Unterhaltszahlungen bei Ausbildung

Wie schauts denn aus? Wann erhält man als Auszubildender (18 Jahre alt, wohnt nicht mehr bei Eltern) Unterhalt von seinen Eltern? In etwa bei einem Bruttoeinkommen von 770€.

Oder wie schauts mit Berufsausbildungsbeihilfe aus?
Oder gibts noch andere Förderungen?

es rechnet sich nach dem Netto Einkommen. Das müsste ich wissen.

Also ich weiß, dass die jetztigen Zahlungen vom Vater in etwa 320 Euro sind.
Die beschriebene Person wohnt zur Zeit noch bei der Mutter (somit nicht (noch nicht)) unterhaltspflichtig (weil auch noch zur Zeit unter 18. Unterhaltspflicht beginnt für die Mutter ab dem 18. Geburtstag, sofern er dann noch Schüler ist bzw. ohne eigenes Einkommen, oder?
Ausbildung beginnt auch erst im September '13, auch dann zieht er erst aus.

hallo,

http://www.muenster.de/stadt/jugendamt/pdf/merkblatt…

hoffe, es hilft dir weiter

lisa

Keine Ahnung.
Da bin ich überfragt. Warum bist du denn bis nach der Ausbildung nicht zuhause geblieben ?

der Unterhalt jetzt wird schon richtig sein. Wenn er, oder sie 18 wird muss die Mutter auch Barunterhalt zahlen, auch wenn er noch zu Hause wohnt.
Wenn die Person die Ausbildung beginnt würde ich erst gar nicht lange wegen Unterhalt fragen.
Sofort zur Arge und Ausbildungsbeihilfe beantragen.
Ich bin von einem Bruttolohn von 760 Euro= 606 Netto ausgegangen. Das Kindergeld muss weiter beantragt werden, dass sind dann nochmals 184, also kann man von 780 Euro ausgehen. Unser Sohn hat 550 Ausbildungslohn Netto+ 184 Kindergeld = 734 Euro und er bekommt 280 Euro an Beihilfe. Diese berechnet sich noch aus der Höhe der Miete (darf natürlich nicht zu hoch sein)und jeden Weg zur Arbeit, sowie Berufsschule und Fahrgeld zum Besuch der Eltern.
So hat man nichts mit den Eltern zu tun, die Arge prüft selber und rechnet dann mit den Eltern ab (je nach Einkommen). Man braucht auch keinen Grund an zu geben, warum man ausziehen möchte, was auch gut ist.
Ich denke so kannst du (ich darf du sagen?) in etwa ausrechnen was man bekommt. Die Miete meines Sohnes liegt bei 260 Euro im Monat.

Liebe Grüsse

sobald die erste ausbildung noch nicht abgeschlossen ist,bekommt man geld.kommt drauf an wieviel deine eltern verdienen?danach rechnet sich die höhe.ein kleiner teil deines gehaltes wird angerechnet.

Du bekommst noch 184€ Kindergeld.Viel Unterhalt wirst du nicht mehr bekommen siehe Düsseldorfer Tabelle.Wohngeld kannst du beantragen.

Unterhaltsanspruch: ja, Jobcenter Berufsausbildungsbeihilfe.
Unterhalt kann nur dann gezahlt werden, wenn das Einkommen der Eltern je 1100€ netto übersteigt. Von der Ausbildungsvergütung wird die Hälfte angerechnet.
Das Kindergeld kann auf dein Konto gezahlt werden, muß mit deinen Eltern geklärt werden.
LG

Hallo,
ich fürchte bei diesem Einkommen wird kaum noch ein Unterhaltsanspruch bestehen. Friseurinnen in Ausbildung mit netto 350 euro sind da grad noch unter der Grenze bei Unterhaltsansprüchen.
Bafög ist in diesem Fall auch kein Thema.
Ansonsten mal beim Jugendamt nachfragen.
Alles gute

Hallo

Dein Anspruch wäre 670€. Dabei wird aber dann dein Nettoeinkommen (-90€ Werbungskostenpauschale) und das Kindergeld voll angerechnet. Damit ist dann der Anspruch fast weg.

Bezüglich andere Hilfen, kann ich dir leider nicht helfen.

Gruss

Hallo,

der „Unterhaltsbedarf“ des volljährigen Kindes wird nach dem Einkommen der Eltern berechnet.

Beide Einkommen (Durschnitt der letzten 12 Monate, plus Steuererstattung usw. usw.) der Eltern addieren. Dann vorrangige Unterhaltsberechtigt (minderjährige und minderjährigen gleichgestellte Geschwister, Unterhalt(sbedarf) an ehemalige und aktuelle Ehefrauen und kleinkindbetreuende Mütter vom Einkommen abziehen.

Mit dem Betrag in die Düsseldorfer Tabelle gucken. Da sieht man dann, wie hoch der Unterhalt wäre. Vom DüTa-Betrag dann das GANZE Kindergeld und das eigene Nettoeinkommen (abzügl. 90 Euro für den Ausbildungsbedarf) abziehen. Schaun, dass der Selbstbehalt der Eltern und der Bedarf der jeweiligen Partner gewahrt bleibt.

So kann der Azubi sehen ob er noch Geld von den Eltern bekommen würde.

Gruß