Unterhaltszahlungen aussetzen

Hallo Andreas!

Meine vierzehnjährige uneheliche Tochter, für die ich derzeit noch kein Sorgerecht habe, ist durch bestimmte Umstände immer wieder längerfristig in stationärer Behandlung (Kinder- und Jugendpsychiatrie; derzeit wieder mindestens 8 Wochen). Damit bin ich nicht einverstanden, werde aber nicht gehört. Die Unterhaltszahlungen für das Kind laufen trotzdem weiter. Ist es juristisch möglich, diese auszusetzen bzw. auf einem Sonderkonto zu parken, solange das Kind nicht bei der Mutter ist? Das Geld fliesst in die allgemeine Haushaltskasse und kommt dem Kind nicht zugute.

Vielen herzlichen Dank für eine Antwort,

Jebome

Hallo Jebome,

das geht meines Wissens nicht, so leid mir das tut.
Und wenn die Begründung nur die ist, daß die Mutter
für mit oder wegen des Kindes eine größere Wohnung
bewohnen muß, die zu bezahlen auch höhere Kosten be-
deutet. Die Kosten bestehen fort bei Abwesenheit des
Kindes.

Der Unterhalt gehört auch nicht dem Kind, sondern der
Mutter, zumindest solange das Kind noch nicht voll-
jährig ist, und zwar, damit sie das Kind unterhalten
kann. Essen, trinken, Kleidung, laufende fixe Kosten.

Ich empfehle, die Zahlung n i c h t einfach einzu-
stellen, sonst droht Ihnen die Zwangsvollstreckung aus
der Unterhaltsurkunde, also etwa Lohn- oder Konto-
pfändung.
Allerdings lohnt der Weg zu einem Anwalt und die damit
verbundenen Kosten für eine Erstberatung immer.
Suchen Sie sich einen Anwalt, z.B. auf www.anwalt.de,
telefonieren Sie mit ihm, und wenn die Chemie stimmt,
machen Sie einen Termin und gehen Sie hin. Lassen Sie
sich nicht von der RA-Gehilfin am Telefon abspeisen.
Jeder Anwalt ist auch Geschäftsmann und wird ein Tele-
fonat, aus dem eine Mandantschaft entstehen kann,
gerne führen.

Tut mir leid, mehr kann ich nicht sagen.
Bei mir war es ähnlich: Nichts zu sagen, aber immer
zahlen. Das wurde erst dann fair, als die Tochter
volljährig war und ich mit ihr die Zahlungen vereinbart
habe …

Dennoch: Viel Erfolg.

Liebe Grüße
Andreas

Hallo Andreas,

Vielen herzlichen Dank für die rasche und ausführliche Antwort!

Ich habe mir das ungefähr so schon gedacht und auch immer in diesem Sinne gehandelt; nur ist jetzt ein Punkt erreicht, an dem es so, wie es ist, wirklich empfindlich unangenehm ist.

Schön zu hören, dass es Dir mit Deinem Kind gelungen ist, einvernehmliche Verabredungen zu treffen.

Alles Gute Dir und viele Grüsse,

Jebome

Hallo aus Hamburg,

leider kannst du die Unterhaltszahlungen nicht einstellen und hast auch keine andere Möglichkeit des Einwirkens auf die Kindesmutter.

Da du nicht das Sorgerecht hast und lediglich den Unterhalt zahlst, musst du die Situation so hinnehmen.

Deine einzige Möglichkeit der Einflussnahme wird der Kontakt zu deiner Tochter bleiben, denn es ist nicht davon auszugehen, dass man dir nach so langer Zeit jetzt plötzlich ein Mitspracherecht einräumen wird. Das hätte dir früher klar sein sollen.

Falls du regelmäßige Umgangskontakte zu deiner Tochter wahrnehmen kannst, bleiben dir doch noch viele Chancen auf Einflussnahme, wenn du daran interessiert bist.

Sollte es dir jedoch nur um Sanktionen gegen die Kindesmutter gehen, wirst du keinen Erfolg haben.

Es kommt allein darauf an, ob deine Tochter dich als Vater akzeptiert und selbst an einem guten Verhältnis zu dir interessiert ist. Sie ist 14 Jahre alt und damit in einem Alter, wo sie selbst darüber entscheiden kann.

Ich denke, du tust deiner Tochter keinen Gefallen damit, wenn du mit der Kindesmutter beginnst zu streiten. Nach deiner Aussage zu urteilen, braucht das Kind endlich stabile Verhältnisse. Wenn du schon als Vater 14 Jahre lang nicht da warst, solltest du dich fragen, ob die gesundheitlichen Probleme deiner Tochter dadurch behoben werden, dass du den Unterhalt verweigerst.

Viel Glück!

Steve-HH