Unterhaltszahlungen als Sonderausgaben Steuern

Fall:

Jemand wohnt seit einem Jahr getrennt.

Noch-Frau wohnt in Doppelhaushälfte.

Noch-Frau bezieht geringes Einkommen.

Noch-Mann zahlt alle Kosten bezüglich Darlehen, Strom und NK für das Haus.

Können diese Kosten Unterhalt im Sinne des Steuerrechts sein?

Fall Ende.

Bin da zwar nicht der Profi.
Es gibt aber so Etwas wie Trennungsunterhalt, auf den die Noch-Ehefrau evtl. einen rechtl abgesicherten Anspruch hätte. Ob die vermutlich freiwillige Kostenübernahme der annähernd gesamten Wohnkosten als rechtl. nicht abgesicherte Unterhaltskosten vom Finanzamt akzeptiert werden, wage ich zu bezweifeln. Am Besten wäre es wohl, auch die finanziellen Folgen und ihre Zuordnung zu den Noch-Eheleuten rechtlich wirksam (einschließlich z.B. der Steuerklassen) zu regeln.
LG
Amokoma1

Roger.

Zins: Nein
Tilgung: Nein
Strom: Ja
Betriebskosten: Ja

Over and out.

Servus,

Das ist in § 33a EStG ganz unzweifelhaft niedergeschrieben: Es ist für das „Realsplitting“ ganz egal, ob der Steuerpflichtige, der den Unterhalt an geschiedenen Ehegatten bei seiner ESt-Erklärung in Ansatz bringen will, diesen Unterhalt aus freien Stücken oder per Gesetz oder Gericht gezwungen bezahlt - entscheidend ist hier, dass der Empfänger des Unterhalts die Zahlungen als sonstige Einkünfte versteuert und diesem „Realsplitting“ per Anlage U zustimmt.

Die zwei „Nein“, die ich dem blonden Hans serviert habe, haben einen ganz anderen Grund: Zins und Tilgung für den Kredit, den irgendjemand (die gewesenen Ehegatten oder der eine oder der andere von beiden) weiter bedienen muss, sind eben keine Wohnkosten, sie dienen nicht dem Unterhalt, sondern sie dienen der Verschaffung von Eigentum.

Schöne Grüße

MM

2 Like

Liebe Fachleute!

derblondehans bedankt sich herzlich für alle Bemühungen und kostruktiven Antworten.

Danke Euch!