Unterhaltszahlungen

Hallo Zusammen

Meine Frau und Ich haben uns getrennt.

Wir haben zwei Kinder. (4 Jahre und 7 Jahre).
Mein Nettogehalt ca. 1.800 €.

Der große bleibt bei mir und der kleine geht zu meiner Frau.

Wie sieht das mit dn Unterhaltszahlungen aus?
Muss Ich meiner Frau Unterhalt zahlen. Es gibt ja ein neues Gesetzt seit dem 01.01.2013.

Kann mir jemand ein paar Tips geben?

Danke im Voraus

Gruß Sven

Hallo Sven,

Sie brauchen gar nichts bezahlen, es sei denn, Ihre Frau ist aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage zu arbeiten.
Da die Kinder über drei Jahre alt sind, muss sie arbeiten gehen. Hat sie eine Arbeit? Wenn ja, wie hoch ist ihr Einkommen?
Der 7 jährige würde etwas mehr an Unterhalt bekommen wie das 4 jährige Kind. Also wenn müsste Ihre Frau noch etwas an Unterhalt für den älteren zahlen.
Gruss

Hallo,
Die Düsseldorfer Tabelle kann dir dabei helfen, sie ist zwar nur eine Richtlinie, allerdings wird sie in der Regel angewendet.
So wie du Unterhalt an deine Frau und deinen kleinen Sohn zahlen musst, so wird deine Frau, sollte sie arbeiten, Unterhalt an dich für euren großen Sohn zahlen.
Wichtig, in der Düsseldorfer Tabelle sind Beträge ohne Abzug des Kindergeldes angegeben. das anteilige Kindergeld- 50% sind abzuziehen.

Hallo,

ob du für deine Frau Ehegatten Unterhalt zahlen mußt,hängt von ihrem Einkommen ab und den Ehejahren,das sagt dir der Anwalt.
Für das Kind bist du Unterhaltspflichtig nach Düsseldorfer Tabelle,das Kindergeld für das Kind was bei dir bleibt,bekommst du!
Wobei es nicht gut ist die Kinder zu trennen!

für das kind musst du zahlen ,auch wenn es total beschissen ist,da da ihr die kinder 50/% geteilt habt.
für die frau,soweit ich es weiss musst du 1 jahr zahlen.
mfg

Hallo,

im Trennungsjahr „müsste“ eigentlich Unterhalt bezahlt werden.

Vermutlich wird aber kein bzw. kaum Geld hierfür mehr übrig bleiben. Schließlich erhältst Du für das bei Dir lebende Kind ja erst mal keinen Unterhalt.

Von Deinem Nettoeinkommen muss erst mal der Unterhalt (den Du bei einem Kind nicht nur durch Betreuung sondern auch durch Geld leistest) abgezogen werden.

Je nach OLG-Bezirk würde der Mutter evtl. noch etwas Geld zustehen, wenn man die 4/7 zu 3/7 Regel nimmt. Du bekommst vom Rest 4/7 und die Nochehefrau 3/7.

Dabei müssen Dir aber 1.100 Euro (ohne Kindergeld und Geld für den „Großen“) übrig bleiben.

Übrigens muss die Frau sich bald Arbeit suchen, da sie ja für den Großen Unterhalt bezahlen muss.

Gruß

Hallo

eventuell ein bisschen. Die Reihenfolge ist laut BGB so geregelt: Kinder zuerst, dann alle anderen.

Die genau Reihenfolge ist hier:

http://www.kindesunterhalt.homepage.eu/defininition_…

Nehmen wir mal an es sind 1800€. Davon werden erst mal die Zahlung des 4 Jahre alten Kindes abgezogen (241€). Bleiben 1559€.

Dann kommt das 7 Jahre alte Kind mit 291€, verbleiben 1268€. Dein SB gegenüber deiner Ex-Frau beträgt 1200€, also nicht der Rede wert.

Hoffe das hilft schon mal.

Gruß

hallo,
wie das ausgerechnet wird,kann ich nicht sagen…

lisa

Hallo,
es ist jeder der Elternteile zu Unterhaltszahlungen verpflichtet.
Die Düsseldorfer Tabelle gibt hier Auskunft über die Höhe des Kindesunterhaltes.
Kindesalter und Einkunftshöhe spielen hier eine maßgebliche Rolle.
Bitte mal googlen.
Alles Gute

Leider keine Ahnung
Tschüß