Unterhaltszahlungen aus der Schweiz

Hi,

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__19.html

ich zitiere" § 19 Abs. 2 S.2 EStG Versorgungsbezüge sind Nr.1
das Ruhe
gehalt, Wtwen- oder Waisengeld, der Unterhaltsbeitrag oder
gleichartiger Bezug."

Das dachte ich mir, dass du das Wort „Unterhaltsbeitrag“ wörtlich nimmst. Du kannst aber versichert sein, dass Unterhaltsleistungen nicht damit gemeint sind.

Woher hast du deine steuerlichen Kenntnisse? Steuerrecht kann man nicht einfach lesen und wüsste schon die richtige Rechtsfolge.

http://www.scheffner.de/tip/tip2004-08.htm#7
/t/trennung-steuerklasse/2401305

Schöne Grüße
Cirwalda