HI Leute,…
ich hoffe ihr könnt meine Frage beantworten! Also es geht bei „sagen wir mal jemanden“ um Unterhaltszahlungen! Folgendes dieser jemande erhält zurzeit von seinem Vater Unterhaltsgeld von ca. 192€, dieser Betrag wird beim Finazamt aufgelistet als Zahlung an das Kind. Sprich dieser Vater ist Unterhaltsplichtig. Der Sohn kriegt BAB dieser Betrag oben wird halt vom Vater abgezogen (Dieser Fall ist sehr Sperziell deshalb holle ich sehr weit aus) Der Sohn wohnt alleine. Jetzt will der Sohn wieder zurück in die Wohnung vom Vater ist der Vater weiterhin Unterhaltsplichtig? Aber jetzt kommt der Knackpunkt an der Sache, der Vater hat eine Pfändung am laufe, erhält 1400€ Netto, wird er weiterhin als Unterhaltspflichtig annerkannt wenn der Sohn dann in seiner Wohnung wohnt? Der sohn ist 23-24 Jahre alt!
Und was ist mit dem Kindergeld wird das irgendwie verrechnet?
Dies ist ein Freierfundes Problem!
MFG Danke!