Jugendamt, aber da muss ein zweiter sein, den hat meistens die Mutter) ohne vorwarnung, oder Kontrolle sofort zum Gericht gehen kann und den Gerichtsvollzieher auf Sie hetzen kann?
Der Titel verliert beim Jugendamt immer erst mit 18 seine Gültigkeit. Vieleicht rückt ihre Frau den Titel raus, aber ich würde nicht zu viel sagen, viele wissen gar nicht das sie da Bargeld in den Händen haben.
Nach 18 sind Sie auch weiterhin für Unterhalt zuständig, solange, bist das Kind selber Geld verdient.
Beginnt es eine Ausbildung, muss das Kind bis auf 90 Euro Arbeitsaufwendung alles zu Huase abgeben. Sie muss den Teil selber bezahlen, den Rest die Eltern.
Allerdings (das ist meine persönliche Meinung)wird man kaum die Kinder so motivieren eine Arbeit an zu nehmen. Als Kinder bekommen sie Taschengeld und was ist als Jugendliche? Da gehen die arbeiten und bekommen kein Geld. Ist meiner Ansicht nach ja wohl krank. Den Fall haben wir zur Zeit. Das kann man doch nicht machen, ist aber Gesetz. Auch nur meine pwerönliche Meinung.

  1. Wie lange ist das Jugendamt noch für meine Tochter
    zuständig?

bis sie 18 ist, dann darf das Jugendamt nichts mehr machen, die Tochter muss sich dann einen Anwalt nehmen und klagen. Das muss sie selber machen und muss Vater und Mutter beide verklagen. Einer alleine geht nicht. Ich habe die Öffentlichkeit raus genommen, muss ja nicht jeder lesen:smile:!

Wünsche Ihnen, Ihren Eltern und der Tochter viel Glück ( 16 ist nicht gerade das pflegeleichte Alter und dann wollen sie immer das was für sie am bequemsten ist. Da kann die Meinung schnell umschwenken ).

Gruss
Agnes

Hallo Jürgen,

zunächst ein Mal… das wird nicht billig für deine Exfrau bzw. Mutter deiner Tochter… denn der Unterhalt wird nach der Düsseldorfer Tabelle gezahlt. Bzw. Die Tabelle gilt als Richtlinie. Es müssten so ca. 398 Euro im Monat sein, die die Mutter zahlen müsste. Denn es wird folgdendermassen gerechnet… einkommen - 398=2102 die ihr verbleiben dann muss sie das Kindergeld an die Großeltern zahlen. Tipp am Rande… so schnell wie möglich zur Familienkasse gehen, mit einem Schreiben vom Jugendamt, dass deine Tochter, jetzt bei den Großeltern lebt. Dann stellen die die Zahlung sofort ein. Die Mutter müsste auch zum Bürgeramt gehen und ihre Lohnsteuerkarte ändern lassen von Lohnsteuerklasse 2 auf 1, weil der Kinderfreibetrag wegfällt. Pass bloss auf, dass die Mutter nicht eine Vertragsveränderung oder Abänderungsvertrag in Erwägnung zieht, damit sie weniger zahlen muss.

Nun zu dir… was die wenigesten wissen ist, dass wenn ein H4 Empfänger Unterhalt zahlt, mit einem vollstreckbaren Titel den du ja hast, dann muss dir die Arge den Betrag den du tatsächlich zahlst aufstocken… nicht weitersagen, weil die argen das immer als Falschinfo hinstellen.

Was mich wundert, dass du als Erziehungsberechtigter „eingetragen“ werden sollst? Habt ihr nicht das gemeinsame Sorgerecht für eure Tochter???. Das mit der Vormundschaft ist einfach nur deshalb, damit das Jugendamt weniger zu tun hat. Also Vorsicht!

Solange du h4 beziehst ist deine Pfändungfreigrenze auf 750 Euro, wenn du arbeiten gehst, 950 bis 990 Euro.
Das JA ist für deine Tochter bis zum 18 Lebensjahr zuständig oder im Falle von noch nicht fit, bis zum 21 Lebensjahr. Nicht vergessen, deine Frau muss jedes Jahr aufgefordert werden, ihren Verdienst offenzulegen.
Wenn das nicht passiert und sie keine Titel hat, welchen sie nicht bekommen wird, da sie ja arbeitet, braucht sie nicht die Summe x nachzahlen, sondern es gilt das Überprüfungsdatum.

hoffe dir geholfen zu haben
lg deern50

hier noch ein Link!

http://www.trennungsfaq.de/unterhalt.html#volljaehrig

Hallo Deern50,

vielen Dank für die schnelle Antwort!

Ich habe noch folgende Fragen:

  1. Wer müsste Unterhalt in welcher Höhe zahlen, wenn ich 1.100 € netto verdienen würde?

  2. Das mit dem Vertragsveränderung oder Abänderungsvertrag verstehe ich nicht. Was ist das?

  3. Was soll denn die ARGE aufstocken? Ich bekomme nur 650,00 € im Monate, also zahle ich doch keinen Unterhalt.

  4. Nein sie hat das alleinige Sorgerecht, aber sie will es nicht mehr haben hat meine Tochter mir erzählt.

  5. Solange du h4 beziehst ist deine Pfändungfreigrenze auf 750 Euro, wenn du arbeiten gehst, 950 bis 990 Euro.???

Das JA hat doch einen Titel also kann es jederzeit ob ich arbeiten gehe oder nicht pfänden.

Gruß

Jürgen

Vielen Dank im Voraus!

Hallo,

ich habe eine 16jährige Tochter, die bis letztes Jahr bei

Lebensmittelpunkt

entfernt lebe. Nun hat ein Gespräch mit dem Jugendamt und
ihrer Mutter stattgefunden, indem meine Tochter klar und
deutlich den Wunsch geäußert hat, bei meinen Eltern also ihren
Großeltern leben zu können. Das Jugendamt hat diesem Wunsch
zugestimmt.

Lt. Jugendamt soll das Kindergeld ab sofort an meine Eltern
gehen und ihre Mutter soll an meine Eltern Unterhalt zahlen.

Das Jugendamt hat die Beistandschaft für meine Tochter und
die Mutter ist die Erziehungsberechtigte, was sich aber nun
ändern soll, lt. Jugendamt. Meine Eltern sollen die
Vormundschaft erhalten und ich soll Erziehungsberechtigter
werden.

Nun meine Fragen:

  1. Höhe, Dauer und Verteilung der Unterhaltszahlungen

Auf wie viel Unterhalt hat meine Tochter wie lang Anspruch
und wer muss wie viel bezahlen?

(Ihre Mutter verdient ca. 2.500,00 € netto p. Monat, ich bin
Hartz IV Empfänger.)

  1. Das Jugendamt hat 2007 einen Titel erwirkt, in dem ich zu
    gesteigertem Unterhalt verpflichtet bin und setzte in diesem
    die Pfändungsfreigrenze auf 750,00 € herunter.

Normal wird jetzt normal neu berechnet nach der Dü-Tabelle Sie würde ca 200€ und du nichts mehrzahlen.Da dein Mindestbehalt auf 950€ wieder steigt.Normal bekommen die Eltern die 184€ kindergeld. Zahlung kann bis zum 25 Lebensjahr gehen.(Studium).

Hallo,

ich habe eine 16jährige Tochter, die bis letztes Jahr bei
ihrer Mutter lebte. Während dieser Zeit, haben die Beiden sich
immer häufiger gestritten, bis meine Tochter es nicht mehr
aushielt, und zu meinen Eltern zog. Zu mir wollte sie nicht,
da ich mittlerweile zu weit von ihrem Lebensmittelpunkt
entfernt lebe. Nun hat ein Gespräch mit dem Jugendamt und
ihrer Mutter stattgefunden, indem meine Tochter klar und
deutlich den Wunsch geäußert hat, bei meinen Eltern also ihren
Großeltern leben zu können. Das Jugendamt hat diesem Wunsch
zugestimmt.

Das Jugendamt hat hier nur eine beratende Rolle. Entscheidungsbefugnis, wo das minderjährige Kind lebt, haben die sorgeberechtigten Eltern und wenn diese sich nicht einig sind, das Gericht.

Lt. Jugendamt soll das Kindergeld ab sofort an meine Eltern
gehen und ihre Mutter soll an meine Eltern Unterhalt zahlen.

Dass das KiGe dahin geht, wo das Kind lebt, hier also zu den Großeltern die quasie Pflegeeltern werden, ist korrekt.

Dass die Mutter Unterhalt bezahlen muss ist auch korrekt, da sie das minderjährige Kind ja nicht mehr betreut.

AAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAABBBBBBBBBBBBBBBEEEEEEEEEEEEERRRR, und das ganz groß: auch der Vater ist unterhaltspflichtig. Er betreut das Kind ja auch nicht und muss somit Unterhalt bezahlen, wenn er dazu fähig ist.

Das Jugendamt hat die Beistandschaft für meine Tochter und
die Mutter ist die Erziehungsberechtigte, was sich aber nun
ändern soll, lt. Jugendamt. Meine Eltern sollen die
Vormundschaft erhalten und ich soll Erziehungsberechtigter
werden.

Erziehungsberechtigte gibt es schon seit vielen Jahren nicht mehr in Deutschland. Das heißt korrekt Sorgeberechtigte.

Wer das wird, entscheidet hier aber das Gericht und nicht das Jugendamt. Was ein Vormund hier noch zu suchen hat, wenn der Vater das Sorgerecht bekommt, kann ich auch nicht nachvollziehen.

Woher weiß im Übrigen das Jugendamt, dass ein Gericht diesem eigenartigen Konstrukt Sorgeberechtigter und zusätzlich Dritte als Vormuund zustimmen wird?

Nun meine Fragen:

  1. Höhe, Dauer und Verteilung der Unterhaltszahlungen

Dauer so lange bis das Kind seine Ausbildung (zügig) beendet hat. Also zu ende studiert oder seine Lehre gemacht hat.

Auf wie viel Unterhalt hat meine Tochter wie lang Anspruch
und wer muss wie viel bezahlen?

Wie schon geschrieben: bis es fertig ist mit der Ausbildung.

Zahlen müssen BEIDE Eltern nach der Höhe ihrer addierten Einkünfte gequotet, da das Kind von keinem Elternteil betreut werden. Sollte ein Elternteil keine Einkünfte haben, muss geprüft werden, ob dieser Elternteil fiktiv gerechnet werden wird - also ob er alles unternimmt um Unterhalt zahlen zu können.

(Ihre Mutter verdient ca. 2.500,00 € netto p. Monat, ich bin
Hartz IV Empfänger.)

  1. Das Jugendamt hat 2007 einen Titel erwirkt, in dem ich zu
    gesteigertem Unterhalt verpflichtet bin und setzte in diesem
    die Pfändungsfreigrenze auf 750,00 € herunter.

Daran wird sich nichts ändern, schließlich lebt das Kind nicht beim Vater, sondern bei dritten Personen, ist also sozusagen fremd untergebracht (wie Heim, Pflegeeltern usw.)

Wie werde ich diesen Titel wieder los?

Das Kind selber betreuen, dann wandelt sich der Barunterhalt in Betreuungsunterhalt.

  1. Wie lange ist das Jugendamt noch für meine Tochter
    zuständig?

Längstens bis sie volljährig geworden ist oder bis das Gericht festlegt wer die Vormundschaft ODER das Sorgerecht über das Mädel hat. Der Sorgeberechtigte kann die Beistandschaft des Jugendamtes beenden. Das Sorgerecht kann theoretisch auch an das Jugendamt vom Gericht gegeben werden.

Gruß

Höhe kannst dur „Düsseldorfer Tabelle“ (google) enthnehmen. Fällig bis zum End der ersten Ausbildung.
Als Hartz4 würde ich mir keine Gedanken machen, was die Pfändungsfreiheitsgrenze angeht. ich denke, wenn du mehr verdienst, wirst du ja wohl freiwillig deine Tochter unterstützen.
Wie du den Titel loswirst, weiß ich nicht.
Sie ist ab 18 nicht mehr Jugendlich. Dann entscheidet sie in allen Instanzen und mit allen Konsequenzen selber
Gruß, Andi

Das Jugendamt wierd für deine Tochter bis zum 18 Lebensjahr wird das Jugendamt für Deine Tochter zuständig sein sie hat ein anspruch auf Unterhalt bis zum 25 Lebensjahr es sei denn sie macht eine Ausbildung und zieht in eine Eigene Wohnung denn musst du bzw. Ihre Mutter solange Unterhalt zahlen,
da du aber Harz4 Empfänger bist und unter den Satz liegt musst du nichts zahlen sie bekommt dann vom Jugendamt Unterhaltsvorschuss den du sobald du Arbeitest zurück zahlen musst dieser beträgt wenn sie noch Kindergeld bekommt 133 Euro monatlich von Ihrer mutter Steht ihr ein satz von ca. 700 euro zu hierbei kommt es auch darauf an was Ihre Mutter für den Lebensunterhalt für sich selbst benötigt.
Das rechnet das Jugendamt aus und das was zu viel ist Steht deine Tochter zu und das wierd schon so bei 700 euro liegen.

Hallo Jürgen,

wegen des Titels mußt Du Dich an Dein zuständiges Jugendamt wenden.
Grundsätzlich bleibst Du natürlich unterhaltspflichtig. Deine Eltern können für Deine Tochter Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen, falls der Unterhaltsbetrag unter diesem Satz liegt. Kindergeld geht an sie.
Das Jugendamt wird die Unterhaltszahlung der Mutter für Eure Tochter bis zu ihrem 18ten Lebensjahr unterstützen. Danach muß sie eventuell selbst den Unterhalt einklagen.
Unterhaltspflichtig sind die Eltern grundsätzlich bis das Kind sich durch ein eigenes Einkommen selbst unterhalten kann. Deshalb ist es immer am Günstigsten, wenn das Kind bei einem Elternteil lebt. Dann braucht dieser keinen Unterhalt zu bezahlen.
Gruß,
Reinhard

sorry da kann ich dir leider nicht weiter helfen…alles gute dennoch
lg hummer

Hi

habe damit bisher wenig Erfahrung gesammelt, daher nur vage Informationen.

Die letzte Frage ist die Einfachste: Bis zum 18 Lebensjahr, dann ist sie volljährig und uss von sich aus aktiv werden, wenn sie Unterhalt fordern möchte.

Unterhalt: Da sie bei deinen Eltern lebt, seit ihr beide unterhalspflichtig. Ihr Anspruch ist das gesamte bereinigte Einkommen von euch beiden. Gezahlt wird im Verhältnis der beiden Einkommen. Da dein anrechenbares Einkommen 0€ ist, muss sie den gesamten Unterhalt bezahlen.

Titel: Ob und wie du den los wirst weiß ich nicht genau. Normalerweise mit einer Abänderungsklage. Dazu musst du aber brauchbare Gründe für die Änderung haben.

Solange du Hartz IV Empfänger bist, sehe ich da keine Möglichkeiten. Denn die Hürden sind hoch und du musst schon sehr gute Gründe haben, warum du in deiner Lage bist. Ein Fachanwalt kann da vielelicht einen Weg finden.

Hoffe das hilft schonmal.

Gruss

Hallo

leider hab ich as jetzt erst gelesen. Ich kann dir da nichts sagen da ich kein Fachmann oder Experte bin.

Gruß

Sorry da kann ich leider nicht weiterhelfen würde mich aber auch interessiern

Hallo,
war längere Zeit nicht Ort anwesend, daher konnte ich auch nicht Antworten.
Ich hoffe, dass sie viele Infos bekommen haben und alles gut gegangen ist.

Besten Gruß
brasil-pit