Hallo,
der „Unterhaltsbedarf“ des volljährigen Kindes wird nach dem Einkommen der Eltern berechnet.
Beide Einkommen (Durschnitt der letzten 12 Monate, plus Steuererstattung usw. usw.) der Eltern addieren. Dann vorrangige Unterhaltsberechtigt (minderjährige und minderjährigen gleichgestellte Geschwister, Unterhalt(sbedarf) an ehemalige und aktuelle Ehefrauen und kleinkindbetreuende Mütter vom Einkommen abziehen.
Mit dem Betrag in die Düsseldorfer Tabelle gucken. Da sieht man dann, wie hoch der Unterhalt wäre. Vom DüTa-Betrag dann das GANZE Kindergeld und das eigene Nettoeinkommen (abzügl. 90 Euro für den Ausbildungsbedarf) abziehen. Schaun, dass der Selbstbehalt der Eltern und der Bedarf der jeweiligen Partner gewahrt bleibt.
So kann der Azubi sehen ob er noch Geld von den Eltern bekommen würde.
Gruß