Unterhaltszahlungen

Hallo, ich hab da seit Jahren ein Problem mit meinem Ex-Mann was die Unterhaltszahlungen betrifft. Entweder zahlt er mal gar nicht oder zu wenig. Ich hatte auch beim Jugendamt eine Beistandschaft über 8 Jahre was mich leider auch nicht weiter gebracht hat. Das Jugendamt hatte auch wiederholt meinen Ex-Mann angeschrieben er möchte bitte sein Einkommen offen legen ( er ist selbstständig) dem er nicht nachgekommen ist. Laut Düsseldorfer Tabelle zahlt er meiner Meinung nach viel zu wenig da die Unterhaltshöhe beim Mindesgehalt dem weit übersteigt was er zahlt. Meine Frage ist nun wie ich da weiter vorgehen kann. Hatte mich auch schon bei einem Anwalt erkundigt aber der hatte mir keine große Hoffnungen gemacht. Aber da muss doch was zu machen sein. Um sein Kind kümmert er sich auch überhaupt nicht. Wäre sehr dankbar über Tipps und Ratschläge die mir weiterhelfen könnten.

hallo,

würde mir einen anderen anwalt suchen, man kann pfänden und einen titel bewirken…aber das muss ein anwalt machen…

lisa

das „problem“ ist ja, das er sich niemanden gegenüber verpflichtet sieht sein einkommen darzulegen um mal überhaupt einen Richtwert zu haben. Einen Titel besitz ich schon aber da ist ja die Unterhaltshöhe nicht mehr angemessen.

Hallo AvE1979 (haben Sie keinen richtien Namen?),

da wird wohl außer einem Gang vors Gericht nichts weiter übrigbleiben.
Warum weder Jugendamt noch Anwalt dazu geraten oder was eingeleitet
haben, ist mir schleierhaft.

Beim Jugendamt, spätestens mit Hilfe eines Gerichts, gibt es einen „Titel“,
der bei Nichtzahlen durch einen Gerichtsvollzieher vollstreckt werden kann.

Das Gericht wird Ihren Mann schon „überreden“, seine Einkünfte offenzulegen.

Also, in der Hoffnung, daß Sie familienrechtsschutzversichert sind:
Suchen Sie sich einen Anwalt und ziehen Sie vors Gericht. Mehr kann ich bei
dem Durcheinander, das Sie schildern, nicht raten.

Viel Erfolg, liebe Grüße
Andreas

Hallo,

wie viel zahlt er denn an Unterhalt (wie viele Kinder und wie alt).
Das Jugendamt kann man eh vergessen, die wollen doch nicht Geld ausgeben für eine Klage.
Ich habe mich dermaßen mit dem Jugendamt gehabt (die hatten den Unterhalt gekürzt für meinen Jüngsten und haben ihm dieses ohne mein Wissen, oder gar meine Zustimmung meinem Ex mit geteilt), da habe ich die Urkunde verlangt, bin zum Gericht gegangen und habe eine Pfändung beantragt.
Dieses kann man auch einen Anwalt machen lassen und einen Berechtigungsschein vorlegen, dann bekommt man das kostenlos. Der Anwalt wird vom Gericht bezahlt, da bekommen die feste Sätze. Dieses ist bei Weitem nicht so viel, als wie verlangt wird, wenn man selber zahlen muss, darum machen die Anwälte das auch nicht so gerne.
Wenn man vors Gericht muss, dann muss man PKH beantragen. Diese sollten Sie vorher genehmigen lassen. Mir ist es passiert das die Anwältin diese zwar beantragt hat (mein Ex hatte mich verklagt, weil er den Unterhalt nicht zahlen wollte) und ist gegen die Klage vor gegangen. Der Richter hat dann aber plötzlich die Klage meines Ex abgewiesen und er musste weiter den normalen Betrag zahlen. Da bekam ich eine Rechnung meiner Anwältin über 400 Euro für einen Brief zum Gericht. Ich machte sie darauf aufmerksam, dass ich doch PKH (Prozesskostenbeihilfe) beantragt habe und bekam erklärt " die Klage ist vom Richter ja abgewiesen worden, ich hätte also keine Anwältin gebraucht weil es gar nicht zu einer Verhandlung gekommen ist.
schön wenn sie das wusste, aber einen nicht erklärt. dass man gar keinen Anwalt braucht. Erst wenn der Richter die Klage angenommen und einen Termin gesetzt hätte. Sowas ist Sauerei und darf nicht sein.
Nehmen Sie dem Jugendamt die Urkunde weg und suchen Sie sich einen guten Anwalt. Nach neuem Gesetz kann man alles zu wenig gezahlte Geld an Unterhalt bis zur Geburt nach verlangen. Das muss ein guter Anwalt für Familienrecht wissen und er sollte auch die Hilfe beantragen (gerne schicken die einen auch selber zum Gericht, dass an sich diesen Schein besorgen soll, aber es machen auch noch Anwälte diese Sachen…
Die Urkunde vom Jugendamt ist immer gültig, auch nach 18 Jahren noch, solange das Kind sich in einer Ausbildung befindet.
Ich schicke mal einen Link mit bezüglich Jugendamt, einfach mal um zu verstehen was da abgeht.
Schicken Sie mir mal das Alter der Kinder und was Sie meinen was er verdient, oder angibt.

http://www.trennungsfaq.de/unterhalt.html#volljaehrig

Gruss

du hast das recht alle 2 jahre sein einkommen offen zulegen,du kannst beim jugendamt einen Titel erwerben(weiss leider nicht wie er heisst,musst du mal fragen)der kostet nichts,damit du ihn direkt beim amtsgericht angeben kannst und die kümmern sich drum.wenn er aber natürlich offiziel zu wenig verdient,dann wird es schwer etwas zu holen.

Hallo,

ich habe das Gleiche Problem wie du!
Was den Unterhalt angeht,muss das Jugendamt mit ihm vor Gericht gehn und einen Titel erwirken,das das nicht schon längst geschehen ist,wundert mich doch nach so langer Zeit!
Ich habe einen Exmann der garnicht gezahlt hat und dann jetzt nur das zahlt was er für richtig hält,der macht sein eigenes Gesetz.
Wenn er jetzt der Zahlung nicht nachkommt,wird das bei Gericht verhaldelt,der Unterhalt festgesetzt und ein Titel erwirkt.
Lass dir auch den Unterhalt vom Jugendamt überweisen,das dauert zwar was länger,aber die überwachen dann ob er zahlt oder nicht!!!
LG

Hallo,

Frage: Wieso sagt ein Anwalt, dass es nichts bringen würde?
Zur Offenlegung ist er gesetzlich verpflichtet und kann ggf. darauf verklagt werden.
Wieso hatte die Beistandsschaft nichts gebracht- dadurch kam doch der Unterhalt oder nicht?!
Wenn das Gefühl oder die Beweise sagen, dass er mehr zahlen muss, sollte ein Anwalt sich mit dieser Aufgabe befassen.
Und dann darauf achten, das dass Kind klagt, denn es ist ja dessen Unterhalt und somit kann ein PKH Antrag gestellt werden.
Frage ist aber auch, wie sich der Lebensstandard geändert hat?!
Was hat der Mann für Verpflichtungen?!
Was verdient er selbst, nicht die Firma?!
Schwer wird es auf alle Fälle, der ganze Papierkrieg, aber eventuell muss er dann rückwirkend zahlen.
Hoffe, dass ich ein wenig helfen konnte.
LG

Hallo
in der Regel haben ein minderjähriges Kind und daher die KM die bestmöglichen Waffen der Justiz um gegen Zahlväter vorzugehen.
Die Aussage des Anwalts deutet eher auf Lustlosigkeit hin, das JA scheint auch keine Lust zu haben.
Ein minderjähriges Kind hat Anspruch auf den Mindestunterhalt und da wird in der Regel seitens der Gerichte streng vorgegangen.
Die einzige Möglichkeit ist eine Klage, daher dann gezwungen ist, sein Einkommen bzw. Vermögen offen zu legen. Wenn er zu wenig verdient gibt es noch die Wunderwaffe fiktives Einkommen. Normalerweise sind die Möglichkeiten steinig, sich dem Mindestunterhalt zu entziehen.
Du brauchst dafür nur einen aktiven Anwalt.
Gruß

Hallo,
leider hat Ihr Anwalt recht. Bei Selbständigkeit ist der Einkommensnachweis ein Problem. Sofern Sie nicht jemanden aus dem Bekanntenkreis Ihres Exmannes finden, der bestätigen könnte wie hoch das Einkommen Ihres Ex-Mannes ist, siehts nicht gut aus.
Es kann ja auch keine Lohnpfändung gemacht werden und Arbeitgeber zwecks Nachweis der Einkünfte hat er ja auch nicht.

Hallo
tut mir leid,das ich dir nicht helfen kann.
tschüß

Ich würde es auch noch mit einem anderen Anwalt oder vll einer höheren Instanz des Amtes versuchen. Früher oder später wird sich jemand finden vor dem er sein Einkommen offenlegen muss, ob er sich verpflichtet sieht oder nicht.

Hallo,

leider kann ich Dir auch keine hilfreichen Tipps geben wenn schon eine Anwalt sagt, das man da nicht machen könne.

Gruß.

Was ist das denn für ein Anwalt?Ich kann dazu raten einen Rechtsanwalt aufzusuchen der sich darauf spezialisiert hat am besten eine Anwältin.Wenn das Kind schon 14 Jahre alt sein sollte dann kann das Kind den Vater direkt auf Unterhalt verklagen weil es dann übers Jugendgericht läuft und die fackeln nicht lange.

Hallo,

Beistandschaft vom Jugendamt kündigen und zu einem Anwalt gehen.

Gruß