Hallo,
wenn der Mann (nicht verheiratet) seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommen kann (weil zuwenig Einkommen), kann die Mutter den Unterhalt als Vorschuß beim Jugendamt beantragen. Wie sieht es mit dem offenen Unterhalt aus, der in der Vergangenheit fehlt (2 Jahre). Zahlt das Jugendamt den auch auf Antrag? Der Vater wird ja eh nachher belastet.
Grüße
André
Hallo,
nein rückwirkend wird kein Unterhaltsvorschuss geleistet. Wenn ich nicht irre wird auch nur bis zum 12 Lebensjahr und längstens für 6 Jahre gezahlt.
Den ausstehenden Unterhalt kann die Kindsmutter nur einklagen beim Vater.
Lieben Gruß
Caschmi
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Hier noch der Link:
http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstel…
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