Hallo,
ich habe eine 16jährige Tochter, die bis letztes Jahr bei
ihrer Mutter lebte. Während dieser Zeit, haben die Beiden sich
immer häufiger gestritten, bis meine Tochter es nicht mehr
aushielt, und zu meinen Eltern zog. Zu mir wollte sie nicht,
da ich mittlerweile zu weit von ihrem Lebensmittelpunkt
entfernt lebe. Nun hat ein Gespräch mit dem Jugendamt und
ihrer Mutter stattgefunden, indem meine Tochter klar und
deutlich den Wunsch geäußert hat, bei meinen Eltern also ihren
Großeltern leben zu können. Das Jugendamt hat diesem Wunsch
zugestimmt.
Das Jugendamt hat hier nur eine beratende Rolle. Entscheidungsbefugnis, wo das minderjährige Kind lebt, haben die sorgeberechtigten Eltern und wenn diese sich nicht einig sind, das Gericht.
Lt. Jugendamt soll das Kindergeld ab sofort an meine Eltern
gehen und ihre Mutter soll an meine Eltern Unterhalt zahlen.
Dass das KiGe dahin geht, wo das Kind lebt, hier also zu den Großeltern die quasie Pflegeeltern werden, ist korrekt.
Dass die Mutter Unterhalt bezahlen muss ist auch korrekt, da sie das minderjährige Kind ja nicht mehr betreut.
AAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAABBBBBBBBBBBBBBBEEEEEEEEEEEEERRRR, und das ganz groß: auch der Vater ist unterhaltspflichtig. Er betreut das Kind ja auch nicht und muss somit Unterhalt bezahlen, wenn er dazu fähig ist.
Das Jugendamt hat die Beistandschaft für meine Tochter und
die Mutter ist die Erziehungsberechtigte, was sich aber nun
ändern soll, lt. Jugendamt. Meine Eltern sollen die
Vormundschaft erhalten und ich soll Erziehungsberechtigter
werden.
Erziehungsberechtigte gibt es schon seit vielen Jahren nicht mehr in Deutschland. Das heißt korrekt Sorgeberechtigte.
Wer das wird, entscheidet hier aber das Gericht und nicht das Jugendamt. Was ein Vormund hier noch zu suchen hat, wenn der Vater das Sorgerecht bekommt, kann ich auch nicht nachvollziehen.
Woher weiß im Übrigen das Jugendamt, dass ein Gericht diesem eigenartigen Konstrukt Sorgeberechtigter und zusätzlich Dritte als Vormuund zustimmen wird?
Nun meine Fragen:
- Höhe, Dauer und Verteilung der Unterhaltszahlungen
Dauer so lange bis das Kind seine Ausbildung (zügig) beendet hat. Also zu ende studiert oder seine Lehre gemacht hat.
Auf wie viel Unterhalt hat meine Tochter wie lang Anspruch
und wer muss wie viel bezahlen?
Wie schon geschrieben: bis es fertig ist mit der Ausbildung.
Zahlen müssen BEIDE Eltern nach der Höhe ihrer addierten Einkünfte gequotet, da das Kind von keinem Elternteil betreut werden. Sollte ein Elternteil keine Einkünfte haben, muss geprüft werden, ob dieser Elternteil fiktiv gerechnet werden wird - also ob er alles unternimmt um Unterhalt zahlen zu können.
(Ihre Mutter verdient ca. 2.500,00 € netto p. Monat, ich bin
Hartz IV Empfänger.)
- Das Jugendamt hat 2007 einen Titel erwirkt, in dem ich zu
gesteigertem Unterhalt verpflichtet bin und setzte in diesem
die Pfändungsfreigrenze auf 750,00 € herunter.
Daran wird sich nichts ändern, schließlich lebt das Kind nicht beim Vater, sondern bei dritten Personen, ist also sozusagen fremd untergebracht (wie Heim, Pflegeeltern usw.)
Wie werde ich diesen Titel wieder los?
Das Kind selber betreuen, dann wandelt sich der Barunterhalt in Betreuungsunterhalt.
- Wie lange ist das Jugendamt noch für meine Tochter
zuständig?
Längstens bis sie volljährig geworden ist oder bis das Gericht festlegt wer die Vormundschaft ODER das Sorgerecht über das Mädel hat. Der Sorgeberechtigte kann die Beistandschaft des Jugendamtes beenden. Das Sorgerecht kann theoretisch auch an das Jugendamt vom Gericht gegeben werden.
Gruß