Unterhaltszahlungen aus Mieteinnahmen

Ehepaar mit gesetzl. Zugewinngemeinschaft lässt sich scheiden. Während der Ehe hat der Hauptverdiener vermietete Immobilien geerbt. Nur die Wertsteigerung, die die Immobilien während der Ehe erfahren haben unterliegen dem Zugewinn. Wie werden aber die Mieteinnahmen bei der Unterhaltszahlung berücksichtigt. Stehen diese nur dem Eigentümer der Immobilien zu, oder müssen sie auch geteilt werden? Oder werden nur die anteiligen Mieteinnahmen, die der Wertsteigerung der Immobilien während der Ehe zuzuordnen sind, bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt? Im vorliegenden Fall sind die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung etwa gleich groß wie das Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit. Was passiert, wenn der Eigentümer der Immobilien diese nach der Scheidung veräussert und somit über keine Mieteinnahmen mehr verfügt? Vielen Dank für Eure Tipps!

Hallo,

alle Einkünfte, Mieteinnahmen, Zinseinnahmen, Aktiengewinne usw. sind Einkünfte aus denen Unterhalt bezahlt werden muss.

Beim Ehegattenunterhalt wird die Unterhaltspflicht aus Arbeitseinkommen meist nach einem Schlüssel 3/7 Unterhalt und 4/7 verbleibt beim Zahler bezahlt. Dass der Unterhaltszahler 4/7 behalten darf, hat den Grund, dass er seinen „Spaß“ an der Arbeit nicht verlieren soll.

Bei anderen Einkünften, also z. B. Mieteinnahmen, muss er die Hälfte an die Exfrau „abdrücken“, da er die Mieteinnahmen ja ohne Arbeit erwirtschaftet. Es spielt dabei keine Rolle, wie diese Einkommen, die nicht aus der Berufstätigkeit hergeleitet werden, überhaupt zustande gekommen sind. Ob ererbt, gemeinsam gekauft, schon vorher vorhanden - ist egal - es sind Einkommen.

Allerdings gibt es diverse rechnerische Reduzierungen. Unter anderem, darf ein Vermieter auch Rücklagen von den Mieteinnahmen bilden um z. B. Reparaturen die in Zukunft anfallen zu finanzieren. Steuern zu bezahlen usw.

Bei Aktiengewinnen, dürfen z. B. die Depotkosten und auch die Verluste berücksichtigt werden.

Auch müssen die Mieteinnahmen/Aktiengewinne/Zinseinkünfte usw. während der Ehe das wirtschaftliche Handeln der Ehepartner geprägt haben. Wurden die Mieteinnahmen während der Ehe für den alltäglichen Lebensbedarf nicht genutzt, können sie, wenn man es versteht den Richter zu überzeugen, auch nach der Ehe außen vor bleiben.

Generell spielt es noch eine Rolle, wie hoch das Gesamteinkommen der Familie war. Bei seeeeehhhr hohen Einkommen, bekommt die Exfrau nicht automatisch die Hälfte bzw. ihre 3/7. Sie bekommt nach ihren Bedarf - wie auch immer der sich rechnet.

Wenn die Wertgegenstände verschleudert werden oder verkauft und der Erlös „verschwindet“ rechnen Richter gerne fiktiv. Bedeutet, sie tun so, als wären sie noch vorhanden.

Gruß
Ingrid

Ehepaar mit gesetzl. Zugewinngemeinschaft lässt sich scheiden.
Während der Ehe hat der Hauptverdiener vermietete Immobilien
geerbt. Nur die Wertsteigerung, die die Immobilien während der
Ehe erfahren haben unterliegen dem Zugewinn.

Wie werden aber
die Mieteinnahmen bei der Unterhaltszahlung berücksichtigt.
Stehen diese nur dem Eigentümer der Immobilien zu, oder müssen
sie auch geteilt werden? Oder werden nur die anteiligen
Mieteinnahmen, die der Wertsteigerung der Immobilien während
der Ehe zuzuordnen sind, bei der Unterhaltsberechnung
berücksichtigt? Im vorliegenden Fall sind die Einkünfte aus
Vermietung und Verpachtung etwa gleich groß wie das Einkommen
aus nichtselbständiger Arbeit. Was passiert, wenn der
Eigentümer der Immobilien diese nach der Scheidung veräussert
und somit über keine Mieteinnahmen mehr verfügt? Vielen Dank
für Eure Tipps!