Unterhaltszahlungen aus der Schweiz

Hallo, unterliegen Unterhaltszahlungen aus der Schweiz in Deutschland der Einkommensteuerpflicht? Gibt es da entsprechende Abkommen zwischen den beiden Staaten?
Danke für die Antwort!

UNTERHALTSZAHLUNGEN GEHÖREN ZU DEN VERSORGUNGSBEZÜGEN 19(2)Nr.1 ESTG UND SIND ZU VERSTEUERN ALLERDINGS BLEIBEN 40 PROZENT, HÖCHSTENS JEDOCH 3072€ PRO JAHR STEUERFREI.

Hallo,

UNTERHALTSZAHLUNGEN GEHÖREN ZU DEN VERSORGUNGSBEZÜGEN
19(2)Nr.1 ESTG UND SIND ZU VERSTEUERN ALLERDINGS BLEIBEN 40
PROZENT, HÖCHSTENS JEDOCH 3072€ PRO JAHR STEUERFREI.

Großbuchstaben im Internet zu benutzen, bedeutet schreien.

Gab es dafür einen Grund?

Die Antwort ist falsch.
Versorgungsbezüge liegen nur vor, wenn vorher ein Dienstverhältnis bestand, also Lohneinkünfte erzielt wurden.
siehe
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__19.html

Schöne Grüße
C.

Hallo,

Der Sachverhalt sagt nichts darüber aus, ob die Ehe intakt ist oder nicht und ob hier nach dem Realsplitting gefragt werden soll.

Erhaltene Unterhaltsleistungen sind beim Unterhaltsempfänger steuerfrei, weil sie unter keine Einkunftsart fallen. Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn der Unterhaltsverpflichtete im Ausland lebt.

Realsplitting ist grundsätzlich nur bei Wohnsitz des anderen Ehegatten in einem EU oder EWR Staat möglich, aber die Schweiz gehört nicht dazu, so dass dies nicht weiterzuprüfen ist.
http://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ischer_Wirts…
und siehe § 1a Abs. 1 Nr. 1 EStG
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__1a.html

Schöne Grüße
C.

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__19.html

ich zitiere" § 19 Abs. 2 S.2 EStG Versorgungsbezüge sind Nr.1 das Ruhe
gehalt, Wtwen- oder Waisengeld, der Unterhaltsbeitrag oder gleichartiger Bezug."
Gruss Katja

Hi,

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__19.html

ich zitiere" § 19 Abs. 2 S.2 EStG Versorgungsbezüge sind Nr.1
das Ruhe
gehalt, Wtwen- oder Waisengeld, der Unterhaltsbeitrag oder
gleichartiger Bezug."

Das dachte ich mir, dass du das Wort „Unterhaltsbeitrag“ wörtlich nimmst. Du kannst aber versichert sein, dass Unterhaltsleistungen nicht damit gemeint sind.

Woher hast du deine steuerlichen Kenntnisse? Steuerrecht kann man nicht einfach lesen und wüsste schon die richtige Rechtsfolge.

http://www.scheffner.de/tip/tip2004-08.htm#7
/t/trennung-steuerklasse/2401305

Schöne Grüße
Cirwalda

Ich lag in diesem Fall voll daneben und danke Cirwalda für ihren Link der die Sache eindeutig als steuerfrei geklärt hat.