Hallo, ich hoffe es findet sich jemand, der mir helfe kann!?!
Folgende Situation, mein Mann hat aus erster ehe zwei Kinder 16 und im Juli 18 Jahre alt, nun haben wir eine Tochter letztes Jahr bekommen( Juli 2012) bis Juli bekomme ich Elterngeld. Wie sehen dann die Unterhaltsansprüche der Kinder aus erster ehe aus, wenn ich ab Juli 2013 kein Elterngeld mehr bekomme, ist mein Mann mir und meiner Tochter nicht auch unterhaltspflichtig? Wir das dann mit angerechnet?
Liebe. Dank für eure Antworten
Nur Ihrer Tochter gegenüber ist er verpflichtet. Die Kinder gehen immer vor.
Das die beiden aus erster Ehe schon so alt sind (was verdient Ihr Mann und was bezahlt er für die beiden Kinder?) haben die natürlich immer den Vorrang.
Aber sind denn die Kinder nicht schon in einer Ausbildung?
Gruss
Hallo,
im Grunde ist es so, dass alle Kinder Anspruch auf Unterhalt haben. Das wird dann nach Einkommen prozentual aufgeteilt.
Natürlich wird der Eigenbedarf und die Unterhaltsverpflichtungen mit berücksichtigt.
Beispiel
Dein Mann verdient 1200 netto.
Als Eigenbedarf sieht die Düsseldorfer Tabelle einen Eigenbedarf von 1000 € zuzüglich 5% Aufwandsentschädigung.
Der Rest würde prozentual und nach Altersgruppe aufgeteilt werden.
Unterhalt für Kinder geht gegenüber allen anderen Verpflichtungen vor.
Liebe Grüße
Euer Kind wird jetzt bereits angerechnet d.h. eine STufe in der DDT runter, du wirst dann ebenfalls angerechnet sofern nach Abzug des Mindestunterhaltes für alle Kinder noch etwas übrig ist.
Für das Kind welches im Juli 18 wird ist dann die Mutter ebenfalls unterhaltspflichtig.
Sofern ein Unterhaltstitel besteht muß eine Abänderung verlangt werden.
Grüße
Krümelchen
Also, er verdient etwas über 3000€ und zahlt knapp 1000€ unterhalt - die Kinder gehen beide noch zur Schule die große macht dieses Jahr Abi
wenn das Nettolohn ist werden die Kinder ihr Geld weiter bekommen.
1100 Ero steht Ihrem Mann zu. 381-92=289 Euro für Ihr gemeinsames Kind. Dann sind immer noch 600 Euro über.
Also an dem unterhalt der Kinder aus erster Ehe wird sich nichts ändern. Kann Ihnen da leider nichts anderes sagen.
Allerdings ist ab 18 auch die leibliche Mutter Barunterhaltspflichtig. Für die 18 jährige muss Vater und Mutter beide bar zahlen, auch wenn diese bei der Mutter wohnt. Das wird aus beiden Einkommen gerechnet. Wenn Ihr Mann der keinen Unterhalt zahlen würde, dann muss die Tochter Ihren Mann und gleichzeitig auch die leibliche Mutter verklagen, anders geht das nicht. Sie kann nicht nur von einem Geld verlangen. Und vor allem, nie das Geld an der Mutter überweisen. Die Tochter kann noch mal klagen. Ihr Mann muss dann die Tochter selber bezahlen. so wirdes als Gesschenk an die Mutter gewertet! Also nur auf das Konto der Tochter und die Mutter muss ihre Finanzen auch offen legen.
Ich hoffe, das hilft etwas!
L.G.
Super! Vielen dank für die Information! Vor allem das der unterhalt an die Tochter gezählt wird, und nicht mehr an die Mutter, ist sehr behilflich - ich denke wir werden u s wahrscheinlich mal wieder einen Anwalt nehmen müssen, da es eine SEHR schwierige Situation mit der Exfrau meines Mannes ist. - vielen dank! Alles liebe
Danke für die Info! Lg Julia
ja das ist es leider immer. Die Männer können sich fast kein neues Leben aufbauen und die Ex können erst ganz plötzlich wieder voll arbeiten gehen, wenn der Unterhalt nicht mehr kommt.
Leider auch viele Fragen von 26 jährigen, die immer noch Unterhalt fordern und nicht begreifen wollen, dass auch sie mal was machen müssen.
Die Kinder wurden so aufgehetzt, dass sie keinen Kontakt zum Vater haben wollen, aber ihn als Geldmachine sehen:frowning:. Mit dem Unterhalt an volljährige Kinder muss man sehr aufpassen, sonst darf man den wirklich zwei Mal bezahlen.
Aber erst dann merken viele Mütter, was sie selber angerichtet haben. Bekannte von uns, da bekommen die Kinder den Unterhalt selber auf ihr Konto und haben auch schon eine Ausbildung, wo denen der Unterhalt dann gar nicht mehr zusteht. Die wohnen dann bei Mama und haben 1000 Euro in der Tasche, aber geben nicht einen Cent an Kostgeld ab:smile: !
Ein Mann der eine zweite Beziehung eingehen möchte, der kommen fast nicht mehr auf die Beine.
Tja, leider ist es ABER in vielen Familien so! mein Mann hat leider inzwischen gar keinen Kontakt mehr zu seinen beiden Kindern, weil seine Ex … Sagen wir mal volle Arbeit geleistet hat! Mein Mann fungiert tatsächlich als Geldesel - mehr leider nicht! Im Juli sieht es tatsächlich bei uns nicht wirklich so gut aus, wir wohnen in Köln und haben vor 6 Jahren ein Haus gekauft! ( wir zählen im Monat 1200€ ) dafür bekommt man in Köln nochnicht mal eine vernünftige Wohnung! Wenn man jetzt das Gehalt, welches in der Tat echt gut ist, - zu Gründe legt, bleiben Minus dem unterhalt noch 800€ davon müssen wir dann Versicherungen, Nebenkosten, die Finanzierung vom Auto … Und auch ja, essen Zahlen! Deswegen, bin ich aktuell am überlegen, ob ich wieder nach einem Jahr elterngeld wieder arbeiten gehe, aber bei den Betreuungsplätzen in Köln, würde ich bei einer vollzeitstelle, vielleicht 500€ rausbekommen, weil ich mit meinem Mann als ein haushaltseinlommen veranschlagt werde und so sind die kosten für die Betreuung unsere Tochter exorbitant teuer ;-(
Ich finde es richtig, dass der unterhalt geregelt ist, jedoch ist die Exfrau von meinem Mann Wirtschaftsprüferin und verdient ein Schweine Geld! Beide Mädels haben jeweils ein eigenes Pferd, fahren in allen Schulferien in Urlaub und so weiter, dann ist es doch arg ungerecht ;-(
Hallo
aufgrund der Reihenfolge im Unterhaltsrecht musst du deine Ansprüche von den Kindern trennen.
Kinder zuerst dann der Rest sozusagen, wobei du in diesem Fall auf Rang 2 ist. Daher ist es auch egal ob du Elterngeld bekommst oder nicht, erst mal.
Im ersten Schritt wird der Unterhalt für die Kinder berechnet. Alle drei Kinder stehen im gleichen Rang. Daher wird dann auch nur das Einkommen von deinem Mann berücksichtigt.
Je nach dem was da raus kommt, ist ein Zahlbetrag X fällig. Ist dieser über dem Mindestunterhalt, erfolgt eure Berücksichtigung in der der Düsseldorfer Tabelle so:
Der Zahlbetrag ist auf 2 Unterhaltsberechtigte zugeschnitten. Mit eurem Kind und dir sind aber 4, so dass das in der Regel um 1 oder vielleicht um 2 Stufen abgestuft wird.
Interessant ist aber noch die Tatsache, dass die eine Tochter 18 Jahre alt ist. In diesem Fall muss auch die Mutter zahlen, wenn sie leistungsfähig ist.
Reicht das Einkommen nicht, dann würde eine Mangelfallberechnung durchgeführt werden.
Ich habe noch so einiges mehr hier zusammengeschrieben
http://www.kindesunterhalt.homepage.eu/index.html
Gruss
da haben wir ja fast das gleiche Schicksal. Meine Meinung zum Unterhalt sieht allerdings so aus, dass sich unsere Politiker da mal was einfallen lassen müssen. Ich habe aus erster Ehe zwei Kinder, mein Mann aus erster Beziehung 1. Tochter. Er war nie mit der Frau verheiratet. Wie wir geheiratet haben und er natürlich mehr verdiente, da eine andere Steuerklasse und meine beiden zur Hälfte auf der Steuerkarte, da war die Ex mit dem Jugendamt drei Monate später da und er musste von dem Geld seinen Unterhalt zahlen. Es kann doch nicht sein, dass ich und die Kinder leiden müssen, damit die Ex (Lehrerin) noch mehr Geld bekommt. Hingegen mein Ex einfach keinen Unterhalt bezahlte und mir noch einen Batzen Schulden (ich war so blöde und habe mal unterschrieben) in mein alleine ererbtes Haus gesetzt hat.
Bei jeder Schedung ist es so, das Schulden, die in der Ehe gemacht werden dann geteilt werden. Ich hatte mich also schon damit abgefunden, dass ich die Hälfte der Schulden bezahlen muss, aber weit gefehlt. Wir mussten 5 Jahre vor Gericht kämpfen, damit mein Ex wenigstens die Hälfte monatlich mit abbezahlt (was bei 120000 Euro ja nicht wenig ist).
Machdem er dann verurteilt war mit zu zahlen, ist er sofort in die Privatinsolvenz gegangen und hat auch keinen Unterhalt mehr bezahlt.
Wir bekamen also keinen Unterhalt und für das Kind meines Mannes mussten wir immmer viel mehr bezahlen als er ja bezahlt hatte. Und das beides beim gleichem Jugendamt. Allerdings ist die Mutter mit ihrer Bearbeiterin befreundet. Selbst eine Dienstaufsichtsbeschwerde brachte ausser einem lächerlichem Brief nichts.
Ich musste wieder einen Anwalt beauftragen, der den Unterhalt einpfändete (der hat mit ener Insolvenz ja nichts zu tun, nur die Schulden).
Angeblich bekam er so wenig Geld (und wir sahen ihn immer bei seiner Schwarzarbeit), aber niergendwo bekamen wir Hilfe. Er wurde sogar auf einen nicht pfändbarem Betrag von 875 Euro gesetzt, trotzdem bekamen wir kaum mal was an Unterhalt zu sehen.
Im letztem Jahr ist er dann verstorben (er war starker Alkoholiker und rauchte 4 Schachteln Zigaretten am Tag). In der Kneipe einfach tot umgefallen. Nach 10 Minuten ist dann einem Trottel eingefallen, man müsste ihn doch wieder beleben und das wurde auch gemacht. Im Koma mit schwersten Gehirnschäden lag er dann 2 Wochen im KH und mein üngster Sohn wurde zum Vormund bestimmt (der ist fast daran zerbrochen). Seit dem Tag des Todes, wo er gerade 18 geworden war, ist er in der Wohnung des Vaters gezogen, lief nur noch mit dem seine Klamotten rum. Er bekommt zur Zeit Ausbildungsbeihilfe und wohnt in der von mir renovierten Wohnunng. Das Geld reicht natürlich nie und wir müssen die Schulden vom Ex abzahlen, da die in meinem Haus stehen. Ich habe natürlich alle Auszüge gefunden und er hatte nicht 875 Euro im Monat aus seinem Konto, sondern 3000 Euro. Ich habe die ganzen Sachen dem Insolvenzgericht in Kopie gegeben, denn er hatte ja einen Insolvenzverwalter, der das hätte alles prüfen müssen. doch davon kommt nichts.
Durch den ganzen Ärger mit meinem Ex sind wir natürlich mit dem Unterhalt im Rückstand gekommen und die Mutter will uns nun pfänden lassen, obwohl wir die letzten zwei Jahre regelmässig immer wieder bezahlt haben und es auch da ein klares Urteil gibt. Nur hat man einfach keinen Nerven mehr noch zu kämpfen. Die Tochter wollte nichts mit uns zu tun haben, auch wir zahlen nur. Meine Söhne musten jedes Zeugnis dem Vater schicken, die Tochter braucht das nicht. Wir müssen sogar unsere ganzen Kontoauszüge vorlegen, die der Mutter in Kopie geschickt werden, ich bekam nicht mal die Verdienstbescheinigungen zu sehen. Es hiess von oberster Stelle, dass jede Bearbeiterin selber entscheiden muss, ob sie das Wohl des Kindes, oder das Recht des Vaters auf Datenschutz wichtiger sieht.
Kann man da noch von Gerechtigkeit sprechen. Wenn Kinderkeinen Kontakt mit dem ahlendem Vater wollen, dann sollte dieser auch nicht bezahlen müssen. Man bezahlt ja für jemand ganz fremdes. Ist leider so. dann sollte man kein Kindergeld zahlen, dieses jedoch für den Unterhalt solcher Kinder verwenden.
die Mütter leisten ganze Arbeit um die Kinder vom Vater fern zu halten und diese gleichzeitig so zu erziehen, dass die meinen, es ist ihr gutes Recht, vom vater am besten ihr Leben lang Geld zu bekommen.
Die Tochter wird im Februar 2014 18 Jahre alt. Meine söhne haben sich mit 15 Jahren ihr Taschengeld negen der Schule selber verdient, weil wir das Geld nicht hatten. Ist in Deutschland also wirklich ein Kind mehr wert als das andere? Ja, nach unseren Gesetzen wohl!
Die Rückstände sind aus 2010, da hatten wir einen Unfall und wir haben immer noch nicht mein Schmerzensgeld (ich konnte 7 Monate nicht arbeiten und bekam keine Lohnfortzahlung). Hier mal ein Urtei, was man im Internet immer wieder zu rückständigen Unterhaltforderungen findet.
http://www.kostenlose-urteile.de/Thueringer-OLG-Jena…
Und hier noch eines was für Sie wichtig ist
http://www.trennungsfaq.de/unterhalt.html#volljaehrig
L.G.
Agnes
als erstes werden die erstgeborenen angerechnet und wenn was übrig bleibt,dann kommt erst deine tochter.
das ist so im gesetz.
Hallo
Danke für dein vertrauen,ich bin leider kein Anwalt
der Fall hört sich sehr kompliziert an.
Ich kann dir leider nicht helfen.
ich wünsche dir trotzdem schöne Ostern
Tschüß Eckard
hallo,
Kinder aus erster Ehe haben Unterhaltsvorrang…
lisa
Also ganz unverbindlich folgende Überlegung.
Ich denke, die Familie steht an erster Stelle. Und dann habt ihr noch ein kleines, sehr schutzbedürftiges Kind zu versorgen.
Jetzt denke ich mir einfach mal, … wenn dein Mann alleine wäre, würde sein Eigenbehalt bei ca. 900,- Euro liegen. eurem Kind müßte er sicher 350 Euro Unterhalt zahlen. Dir müßte er auch Unterhalt zahlen, weil euer gemeinsames Kind erst ein Jahr alt ist,…ich schätze 500 Euro.
Natürlich vorausgesetzt, dass er soviel Geld überhaupt verdient. Aber wenn ja,…wären wir bei gesamt = 1750,- Euro.
Ich behaupte jetzt einfach mal, dass ein Richter euch ungefähr 1750 Eu lassen würde. Sollte er mehr verdienen, dann ist er natürlich auch seinen beiden Kindern aus erster Ehe unterhaltspflichtig. Ich denke, dass die auch, je einen Anspruch von mindestens 350 Euro haben.
In der Regel muß sowas über das Familiengericht geregelt werden. Freiwillig wird niemand auf seinen Unterhalt verzichten und außergerichtliche Vergleiche sind eher selten, …wenns ums Geld geht.
Hallo,
Alle Kinder aus sämtlichen Ehen sind gleichberechtigt wenn es um Unterhalt geht. Es reduziert sich somit der Unterhalt an die Kinder aus erster Ehe wenn ein 3. Kind kommt.
http://www.unterhalt.net/unterhaltsrecht/rangfolge.html
Hallo,
erst kommen die minderjährigen Kinder. Wenn das volljährige Kind bei einem Elternteil wohnt, eine allgemeinbildende Schule (Gymnasium, FOS, Realschule, Gesamtschule o. ä.) besucht und noch nicht 21 Jahre alt ist, ist es einem minderjährigen Kind gleichgestellt und kommt vor Dir.
Macht das volljährige Kind eine Ausbildung, studiert o. ä. kommt sie hinter Deinem Unterhaltsanspruch.
Rechnen geht von meiner Seite aus nicht, da mir Zahlen fehlen.
Gruß