Unterhaltszahlungen an minderjähriges Kind

Liebe/-r Experte/-in,
mein Lebensgefährte muß an seinen Sohn aus erster Ehe (jetzt gerade 12 Jahre alt) unterhalt bezahlen. Wir haben zusammen ebenfalls ein Kind (1Jahr). Durch den 12.Geburstag des ersten Kindes haben sich die Unterhaltsbeträge geändert, leider sind wir nicht sicher wie hoch der neue Betrag nun ist.Schaue ich unter der Düsseldorfer Tabelle so bekomme ich bei Alter Kind/ Gehalt einen Betrag genannt. Von diesem darf ich dann noch den Kindergeldanspruch abziehen. Nun meint mein Partner, dass die Liste nicht paßt weil es seine Ex-Ehefrau ist und er für sie nicht zahlen muss und deshalb das Kind dafür mehr bekommt.
Fakt ist: Nettogehalt max 1900,- Kind 12Jahre alt
EX-Frau bekommt kein Unterhalt. Ich bin in Elternzeit, wir sind nicht verheiratet und unser gemeinsame Sohn ist ein Jahr.
Wie hoch ist der Unterhalt.

ICh hoffe man kann es so einfach beantworten wie ich es aus der D-Tabelle gelesen habe.
Vielen Dank.

Hallo,

in diesem Fall würde dich Dir raten das Du Dich fachkundig, am besten bei einem Familienanwalt beraten lässt.
Ich zahle an meine EX Frau auch keinen Unterhalt mehr, sondern nur den Betrag aus dem D´dorfer Tabelle abzgl. dem halben Kindergeldbetrag.
Habe auch ein KInd mit meiner neuen Partnerin.
Die Kinder bekommen den Betrag aus der D´dorfer Tabelle und nicht mehr, auch wenn ich keinen Unterhalt an den EX Partner zahle.

Alles Gute und Gruß

Manuel S.