Unterhaltszahlungen

Hallo.
Mein Mann war vor mir schon einmal verheiratet und hat ein siebenjähriges Kind mit seiner jetzt Exfrau. Er zahlt regelmäßig Unterhalt.
Meine Frage:
Wir haben geheiratet und auch ein Kind bekommen. Wird der Unterhalt dann anders ausgerechnet? Muss er dann weniger zahlen?

hallo,
kurz und schmerzlos…bleibt alles beim alten…

lisa

Es kommt darauf an was er verdient!siehe Düsseldorfer Tabelle

dann muss man wissen, wie viel Geld er netto verdient. Sonst kann ich leider nichts dazu sagen.

Gruss

wenn ihr weniger geld zur verfügung habt dann eventuell ja.weiss auch nicht ob ihr vorher offiziel zusammen gewohnt habt?der mindestbetrag ist 170 euro
mfg

Das kann man gut über die Düsseldorfer Tabelle sehen. Der Unterhalt bleibt, vorrausgesetzt, dass der Eigenbedarf bleibt.
Zumal, wenn der Unterhalt reduziert wird, so entstehen Schulden- die ausstehenden Beträge wären dann trotzdem fällig.
LG

Hallo Heidi,

prinzipiell ja … - denn die Düsseldorfer Tabelle geht bei der Berechnung
der Unterhaltshöhe von 2 Unterhaltsberechtigten aus.
Bitte schauen Sie mal hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/D%C3%BCsseldorfer_Tabelle

D.h., die Tabelle ist in meinen Augen ein bissel komisch aufgebaut.

Also:
Sie berechnen das „bereinigte Nettoeinkommen“ Ihres Mannes (mal
googlen, bitte …), gehen damit in die Tabelle, und müßten bei nur
einem Kind eine Zeile tiefer gehen, um den Unterhaltsbetrag
abzulesen. (In Richtung höhere Beträge)
Jetzt hat er zwei Kinder, für die er unterhaltspflichtig ist, und da
bleiben Sie in der Zeile. Sollte Ihr Kind noch ein Geschwisterchen
bekommen, gehen Sie eine Zeile höher …, in Richtung niedrigere
Beträge.

Warum die das nicht gleich so gemacht haben, daß man bei einem
Kind in der Zeile bleibt, und bei jedem weiteren eine tiefer geht,
keine Ahnung. Wahrscheinlich, um die Menschen zu verwirren
und die Behörden zu beschäftigen …

P.S.: Die Tabellen können Sie mal hier gucken:
http://www.treffpunkteltern.de/familienrecht/Unterha…

http://www.finanztip.de/recht/familie/duesseldorfer-…

Oder Sie gehen zum Jugendamt und lassen die das ausrechnen. Das
ist für Streitfälle immer mein Rat. Die helfen auch den unterhaltsver-
pflichteten Vätern, sehr fair, wenn sie erkennen können, daß die sich
nicht vor der Zahlung drücken wollen.
Das kostet nichts, und dann haben Sie Rechts- und Planungssicherheit.

Viel Erfolg, liebe Grüße
Andreas

Hallo Heidi,
seit der Neuregelung des Unterhalts werden zuerst die Kinder aus erster, zweiter oder weiteren Ehen beim Unterhaltsanspruch bevorzugt, erst danach kommen Unterhaltsansprüche geschiedener oder getrenntlebender Ehegatten zum Tragen. Also bleibt der Unterhalt für das Kind aus erster Ehe bestehen. Es kann allerdings sein, dass durch den erneuten Anspruch Ihres gemeinsamen Kindes sich die Unterhaltsberechnungen verringern je nach Einkünften des Ex-Ehegatten.
Alles Gute

Hallo,

Düsseldorfer Tabelle - nach der wird der Kindesunterhalt berechnet - ist für zwei Unterhaltsberechtigte ausgelegt. Hat der Barunterhaltszahler weitere Unterhaltsberechtigte, rutscht er pro Berechtigten um eine Stufe in das geringere Einkommen.